ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/399/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 mehrheitlich beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 197 "Erweiterung des rdliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" zu fassen.

 

In seiner Sitzung am 25.07.2023 hat der Stadtrat des Weiteren mehrheitlich beschlossen, den auf Grundlage der vorgelegten Planungsüberlegungen erstellten Bebauungsplanentwurf Nr. 197 "Erweiterung des rdliches Büro -und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM" für das weitere Verfahren freizugeben und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Durchführungsvertrag zu verhandeln.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 16.08.2023 mit 22.09.2023. Die Beteiligung der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 09.08.2023 mit 22.09.2023.

 

In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen.

 

In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:

 

A) Stellungnahme von Bürgern

 Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

 

B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

1.Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 17.08.2023 (Anlage 1)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme.

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme, dass das Vorhaben aus landesplanerischer Sicht als raumverträglich zu bewerten ist, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauen, Schreiben vom 26.10.2023 (Anlage 2a)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Zu 1.:

Die Anregung wird aufgenommen und in der Präambel das Wort „aufgehoben“ durch das Wort ersetzt“ geändert.

 

Zu 2.:

Die Anregung wird aufgenommen und der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 183 zur Verdeutlichung in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.

 

Zu 3.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Planzeichen B 1.1, 2.1 und 2.2 werden in der Planzeichnung ergänzt.

 

Zu 4.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Bezugsgröße der GRZ als Planzeichen festgesetzt.

 

Zu 5.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Festsetzung B 2.2 statt „auf den festgelegten Bezugspunkt“ in „auf den nach B 2.3 festgesetzten Bezugspunkt“ geändert.

 

Zu 6.:

Hierzu wurde vereinbart, dass die TUM / Freistaat die Abstandflächen übernimmt.

 

Zu 7.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Baugrenzen zum Geltungsbereich vermasst.

 

Zu 8.:

Zur Vereinheitlichung der Beschilderung wurde hier ursprünglich dieselbe Grundlage herangezogen wie für die Bebauungspläne Nrn. 182 und 183. Auf den Seiten 2 - 4 war die Verortung der Beschilderung für den 1. Bauabschnitt Siemens und SAP dargestellt, die für den 2. BA innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 197 nicht gelten. Daher wurden diese Seiten entnommen. Auf den Seiten 13 und 14 ist die TUM Gebäudestele dargestellt, die nur im südlichen Haupteingang innerhalb des 1. Bauabschnitts zur Ausführung kam. Daher wurden auch diese Seiten entnommen.

 

Da der Styleguide der TUM „Die Marke im Raum“ mittlerweile überarbeitet wurde und voraussichtlich auch künftig immer wieder überarbeitet werden wird, wird hier auf eine Aufnahme in den Bebauungsplan verzichtet. Die Beschilderung der Gebäude außerhalb der überbaubaren Flächen liegt in der Abstimmung mit der TUM. In Abstimmung zwischen TUM und der Stadt Garching wurden Maßgaben für Werbeanlagen innerhalb des Planbereichs erarbeitet und als Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen.

Zu 9.:

Die Anregung wird aufgenommen und die ökologische Baubegleitung als Hinweis aufgenommen.

 

Zu 10.:

Die Anregung wird aufgenommen und unter C.5 das fehlende Planzeichen für die Bauverbotszone ergänzt.

 

Zu 11.:

Die Anregung wird aufgenommen und in den Vorhaben- und Erschließungspläne der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans eingetragen und das Planzeichen entsprechend erläutert.

 

Zu 12.:

Die Anregung wird aufgenommen und der Lageplan des Vorhaben- und Erschließungsplans als „Lageplan“ bezeichnet und der Maßstab entsprechend korrigiert.

 

Zu 13.:

Die Anregung wird aufgenommen und der Druck-Maßstab des Vorhaben- und Erschließungsplans „Ebene 00 Freiflächengestaltungsplan“ mit der Angabe im Plan in Übereinstimmung gebracht.

 

Zu 14.:

Die Anregung wird aufgenommen und in den Schnittzeichnungen der festgesetzte Höhenbezugspunkt angegeben.

 

Zu 15.:

Aussagen übergeordneter Planungen des Landesentwicklungsplans und des Regionalplanes werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans behandelt. In Abstimmung mit dem Landratsamt München Sachgebiet Bauen kann und soll daher auf aus Gründen der Redundanz auf weitere Abhandlungen auf der Eben des Bebauungsplan zu der Landesentwicklungs- und Regionalplanung verzichtet werden.

