BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/529/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt von Eching der Staatsstraße 2053 gemäß § 47 d BImSchG; Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.06.2009
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in der öffentlichen Sitzung am 31.03.2008 beschlossen, einen Lärmaktionsplan für die Ortsdurchfahrt von Eching der Staatsstraße 2053 (Obere und Untere Hauptstraße) gemäß § 47d BImSchG aufzustellen.
Die Stadt Garching b. München wird als Behörde beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 10.07.2009. Die Verwaltung beantragte eine Fristverlängerung bis zum 31.07.2009, die aber nicht erteilt werden konnte. Aus diesem Grund wird der Lärmaktionsplan nur dem Stadtrat vorgelegt.
Auf Grundlage des § 47d BImSchG ist für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr ein Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen erfasst und Lösungen aufgezeigt werden. Von den jeweilig zuständigen Behörden sind Lösungsmöglichkeiten umzusetzen.
Die Gemeinde Eching hat bei ihren in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Lärm- und Verkehrsuntersuchungen für die ST 2053 eine umfangreiche Bestandserfassung und Grundlagenermittlung, auch in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden, vorgenommen.
Die Staatsstraße ST 2053 in Eching führt von der B 13 über die Ortsdurchfahrt Eching in nordöstlicher Richtung über die A 9 in das Gemeindegebiet Neufahrn und schließt nach der Ortsdurchfahrt in Neufahrn in Mintraching-Grüneck an die B 11 an. Der überwiegende Verkehr kommt aus den Gewerbegebieten an der B 13 auf Garchinger, Oberschleißheimer und Unterschleißheimer Gemarkung. Das Gewerbegebiet Eching-Ost/Neufahrn hat einen direkten Autobahnanschluss an die A 92 mit Anschluss in alle Richtungen der Autobahnen A 92 und A 9.
Die Staatsstraße hat nicht notwendigerweise eine Verbindungsfunktion für die B 13 mit der B 11 (Entfernung beträgt 9,7 km). Ungefähr auf der Mitte der Strecke liegt die Autobahnanschlussstelle Eching an der A 9. Etwa 1 km weiter Richtung Osten befindet sich eine direkte Anbindung zum Autobahnzubringer an die A 92 und über die Anschlussstelle Eching-Ost und das Neufahrner Kreuz in 500 m Entfernung an Autobahnen in alle vier Himmelsrichtungen. Somit ergibt sich als längste Fahrstrecke zu allen Autobahnrichtungen eine maximale Entfernung von 1,8 km bzw. 2,3 km. Aufgrund der weitaus besseren Verkehrsabläufe auf der Autobahn ergibt sich kein zeitlicher und energetischer Mehraufwand, wenn die Ortsdurchfahrt von Eching nicht benutzt wird.
Die Gemeinde Eching ist auf ihrer zentralen Durchgangsstraße (ST 2053) mit einem Verkehr von teilweise bis zu ca. 22.000 Kfz/24 h und einem hohen Anteil an Schwerlastverkehr sehr stark belastet. Als Minderungsmaßnahme ist mittelfristig eine Ortsumfahrung geplant, die den Verkehr auf fast die Hälfte reduziert.
Zwischenzeitlich ist eine Sperrung für Lkw „über 7,5 to – Anlieger frei“ vorzusehen und kann mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Landratsamt Freising kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden. Die Kosten/Nutzen Betrachtung ist dabei sehr positiv.
Nach Bau der Ortsumfahrung und Abstufung der Staatsstraße in Eching zu einer Gemeindestraße können weitere Maßnahmen wie z. B. eine örtliche Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30km/h geplant werden. Dies soll im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgen.
Die vollständigen Unterlagen können bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch den Lärmaktionsplan der Gemeinde Eching nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Beteiligung von einer Äußerung abzusehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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