BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/890/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung beschränkt öffentlicher Weg Nr. 65, Geh- und Radwege im Bebauungsplan Nr. 180
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.05.2024
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I. Sachvortrag:
Die neu gebauten „Geh- und Radwege Nr. 1 und Nr. 2 im Bereich des Bebauungsplans 180“ werden gemäß Art. 6 BayStrWG und Art 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentliche Wege (Geh- und Radwege) gewidmet. Der Bauträger hat der Widmung im Erschließungsvertrag zugestimmt. (siehe beiliegenden Lageplan, Anlage 3 aus Erschließungsvertrag)
Der nördliche Geh- und Radweg Nr. 1, verläuft zwischen den Fl.Nrn. 1881/7 und 163/1 als Teilflächen der Fl.Nrn 163 und 169/3 mit einer Länge von 0,050 km.
Der Südliche Geh- und Radweg Nr. 2, verläuft zwischen den Fl.Nrn. 1881/7 und 157/3 als Teilfläche der Fl.Nr. 160/5 mit einer Länge von 0,049 km.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Garching.
Die Beschränkung gilt insoweit, als nur Fußgänger und Radfahrer zugelassen sind.
Der beschränkt-öffentliche Wege erhalten die Nr. 65 im Bestandsverzeichnis. Der Stadt Garching b.M..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234 kB
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