BESCHLUSSVORLAGE - III-K/145/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stromlieferung - Antrag Bündnis90/Die Grünen auf Ökostrom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.06.2009
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I. Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte auf seiner Sitzung am 11.10.2005 beschlossen, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, zur Stromlieferung für die Stadt Garching den Beitritt zu der Kommunalen Rahmenvereinbarung der Kommunalen Spitzenverbände mit E.ON Bayern für die Jahre 2006 bis 2009 zu erklären. Diese Rahmenvereinbarung ist nun zu kündigen.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben mit E.ON Bayern eine neue Kommunale Rahmenvereinbarung zur Stromlieferung mit einer Laufzeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 ausgehandelt. Der Rahmenvertrag garantiert einen für vier Lieferjahre gleichbleibenden Energiepreis, der von jeglichen, auch drastischen Änderungen der Angebotspreise an der Leipziger Strombörse unabhängig ist. Der für die Kommunen nicht veränderbare Energiepreis gilt aber auch dann, wenn die Angebotspreise an der Strombörse sinken sollten. Angeboten wird ein Strommix aus 50% konventionell erzeugten Strom und 50% „Ökostrom“ aus Wasserkraft. Für einen Aufpreis von 0,3 ct/kWh besteht die Möglichkeit, Strom zu 100 % aus Wasserkraft als „Ökostrom“ zu beziehen.
Die Stadt Garching ist aufgrund ihrer Strombezugsmenge, die deutlich über dem EU-Schwellenwert liegt, verpflichtet, den Strombezug ab 2010 europaweit auszuschreiben und kann somit der Rahmenvereinbarung nicht ohne Ausschreibung beitreten. In den letzten 3 Jahren sind der Stadt Garching für ihre Einrichtungen Stromkosten in Höhe von ca. 210.000 € pro Jahr (einschließlich Straßenbeleuchtung und Netznutzungsentgelt) entstanden.
Neu ist wegen europarechtlicher Vorschriften die Trennung von Strombezugskosten und Netznutzungsentgelt, das an den örtlichen Netzanbieter zu zahlen ist. Die Kommune muss deshalb mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen, nach dem das amtlich genehmigte Netznutzungsentgelt zu zahlen ist. Die aktuellen, je nach Art der Netznutzung gültigen Entgelte sind in den Preisblättern auf der Internetseite der E.ON Bayern AG nachzulesen.
Grundsätzlich gibt es derzeit 3 Möglichkeiten der Ausschreibung der Stromlieferung für die Stadt Garching:
- Die Stadt Garching führt die Ausschreibung anhand des vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellten Musters selbst durch oder lässt sie durchführen.
Problem: Die Ausschreibung ist durch eine exakte Ausrichtung an der Rahmenvereinbarung auf einen einzigen Bewerber zugeschnitten, der das Konzept mitgestaltet hat und es deshalb schon lange kennt. Dadurch können Wettbewerber möglicherweise ihr Angebot nicht auf die geforderten Bedingungen optimieren, was zu wenigen Angeboten und höheren Strombezugspreisen führen kann.
- Die Stadt Garching vergibt die Ausschreibung wie zuletzt an das Ingenieurbüro IBNews. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Der Preis für die Durchführung und Auswertung der Ausschreibung liegt zwischen 6.900 € -9.900 € in Abhängigkeit von der Zahl der beauftragenden Kommunen, wobei für jede Kommune ein eigenes Ausschreibungsverfahren durchgeführt wird. Eine alternative Ausschreibung von Ökostrom als Nebenangebot ist möglich.
- Die Stadt Garching beteiligt sich an einer gemeinschaftlichen Ausschreibung. So plant der Landkreis München gemeinsam mit mehreren Gemeinden des Münchener Umlandes (Unterschleißheim, Planegg, Gauting, Oberhaching, weitere Gemeinden haben Interesse bekundet) eine Einkaufsgemeinschaft Ökostrom. Dabei ist nach derzeitigem Kenntnisstand vorgesehen, eine Parallelausschreibung sowohl für konventionell erzeugten Strom als auch für Ökostrom durchzuführen, damit nicht zu wenige und zu teure Angebote erfolgen. Ökostrom soll dabei den Zuschlag erhalten, wenn seine Bezugskosten um maximal 10 % über denen des konventionell erzeugten Stroms liegen. Vorteil der Einkaufsgemeinschaft wäre, dass durch die höhere Bezugsmenge mit niedrigeren Bezugspreisen gerechnet wird. Allerdings sind hier noch Details zur Ausschreibung offen. Es geht u.a. um Laufzeit, Preisanpassung und genaue Ausschreibungsmodalitäten. Auch die Kosten, die an die beauftragte Kanzlei zu entrichten sind, stehen noch nicht fest. Zudem ist die Deckelung auf 10 % zulässige Mehrkosten für Ökostrom noch umstritten (entgegen lautender Beschluss der Stadt Unterschleißheim).
Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ stellte mit Schreiben vom 30.05.2009 den Antrag, „dass sich die Stadt Garching an dieser gemeinschaftlichen Ausschreibung beteiligt oder selbst eine Ausschreibung für Öko-Strom für städtische Gebäude vornimmt. Die Verwaltung des Zweckverbandes Gymnasium Garching wird gebeten sich ebenfalls um Öko-Strom für das Gymnasium zu bemühen.“
Grundsätzlich besteht das Problem, dass es nur relativ wenige Anbieter für „reinen Ökostrom“ gibt und es inzwischen auch die rechtlich zulässige Möglichkeit gibt, durch den Kauf von Zertifikaten konventionell erzeugten Strom (auch Atomstrom) zu Ökostrom „aufzuwerten“.
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes für Garching wird von der Verwaltung empfohlen, Ökostrom mit auszuschreiben mit der Maßgabe, das Ökostromangebot nur anzunehmen, wenn die Kosten um höchstens 10 % über denen des angebotenen konventionell erzeugten Stroms liegen.
Der Stadtrat beschließt, die bestehende Kommunale Rahmenvereinbarung mit E.ON Bayern zur Stromlieferung zu kündigen.
Die Stadt Garching beteiligt sich an der gemeinschaftlichen Ausschreibung der Einkaufsgemeinschaft Ökostrom unter den Voraussetzungen, dass in der Ausschreibung die zulässigen Mehrkosten für Ökostrom um maximal 10 % über denen des konventionell erzeugten Stroms liegen und es innerhalb der nächsten 3 Wochen nach diesem Beschluss eine Einigung für die gemeinschaftliche Ausschreibung der Einkaufsgemeinschaft Ökostrom gibt.
Sollten es für die gemeinschaftliche Ausschreibung der Einkaufsgemeinschaft Ökostrom innerhalb der nächsten 3 Wochen nach diesem Beschluss keine Einigung geben, wird das Ingenieurbüro IBNews beauftragt, die Stromausschreibung für die Stadt Garching unter Einbeziehung von Ökostrom auszuschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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