ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/889/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der neu gebaute 1. Bauabschnitt der Radschnellwegverbindung wird gemäß Art. 6 BayStrWG und Art 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg (Geh- und Radwege) gewidmet. Die Grundstückseigentümer der bebauten Grundstücke haben der Widmung zugestimmt.

Radschnellweg Abschnitt 4.1 Süd (jeweils Teilflächen der Fl.Nrn.: 1595/10; 1595/11; 1486/1; 1639/4; 1228/1; 1250; 1223/4; 1638; 1639/8; 1639/9)

Anfang:  Westseite an der Ingolstädter Landstraße Grenze zur Fl.Nr. 1595/3

Ende:  Bei der Einfahrt zum Busbahnhof Garching Hochbrück

nge:  2,753 km

Beschränkung: nur zugelassen für Fußnger und Radfahrer, Anliegerverkehr sowie Landwirtschaftlichen Verkehr

Straßenbaulastträger für den betrieblichen Unterhalt ist die Stadt Garching b.M., für den baulichen Unterhalt der Landkreis München, gemäß Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis vom 12.02.2022.

Der Weg erhält die Nr. 64

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt den BA 1 der Radschnellwegverbindung zwischen B13 und U-Bahnhof Hochbrück als beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 64, wie im Sachvortrag beschrieben, zu widmen.

 

 

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Anlagen

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