BESCHLUSSVORLAGE - III-K/152/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zum Mittagessen für bedürftige Schülerinnen und Schüler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.06.2009
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I. Sachvortrag:
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat am 03.04.2009 die Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ beschlossen. Ziel ist es, Schülern und Schülerinnen aus finanziell bedürftigen Familien durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I und Grundschulen mit Mittagsbetreuung zu ermöglichen.
Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Schüler und Schülerinnen, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte entweder
– Bezieher von SGB II-Leistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
– Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld oder
– in einem vergleichbaren finanziellen Engpass sind (= Härtefall, z. B. Kinder, deren Eltern infolge von Verschuldung oder infolge des kürzlichen Tods des Haupternährers tatsächlich nur eine geringe Summe für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht).
Die Förderung des Freistaates Bayern wird als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung in Höhe von 200 € pro bedürftigem Schüler oder bedürftiger Schülerin pro Schuljahr gewährt. Voraussetzung dabei ist, dass eine regelmäßige Mittagsverpflegung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb erfolgt, d. h. grundsätzlich mindestens an vier Tagen wöchentlich und der Sachaufwandsträger (Kommune/Landkreis) sich finanziell in mindestens gleicher Höhe wie der Freistaat beteiligt. Gefördert werden Mittagsverpflegungen im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie der verlängerten Mittagsbetreuung. Horte und andere Kindertageseinrichtungen, die nach dem BayKiBiG gefördert werden, sind von der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ ausgeschlossen.
Derzeit wird in Garching nur an der Hauptschule im Rahmen der gebundenen bzw. offenen Ganztagsschule eine regelmäßige Mittagsverpflegung angeboten. Der Essenpreis beträgt derzeit 3,50 € / Mahlzeit. Um bedürftigen Schülern die Teilnahme am Mittagessen zu erleichtern, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Garching ab dem Schuljahr 2009/10 beim Freistaat den Zuschuss beantragt und den Eigenanteil in gleicher Höhe übernimmt, sofern sich bedürftige Schüler und Schülerinnen melden. Wie viele der ca. 60 am Mittagessen teilnehmenden Schüler die Förderung in Anspruch nehmen, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Beim Büchergeld fielen damals ca. 15 % der Schüler unter die Sozialregelung.
Der Stadtrat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, beim Freistaat Bayern den Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Höhe von 200 € pro bedürftigem Schüler oder bedürftiger Schülerin pro Schuljahr gemäß der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ bei Bedarf zu beantragen.
Der Stadtrat beschließt, die Mittel für den Eigenanteil in gleicher Höhe wie den Staatszuschuss bereitzustellen.
