ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/890/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die neu gebauten „Geh- und Radwege Nr. 1 und Nr. 2 im Bereich des Bebauungsplans 180“ werden gemäß Art. 6 BayStrWG und Art 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentliche Wege (Geh- und Radwege) gewidmet. Der Bauträger hat der Widmung im Erschließungsvertrag zugestimmt. (siehe beiliegenden Lageplan, Anlage 3 aus Erschließungsvertrag)

Der nördliche Geh- und Radweg Nr. 1, verläuft zwischen den Fl.Nrn. 1881/7 und 163/1 als Teilflächen der Fl.Nrn 163 und 169/3 mit einer Länge von 0,050 km.

Der Südliche Geh- und Radweg Nr. 2, verläuft zwischen den Fl.Nrn. 1881/7 und 157/3 als Teilfläche der Fl.Nr. 160/5 mit einer Länge von 0,049 km.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Garching.

Die Beschränkung gilt insoweit, als nur Fußnger und Radfahrer zugelassen sind.

Der beschränkt-öffentliche Wege erhalten die Nr. 65 im Bestandsverzeichnis. Der Stadt Garching b.M..

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Wege nördlich und südlich des Bebauungsplans 180 als beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 65 zu widmen, wie im Sachvortrag beschrieben.

 

 

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Anlagen

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