ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/903/2024

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.

 

Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist der Siedler- und Eigenheimerbund Garching b. München e. V. nicht genannt.

 

Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.

 

Der 1. Vorsitzende des Siedler- und Eigenheimerbund Garching b. München e. V. hat am 31. März 2024 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellem Stand sind 802 Garchinger Mitglied dieses Vereins.

 

Laut dem Antrag des Vereines sind die sozialen Aspekte wie gegenseitige Unterstützung, Pflege der Gemeinschaft, Förderung des Gemeinschaftssinnes und Pflege guter Nachbarschaft Bestandteile des Vereines, die auch in der beigefügten Satzung als Zweck des Vereins beschrieben sind. 

 

Der Verein nutzt für die Mitgliederversammlung die Räumlichkeiten im Bürgerhaus.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Siedler- und Eigenheimerbunds Garching b. München e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.

 

Alternativ:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag zur Aufnahme des Siedler- und Eigenheimerbunds Garching b. München e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.

 

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