BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/904/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des VfR Garching e.V. für die Haltekonstruktion für Werbeflächen für das Spielfeld an der Schleißheimer Str. 40
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.05.2024
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I. Sachvortrag:
In der Sitzung des Stadtrats der Stadt Garching b. München am 24.09.2020 wurde die Sanierung des Stadions am See beschlossen. Die Vorplanungen hierzu sind soweit abgeschlossen und die Baumaßnahmen beginnen. Der Hauptnutzer des Stadions ist die Fußballabteilung des VfR Garching.
Die Nutzungsrechte für die Werbebanner liegen beim VfR Garching. Diese sind durch die Umbauarbeiten natürlich ebenfalls nicht nutzbar.
Während der Umbaumaßnahmen ist kein Spielbetrieb im Stadion möglich. Für die Spiele wird auf das Spielfeld an der Schleißheimer Straße 40 ausgewichen. Um dies zu gewährleisten, muss eine Barriere um das Spielfeld angebracht werden.
Da das Spielfeld im Eigentum der Stadt Garching liegt, wird dies durch die Stadt Garching erstellt.
Um auch die Werbeflächen weiter nutzten zu können, ist die Anbringung einer entsprechenden Haltekonstruktion notwendig. Die Haltekonstruktion ist auf die Barriere und mit der Bauabteilung der Stadt Garching abgestimmt.
Gemäß Angebot liegen die Kosten für einen Meter Haltekonstruktion bei 107,10 €. Dies bedeutet bei 120m Barrikade Gesamtkosten in Höhe von 12.852,00 € (netto). Diese Kosten werden grundsätzlich nicht von der Stadt Garching getragen.
Der VfR Garching hat mit Schreiben vom 17.04.2024 einen Zuschuss in Höhe der Nettokosten beantragt.
