BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/517/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning; frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.06.2009
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in der öffentlichen Sitzung am 24.05.2007 beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem Bereich südlich des bestehenden „Sportparks“ im Norden Ismanings erneut zu ändern. Diese Änderung ist die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ismaning.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 22.06.2009. Die Verwaltung beantragte eine Fristverlängerung bis zum 03.07.2009.
Der Änderungsbereich weist eine Größe von rd. 12,5 ha auf und liegt im Norden des Hauptortes Ismaning zwischen dem Gewerbegebiet „Am Lenzenfleck“ und dem bestehenden „Sportpark“ an der Grünfleckstraße. Die Freisinger Straße bildet die westliche, die S-Bahn bzw. die B 388 die östliche Grenze des Plangebiets.
Die Bevölkerung der Gemeinde Ismaning ist zwischen 1995 und 2005 um rd. 1.200 Personen (rd. 9%) gewachsen. Die Zahl der Beschäftigten (SVB) hat um rd. 3.600 (44%) zugenommen. Aus diesem Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzuwachs verbunden mit einem allgemein hohen Interesse an Sport resultiert ein Bedarf an sport- und freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen, der auf den vorhandenen Sportflächen nicht mehr gedeckt werden kann. Die offenen als auch geschlossenen Sportflächen in der Gemeinde können unter anderem die aus den Sportvereinen erwachsene Nachfrage bereits heute nicht mehr decken. Reserven für künftige Entwicklungen sind an den bestehenden Sportplatzstandorten nicht mehr vorhanden. Die Gemeinde Ismaning möchte daher das vorhandene Sportgelände an der Grünfleckstraße im Norden des Gemeindegebietes nach Süden erweitern.
Das Sport- und Freizeitgelände wird wie der nördlich angrenzende Sportpark als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportliche Einrichtung – Freizeit“ dargestellt. In der Erweiterungsfläche sollen Erweiterungsflächen für örtliche Vereine entstehen. Die Erweiterung des bestehenden Sportparks dient der langfristigen Bedarfsdeckung für die örtlichen Vereine.
Die vollständigen Unterlagen können bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning nicht berührt werden.
Des Weiteren wird beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,9 kB
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(wie Dokument)
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416,3 kB
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