BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/511/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
20. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Sport" sowie Bebauungsplan Nr. 66 "Sportgelände an der Ingolstädter Straße" der Gemeinde Oberschleißheim; Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.06.2009
|
I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung am 24.04.2009 die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Sport“ und den Bebauungsplan Nr. 66 „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ beschlossen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete am 08.06.2009. Die Verwaltung beantragte eine Fristverlängerung. Eine Verlängerung wurde bis zum 03.07.2009 gewährt.
An der südlichen Grenze der Gemeinde Oberschleißheim und der nördlichen Stadtgrenze der Landeshauptstadt München liegt gemeinde-/stadtübergreifend an der Ingolstädter Straße die Fürst-Wrede-Kaserne der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der Neuordnung der Kasernengelände in und um die Landeshauptstadt München ist 2006 entschieden worden, dass von der Gesamtfläche der Fürst-Wrede-Kaserne knapp 60 ha ein nördlicher Teilbereich mit ca. 31 ha von der militärischen Nutzung freigezogen wird. Betroffen hiervon ist der Teil der Kaserne, der sowohl auf Oberschleißheimer Flur als auch auf der Münchner Flur, der bis an die Stadtgrenze heranreicht, liegt.
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Vereinssportgeländes im Bereich der ehemaligen Fürst-Wrede-Kaserne zu schaffen. Der FC Bayern München e. V. plant auf der Fläche die Errichtung eines Sport- und Vereinsgeländes für seine Amateursportabteilungen. Dabei sollen die Sportanlagen möglichst allen Sportarten, die im Verein ausgeübt werden können, dienen.
Das gesamte geplante Vereinssportgelände liegt gemeindeübergreifend an der südlichen Grenze der Gemeinde Oberschleißheim und der nördlichen Grenze der Stadt München entlang der Ingolstädter Straße. Die Gemeinde Oberschleißheim und die Stadt München stellen jeweils für ihr Hoheitsgebiet die entsprechenden Bauleitpläne auf. Die Aufstellung erfolgt in enger Abstimmung unter den Kommunen, dass ein gemeinsames Planungskonzept entstehen kann.
Die vollständigen Unterlagen können bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 20. Flächennutzungsplanänderung bzw. durch den Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitplanentwürfen ergeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 20. Flächennutzungsplanänderung bzw. durch den Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim nicht berührt werden.
Des Weiteren wird beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitplanentwürfen ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