 

Zu 16.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Begründung unter E.3.2 dahingehend ergänzt, dass der südliche Bereich innerhalb des seit dem 16.11.2021 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 183 „rdliches Büro- und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM“ liegt und durch den vorliegenden Bebauungsplan überplant und ersetzt wird.

 

Zu 17.:

Die Anregung wird aufgenommen und in der Begründung Erläuterungen zur Belichtung, Besonnung und Belüftung der an den Lichthof angrenzenden Räume ergänzt. An den nördlichen Lichthof grenzen in den Obergeschossen ausschließlich Verkehrsflächen und Nebenzonen an. Im Untergeschoss grenzen an den Innenhof tageslichtunabhängige Werkstätten, Labore und Nebenräume an.

 

Zu 18.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Stellplatz- und Fahrradstellplatzberechnung in die Begründung aufgenommen.

 

Zu 19.:

Die Anregung wird aufgenommen und die Texte um den Zusatz standorttypischer Segtalvegetation auf 1,68 ha“ entsprechend vervollständigt.

 

Zu 20.:

Im Zuge der mittlerweile abgeschlossenen archäologischen Untersuchungen mit Oberbodenabtrag wurden zur Sicherstellung der Kontaminationsfreiheit auch die vorhandenen Belastungen mit Schwermetallen untersucht. Die Arbeiten wurden durch ein fachkundiges Büro begleitet. Das Material wurde dabei gemäß den vorliegenden Vorkenntnissen und entsprechend ihrer organoleptischen Merkmalen haufwerksweise separiert und nach den Vorgaben der LAGA beprobt und analysiert. Entsprechend den Ergebnissen wurde das Material gemäß den geltenden Regeln eingestuft und verwertet. Dabei wurden nach Beendigung der Maßnahme Beweissicherungsproben an der Aushubsohle und der Böschung genommen sowie der Erfolg angezeigt und in einem Erläuterungsbericht dargestellt.

 

Demnach gelten die Flächen als unbelastet. Zur Erläuterung der Historie wurden die Gutachten erwähnt, aber nicht beigelegt, da die Belastung nicht mehr besteht. Die Begründung wird hierzu klarstellend ergänzt.

 

Zu 21.:

Die Anregung wird aufgenommen und im Umweltbereich beim Schutzgut Boden auf die bereits durchgeführten archäologischen Untersuchungen hingewiesen und mit dem Hinweis unter C 9 Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis abgeglichen.

 

 

3. Landratsamt München, Sachgebiet Bauen, Fachstelle Grünordnung, Schreiben vom 02.10.2023 (Anlage 2b)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Zu Ziffer B.5.1:

Die Anregung weitere Bäume zu pflanzen wurde durch den Bauherrn und die Planer geprüft. Im Norden des geplanten Gebäudes ist die Pflanzung von vier Bäumen vorgesehen. Eine Pflanzung von weiteren Bäumen ist aufgrund der Zufahrt im nordöstlichen Bereich hier ist geplant, zwei Bäume zu pflanzen - und den Flächen für Infrastruktureinrichtungen wie Trafos, Entsorgung einschließlich Ihrer Zuwegungen sowie den unterirdischen Leitungstrassen im nordwestlichen hier ist geplant, zwei Baum zu pflanzen, nicht möglich. Auch wurde eine Pflanzung von weiteren Bäumen auf der Ost- und der Westseite geprüft. Im Osten entlang der Friedrich-Ludwig-Bauer-Straße liegen die Außengastronomieflächen sowie die Anlieferung der Küche. Hier ist zusätzlich zu einem der bereits vorher erläuterten beiden Bäume im nordöstlichen Bereich an der Friedrich-Ludwig-Bauer-Straße die Pflanzung eines weiteren Baumes vorgesehen, der den Rhythmus der bestehenden Baumplanzungen des 1. Bauabschnitts entlang der Friedrich-Ludwig-Bauer-Straße aufnimmt. Durch den konisch zulaufenden Grundstücksverlauf auf der Westseite des Gebäudes ist innerhalb des Planbereichs auch in diesem Bereich keine Pflanzung eines weiteren Baumes möglich.

 

Zu Ziffer B.5.2:

Die Anregungen zu der Änderung der Begrifflichkeit „Gehölzqualität“ in „Mindestqualität“ wird aufgenommen die Festsetzung entsprechend geändert. Auch werden die Anregungen zu der Artenauswahl entsprechend der Anregung geändert und ergänzt.

