BESCHLUSSVORLAGE - III-K/132/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Jahresrechnung 2007 und Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.06.2009
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I. Sachvortrag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte die am 17.04.2008 vom Stadtrat gebilligte und zur Prüfung verwiesene Jahresrechnung 2007 in 6 Sitzungen. Die örtliche Prüfung wurde am 23.03.2009 beendet.
Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:
- Vereinsförderung
- Konzessionsabgaben
- Baugebiet „Seiler 3“ (städtebaulicher Vertrag, Grundstücksgeschäfte)
- Sanierung Jugendbürgerhaus „Profil“
- Eigenbetrieb Stadtwerke (Gebührenabrechnung, Personalkosten, HÜL-Belege
Investition in Kläranlage (Tropfkörperabdeckung)) - Gewerbesteuer
- Bau Schererhaus
Bei allen Bereichen gab es keine Anmerkungen.
Die Niederschrift über das Ergebnis der öffentlichen Rechnungsprüfung wurde allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet.
Der Jahresabschluss ermöglichte, wie schon berichtet, noch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 9.471.875,79 €, an die allgemeine Rücklage von 1.269.457,77 € und an die Sonderrücklage U-Bahn von 473.104,38 €.
Die Jahresrechnung 2007 schließt mit folgenden Zahlen ab:
Bezeichnung | Verwaltungshaushalt € | Vermögenshaushalt € | Gesamt € | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1. | Soll-Einnahmen | 37.715.686,45 | 13.548.541,29 | 51.264.227,74 |
2. | + Neue Haushaltseinnahmereste | - | 1.141.910,82 | 1.141.910,82 |
3. | ./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste | - | 12.271.445,44 | 12.271.445,44 |
4. | ./. Abgang alte Kasseneinnahmereste | 745.633,11 | 60.000,00 | 805.633,11 |
5. | Summe bereinigte Soll-Einnahmen | 36.970.053,34 | 2.359.006,67 | 39.329.060,01 |
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6. | Soll-Ausgaben | 36.969.507,26 | 6.861.088,78 | 43.830.596,04 |
7. | + Neue Haushaltsausgabereste | 0,00 | 6.459.916,76 | 6.459.916,76 |
8. | ./. Abgang alte Haushaltsausgabereste | 0,00 | 10.975.106,05 | 10.975.106,05 |
9. | ./. Abgang alte Kassenausgabereste | -546,08 | -13.107,18 | -13.653,26 |
10. | Summe bereinigter Soll-Ausgaben | 36.970.053,34 | 2.359.006,67 | 39.329.060,01 |
11. | Ausgleich | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunale Vertretungsgremium nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahressabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass das kommunale Vertretungsgremium mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.
Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2007 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2007.
