ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/438/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes (RPV)nchen hat in seiner Sitzung am 11.01.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zur entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans München beschlossen. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31. Mai 2024.

 

Die jetzige Beteiligung bezeichnet der RPV als informelle Vorabbeteiligung. Die Ergebnisse werden im Beirat erörtert und für eine Befassung des Planungsausschusses in geeigneter Form aufbereitet. Eine formelle Abwägung, wie in gesetzlich geregelten Verfahren, ist nicht vorgesehen. Nach dem Vorabbeteiligungsverfahren folgt das gesetzlich geforderte Anhörverfahren mit voraussichtlich zwei Anhörungen. Das Fortschreibungsverfahren soll Ende 2025 abgeschlossen sein.

 

Grundsätzlich anzumerken ist, dass die Auswirkungen der luftverkehrsrechtlichen Belange des Hubschrauberlandesplatzes Oberschleißheim mit ihren Auswirkungen nicht Bestandteil des Steuerungskonzeptes Windenergie Stand März 2024 ist. Aus Sicht der Stadt Garching hat dies in die weitere Teilfortschreibung mit einzufließen.

 

Begründung:

Derzeit ist offen, ob bezüglich der luftverkehrsrechtlichen Thematik bezüglich des Hubschrauberanflug-Verfahrens nach Oberschleißheim (OSH) in der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietsfläche „Windkraft“ Windkraftanlagen errichtet werden können. Der Gerichtstermin am 26.10.2023 hat diesbezüglich keine abschließende Klärung herbeigeführt.

 

Diese offene Frage hat auch Auswirkungen auf die westlich der A9 ausgewiesene Suchflächenkulisse gemäß Planungsausschussbeschluss vom 19.09.2023, da sie sich noch näher am Flugplatz OSH befindet.

In der Detailkarte B-3h: Thema Infrastruktur der zivilen Flugsicherung ist der Flugplatz Oberschleißheim nicht aufgeführt. Aufgeführt ist hingegen, dass der an der Gemarkungsgrenze zu Eching liegende Standort in der Flugsicherungsanlage äerer Schutzring sich befindet. Aus der bisher geführten Korrespondenz mit der DFS stellt dies kein Hindernisgrund für die Errichtung einer Windkraftanlage dar.

 

Die in der Detailkarten B-1 ausgewiesene Suchflächenkulisse gemäß PA vom 19.09.2023 westlich von Dirnismaning wird abgelehnt. Die Fläche ist nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans und auch nicht Bestandteil der potenziell gemeldeten Flächen für Windkraftanlagen. Aus Sicht der Stadt Garching stellt der Standort für die Bewohner von Dirnismaning keinen verträglichen Standort dar. Im Süden der Fläche ist auf Detailkarten eine Waldfläche und eine gemeldete Ausgleichsfläche des Ökoflächenkatasters ausgewiesen. Im Norden ist im geringen Maße ein Abstandspuffer zum Hauptsiedlungsbereich von 550m eingetragen.

 

 

Die Unterlagen sind unter folgendem Link einsehbar: www.region-muenchen.com/windenergie.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Regionale Planungsverband wird gebeten, den Hubschrauberlandeplatz Oberschleißheim mit seinen luftverkehrsrechtlichen Belangen mit in das Steuerungskonzept aufzunehmen.

 

Die Suchfläche westlich von Dirnismaning wird abgelehnt.

 

 

 

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