BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/311/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserentsorgungskonzept für die Anwesen Ingolstädter Landstraße 2,32,38,38a,38b,50,64,66,68,70,72,78 Ingolstädter Landstraße Flur Nr. 1681 und 1682 Schleißheimerstraße 111 Hohe Brücken Straße 2 und 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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25.06.2009
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I. Sachvortrag:
Im Werkausschuss vom 23.11.2005 wurde die Vorlage des vom Büro Renner erarbeiteten Abwasserentsorgungskonzepts für Kleineinleiter im Stadtgebiet Garching beim Landratsamt München beschlossen.
Mit Schreiben vom 04.05.2006 wurde vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) München gegenüber dem Landratsamt wie folgt Stellung genommen:
Ein Anschluss der Grundstücke an den Kanal der Stadtwerke Garching kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage. Die Eigentümer müssten die Mehrkammergruben nach §7a Wasserhaushaltgesetz zu biologischen Kleinkläranlagen entsprechend dem Stand der Technik nachrüsten. Hierfür gibt es Zuschüsse über das WWA München.
Da aber in der Ingolstädter Landstraße der Nord Westsammler der Münchner Stadtentwässerung (MSE) verläuft, wurde von der Verwaltung zusammen mit den Eigentümern geklärt ob ein Anschluss an diesen Kanal gewünscht und wirtschaftlich ist.
Allen Eigentümern wurden Kostenschätzungen für die Ertüchtigung der Kleinkläranlagen sowie für den möglichen Anschluss an den Kanal der MSE vorgelegt.
Eine Erweiterung der bestehenden Vereinbarung vom September 2000 für die Grundstücke im Süden der Ingolstädter Landstraße mit den MSE ist möglich, ein Entwurf wird derzeit von den MSE erarbeitet. Die Vereinbarung der Münchner Stadtentwässerung wird dann dem Ausschuss vorgelegt, falls der Vereinbarung zugestimmt wird, unterstehen die betroffenen Grundstücke nicht mehr der Garchinger Entwässerungssatzung.
Die Satzung der MSE weicht von der Entwässerungssatzung der Stadt Garching ab. In Garching wird der Kanal bis zur Grundstücksgrenze durch die Stadtwerke Garching bezahlt und vom Eigentümer ist dann ein Kanalherstellungsbeitrag in Abhängigkeit von den Quadratmetern angeschlossene Geschossfläche zu bezahlen. In München muss der Grundstückseigentümer die Leitung bis zum Öffentlichen Kanal bezahlen, dafür fällt kein Kanalherstellungsbeitrag an.
Die Eigentümer der Grundstücke Hohe Brücken Straße 2 und 4, Schleißheimer Straße 111, Ingolstädter Landstraße 2, 38, 38a, 38b und 52 wünschen einen Anschluss an den Nord-Westsammler der MSE. Die Kosten für Kanalleitungen außerhalb des Grundstückes betragen insgesamt rund 15.000,- € netto.
Auf den Grundstücken Ingolstädter Landstraße 62, 76, 80 und 82 und Flur Nr. 1694/7 fällt nach Aussage des Eigentümers kein Abwasser an.
Bei den Flur Nr. 1681 und 1682 ist noch nicht abschließend geklärt, ob das Biomasseheizwerk bzw. das Biomasseheizkraftwerk einen Anschluss an den Nord-Westsammler der MSE bekommen soll.
Für den Anschluss der Grundstücke Ingolstädter Landstraße 64,66,68,70,72,78 ist der Bau eines Sammelkanals notwendig. Die Kosten für dieses Teilstück betragen 90.000,- € netto. Die Eigentümer wünschen einen Anschluss an den Nord-Westsammler der MSE, falls die Kosten für den Sammelkanal nicht vollständig von den Anwohnern zu tragen wären.
Die Grundstückseigentümer erhalten nach Rücksprache mit dem WWA München, dieselben Zuschüsse, die sie bei der Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage erhalten würden, für den Bau eines Schmutzwasserkanalhausanschlusses, im Mittel rund 2.250 € netto.
Die Ertüchtigung einer Kleinkläranlage mit mechanischer und biologischer Stufe kostet rund 7.500 € netto zuzüglich der jährlich anfallenden Wartungs- und Inspektionskosten. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist ein Anschluss an einen Schmutzwasserkanal allerdings die bessere Lösung. Für die Grundstücke im Norden der Ingolstädter Landstraße wäre ein Zuschuss zum Bau des Sammelkanals im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Garchinger Bürger möglich. Allerdings ist zu beachten, dass den Stadtwerken Garching gar keine Kosten entstehen würden, wenn die Eigentümer ihre Kleinkläranlagen ertüchtigen.
Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass für einen Teil der Gebäude keine Baugenehmigung, sondern nur eine Bestandsschutz gilt, da die Häuser im Außenbereich nach dem zweiten Weltkrieg ohne Genehmigung errichtet wurden.
Der Werkausschuss beschließt, dass für die Grundstücke, bei denen es die Eigentümer wünschen, mit der München Stadtentwässerung eine Zweckvereinbarung über die Abwasserentsorgung dieser Grundstücke erarbeitet werden soll.
Eine Bezuschussung der Schmutzwasserleitungen außerhalb der Privatgrundstücke durch die Stadtwerke Garching wird vom Werkausschuss gewünscht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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