 

 

Zu Ziffer B.5.3:

Die Anregung bezüglich des Nachpflanzens von ausgefallenen Bäumen aufgrund von Krankheit oder Schädlingen wird aufgenommen und die Festsetzung entsprechend des vorgeschlagenen Textes geändert einschließlich der vorgeschlagenen Änderung und Ergänzung der Baumarten.

 

Zu Ziffer B.5.4:

Die bisherigen Festsetzungen zu den Baumstandorten entsprechen denen des Bebauungsplans Nr. 183. Unterschiedliche Festsetzungen für dasselbe Gebäude erscheinen daher insbesondere im Hinblick auf deren Vollzug, sowie der Forderung nach weiteren Baumpflanzungen gemäßzu B.5.1“ der vorliegenden Stellungnahme und den begrenzten Flächen aufgrund von Flächen für Infrastruktureinrichtungen wie Trafos, Entsorgung einschließlich Ihrer Zuwegungen sowie den unterirdischen Leitungstrassen unter Berücksichtigung der unter B.5.6 der vorliegenden Stellungnahme geforderten Mindestabständen und Flächen für die Außengastronomie nicht zielführend und sind aufgrund des Grundstückszuschnittes und den beengten Grundstücksverhältnissen nicht umsetzbar. Die bisherigen Festsetzungen sind bereits geeignet eine gesunde Entwicklung und Langlebigkeit bei einem vertretbaren Pflegeaufwand zu gewährleisten. Auf eine Änderung der Festsetzungen wird daher verzichtet.

 

Zu Ziffer B.5.6:

Die Festsetzung bezüglich der extensiven Dachbegrünung wurde aus dem VEP Nr. 183 für das Bestandsgebäude, an das angebaut und für das durch vorliegenden VEP Nr. 197 das hierfür notwendige Baurecht geschaffen werden soll, übernommen. Eine Substrataufbauhöhe von 8 cm ist laut Hersteller ausreichend für die Anlage einer extensiven Dachbegrünung. Beim bestehenden Gebäude wurde eine Substarthöhe von 10 cm realisiert. Eine Erhöhung der Substrataufbauhöhe zieht eine Veränderung der Dachausbildung nach sich und hat damit Auswirkungen auf Konstruktion und Dachrandausbildung. Ziel des vorliegenden Bebauungsplans ist auch die Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes für den Anbau des 2. Bauabschnittes an das Bestandsgebäude. Da die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung auch ohne die vorgeschlagene detaillierte Festsetzung im ersten Bauabschnitt bereits erfolgt ist und zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes wird im Sinne einer planerischen Zurückhaltung auf die vorgeschlagene Festsetzung verzichtet.

 

Zu Ziffer C-7.3:

Die empfohlenen Ergänzungen der Hinweise zum Abstand von Rigolen und Sickerschächten zu Baumstandorten werden aufgenommen.

 

 

4. Landratsamt München, Sachgebiet Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft, Schreiben vom 02.11.2023 (Anlage 2c)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

 

Die beschriebenen CEF- Maßnahmen für Rebhuhn und Feldlerche sind den Bebauungsplänen Nr. 182 und Nr. 183 zugeordnet. Da die bisherigen Erläuterungen in der Begründung anscheinend missverständlich waren, werden diese entsprechend klarstellen überarbeitet und ergänzt.

 

Die Anregung wird aufgenommen und eine entsprechende Festsetzung zum Schutz des Flussregenpfeifers unter die Festsetzungen aufgenommen.

Die gewünschte Darstellung der Ausgleichsfläche für den vorliegenden Bebauungsplan zusammen mit den weiteren Ausgleichsflächen der VEPs Nrn. 182 und 183 zur Vermeidung von Doppelbuchungen sowie die Darstellung des Ausgleichflächenkonzeptes erhält das Sachgebiet Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten des LRA parallel zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren.

 

Die Anregung einer Fassadenbegrünung wurde geprüft.

Bei dem innerhalb des Geltungsbereich des VEP Nr. 197 geplanten Gebäude handelt es sich um die Erweiterung des im Zuge der Umsetzung des VEP Nr. 183 errichteten Gebäudes als fassadenbündigen Anbau mit dem Ziel eines einheitlichen Erscheinungsbildes der beiden Bauabschnitte. Sowohl das bestehende als auch das geplante Gebäude sind aufgrund ihrer Funktion als Büro- und Lehrgebäude mit einer durchlaufenden regelmäßigen Lochfassade mit großen Fensteröffnungen zur Belichtung der dahinterliegenden Räume ohne großflächig geschlossene Fassadenteile ausgebildet worden. Die dazwischen liegenden Fassadenteile sowohl des Bestandsgebäudes als auch des geplanten Gebäudes sind bzw. sollen mit denselben Fassadenplatten verkleidet werden. Eine Fassadenbegrünung scheidet daher für den zweiten Bauabschnitt aus.

