ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/151/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Kreisjugendring betreibt schon seit 1995 im Auftrag der Stadt Garching eine Ganztagsbetreuung (ehemals Hausaufgabenhilfe, später außerschulische Nachmittags­betreuung) an der Hauptschule Garching.

 

Aufgrund einer neuen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ändert sich ab dem Schuljahr 2009/2010 die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen in Bayern, dies betrifft auch das Angebot des KJR an der Hauptschule in Garching, das inhaltlich den Ansprüchen der Offenen Ganztagsschule entspricht.

 

Bisher wurde die Offene Ganztagsschule (Hausaufgabenbetreuung) durch Beiträge der Eltern (2008 ca. 14.300 €) sowie Pro-Kopf-Zuschüsse des Freistaates Bayern (ca. 16.300 €) und der Stadt Garching (ca. 31.300 € einschl. Defizitübernahme) finanziert. Nach der neuen Regelung zahlt der Freistaat Bayern für die Offene Ganztagsschule an Hauptschulen einen Personalkostenzuschuß in Höhe von 26.500 € je Gruppe. Die Elternbeiträge entfallen. Ausgenommen von der Förderung ist die Mittagsverpflegung.

 

Als Genehmigungsvoraussetzungen für eine Offene Ganztagsschule wird in der Bekanntmachung folgendes verlautbart: „Der Sachaufwandsträger verpflichtet sich zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb der offenen Ganztagsschule anfallenden zusätzlichen Sachaufwandes und zur Mitfinanzierung des Personalaufwandes gemäß Nr. 5.4.“ (Punkt 3.2.f)) Für die Bereitstellung des Personalbudgets durch die Regierung ist daher ein Beitrag des Sachaufwandsträgers (Stadt) in Höhe von 5.000 € pro Gruppe zur Zahlung an die Regierung fällig. Dieser Beitrag ist in den 26.500 enthalten.

 

Der KJRchte in Absprache mit der Schulleitung für das nächste Schuljahr eine Gruppe r die Förderung beantragen. Problematisch ist derzeit noch die vom Freistaat bis zum 10.07.2009 geforderte namentliche Liste der Schüler.

 

Auf die Stadt Garching kommen somit durch den Wegfall der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2009/2010 voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 9.000 € pro Schuljahr zu.

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Die Stadt Garching b. München beantragt für das Schuljahr 2009/2010 die Genehmigung der offenen Ganztagsschule an der Hauptschule Garching als schulische Veranstaltung für eine Gruppe. Es besteht Einverständnis, den zusätzlich für den Ganztagsbetrieb anfallenden Sachaufwand im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) zu tragen und die pauschale Kostenbeteiligung von 5.000 € je angemeldeter und genehmigter Gruppe und Schuljahr für den Personalaufwand an die Regierung zu entrichten.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach Zugang des Bewilligungsbescheides den Kooperationsvertrag über die offene Ganztagsschule mit dem Freistaat Bayern und dem Kreisjugendring München-Land für das Schuljahr 2009/2010 abzuschließen.

 

Der Beschluss gilt sinngemäß auch für die nachfolgenden Schuljahre, solang sich an den rechtlichen Grundlagen gemäß Sachvortrag nicht ändert.

 

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