 

 

5. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 07.09. 2023 (Anlage 3)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Zu 1. Starkregen:

Der Hinweis zum Schutz vor Schäden infolge von Starkregenereignissen sowie der Hinweis auf die Vorlage eines Überflutungsnachweises gemäß DIN 1986-100 bei Grundstücken mit einer abflusswirksamen (befestigten) Fläche von größer 800 m² werden zur Kenntnis genommen und als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Zu 2. Regenwassermanagement:

Die Festsetzungsvorschläge bezüglich Oberflächenbefestigung, Dachbegrünung, Technikaufbauten mit wassergefährdenden Stoffen auf Dächern und Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und mit Ausnahme der Festsetzungen zum Bodenschutz und zur Dachbegrünung, zu der bereits eine Festsetzung mit höheren Anforderungen getroffen wurde, als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen. Die bereits getroffene Festsetzung zur Dachbegrünung bleibt unverändert. Da der Oberboden bereits im Zuge der archäologischen Festsetzungen abgetragen und anderweitig verwertet wurde, ist eine entsprechende Festsetzung nicht angezeigt.

 

Zu 3.:

Die Hinweise zur Ausbeute von PV-Anlagen auf Gründächern, einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung und der Umsetzung von Ausgleichsflächen am Wiesäckerbach und Garchinger Mühlbach werden zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsflächen wurden bereits im Zusammenhang mit den CEF- und Ausgleichsflächen zu den Bebauungsplanverfahren Nr. 182„dliches Büro- und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM“ und Nr. 183 „dliches Büro- und Verwaltungsgebäude für einen Kooperationspartner der TUM“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 2010,2011,2020 und 2021, alle Gemarkung Garching, verortet und festgesetzt.

 

Teile des Ausgleichflächenpools der TUM liegen am Garchinger Mühlbach. Hier wurden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen bereits umgesetzt. Um die ökologische Wirksamkeit von Ausgleichsflächen insbesondere auch für Tiere zu gewährleisten ist ein Eindringen von Mensch und Haustieren (Hunden) nicht zielführend.

 

Zu Zusammenfassung:

Da gegen den Bebauungsplan keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken bestehen, wenn die vorgenannten Ausführungen berücksichtigt würden, wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

6. Staatliches Bauamt München 2, Schreiben vom 21.09.2023 (Anlage 4)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Zu 1.:

Die Anregung bezüglich der Änderung des Abschnittes E.6.3 zu den Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation wird aufgenommen und die Begründung entsprechend geändert.

 

Zu 2. :

Die Anregungen bezüglich des Ergänzungsvorschlags zu den Ausführungshilfen unter E.7.2 zur Dachbegrünung werden aufgenommen und die Begründung entsprechend geändert.

 

 

7.Bayerisches Landesamt für Dankmalpflege vom 04.09.2023 (Anlage 5)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die bereits durchgeführten vollständigen archäologischen Untersuchungen für den Planbereich aus den Jahren 2020 und 2021 und die Aussage, dass daher keine erneute Untersuchung des Bereichs nötig ist, werden zur Kenntnis genommen. Für den Fall, dass trotzdem Bodendenkmäler zu Tage treten, werden entsprechende Hinweise auf die Meldepflicht sowie Art 8.1 und 8.2 BayDSchG unter den Hinweisen aufgenommen.

 

 

8. Staatliches Bauamt Freising vom 19.09.2023 (Anlage 6)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen zur Anbauverbotszone werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Anbauverbotszone liegt außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans. Die Ausführungen zu Werbeanlagen, Anpflanzungen, eigenen Planungen und Maßnahmen innerhalb der Anbauverbotszone betreffen daher den Bebauungsplan nicht direkt. Diese Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu den Planungen außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans im Bereich des 20 m breiten Grünstreifens entlang der Freisinger Landstraße, auch im Hinblick auf den Fahrradschnellweg, laufen bereits seit längerer Zeit entsprechende Abstimmungen. Die Planung der dort vorgesehenen Fuß- und (Schnell-)Radwegeverbindungen sowie der Bepflanzung werden mit dem Staatlichen Bauamt Freising im Weiteren abgestimmt.

Eine verkehrliche Erschließung des Baugebietes von der Freisinger Landstraße ist nicht geplant. Die Erschließung erfolgt ausschließlich von der Ludwig-Prandtl-Straße bzw. Lichtenbergstraße über die Friedrich-Ludwig-Bauer-Straße.

 

Innerhalb der Anbauverbotszone sind keine werbenden oder sonstigen Hinweisschilder geplant. Die Hinweiser Werbeanlagen außerhalb der Anbauverbotszone werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Hinweis auf die von der Staatsstraße ausgehenden Emissionen wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Staatlichen Bauamt Freising wird sowohl der Stadtratsbeschluss mit der Behandlung der Stellungnahme als auch der dann rechtsgültige Bebauungsplan übersandt.

 

 

9. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd vom 07.09.2023 (Anlage 7)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Die Aussagen, dass gegen den Bebauungsplan keine Einwände erhoben werden, das geplante Baugebiet wasserversorgungsmäßig erschlossen ist und die zu erstellenden Gebäude gemäß Satzung an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen sind, werden zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

 

10. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 14.08.2023 (Anlage 8)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

 

Die Aussagen, dass gegen das Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand die Sicherung und der Betrieb der benachbarten Anlagen der Bayernwerk Netz GmbH nicht beeinträchtigt würden sowie der Hinweis auf das Planauskunftsportal werden zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

11. SWM Infrastruktur, Schreiben vom 25.09.2023 (Anlage 9)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die beiden bestehenden Netztrafostationen, die zum einen während der Bauphase der Gebäude Siemens 1. BA und SAP errichtet wurden und sich zudem außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans befinden, wird zur Kenntnis genommen. Diese werden nach Abschluss der Bauarbeiten abgebaut bzw. sind bereits abgebaut. Im Zuge der Bauphase zur Umsetzung der vorliegenden Planung erfolgt im Weiteren eine enge Abstimmung zwischen Bauherr, Planern, den ausführenden Firmen und der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.

 

 

12. Bundesnetzagentur, Schreiben vom 06.09.2023 (Anlage 10)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Die gegebenen Hinweise auf funktechnische Einrichtungen und die Aussage, dass keine Betroffenheit vorliegt, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet

 

 

13. Vodafone GmbH, Schreiben vom 19.09.2023 (Anlage 11)

 

Sachvortrag:

Siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die am Geltungsbereich westlich verlaufenden Telekommunikationsanlagen sowie die allgemeinen Hinweise zu Schutz und Sicherung bzw. auf die Vorgehensweise bei evtl. erforderlichen Umverlegungen sowie Kostentragung werden zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

 

Geantwortet, aber keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben:

 

- IHK r München und Oberbayern, Schreiben vom 18.09.2023

- Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 19.09.2023

- Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 13.09.2023

- Deutsche Flugsicherung, Schreiben vom 07.09.2023

- bayernets, Schreiben vom 10.08.2023

- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 16.08.2023

- Gemeinde Eching, Schreiben vom 10.08.2023

- EXA Infrastructure Germany GmbH, Schreiben vom 09.08.2023

- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Schreiben vom 22.09.2023

- Gemeinde Ismaning, Schreiben vom 29.09.2023

 

 

Sonstiges:

Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet von der TUM. Mit einer gemeinsamen Erklärung von TUM und Siemens soll Siemens die Vorhabenträgerschaft übernehmen. In dem gemeinsamen Schreiben soll auch der Stand der Verschaffung des dinglichen Nutzungsrechts von Siemens an der Fläche des 2. BA näher beschrieben werden. Leider liegt das Schreiben der Verwaltung noch nicht vor.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die im Rahmen der Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 197 „Erweiterung des nördlichen Büro- und Verwaltungsgebäudes für einen Kooperationspartner der TUM“ entsprechend zu würdigen und den so geänderten und ergänzten Bebauungsplan für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

 

Die Auslegung darf erst erfolgen, wenn der Durchführungsvertrag mit Siemens und der Städtebauliche Vertrag mit der TUM unterzeichnet sind.

 

Vor der Auslegung hat auch das Schreiben über den Vorhabenträgerwechsel und der Verschaffung des dinglichen Nutzungsrechtes durch Siemens vorzuliegen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, einem Vorhabenträgerwechsel von der TUM auf Siemens bereits heute zuzustimmen.

 

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Anlagen

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