BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/531/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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09.07.2009
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2009 beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem Bereich südwestlich des bestehenden Sondergebietes für die Waldorfschule zu ändern. Diese Änderung ist die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ismaning. Die Gemeinde Ismaning beabsichtigt, für den Änderungsbereich auch einen Bebauungsplan im Parallelverfahren aufzustellen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 20.07.2009. Die Verwaltung beantragte eine Fristverlängerung bis zum 31.07.2009.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von rd. 7.000 m². Dieser liegt im Südosten des Hauptortes Ismaning in einem noch landschaftlich geprägten Bereich der Gemeinde, in dem neben Kleingarten- und Waldbereichen vor allem landwirtschaftliche Nutzungen überwiegen. Neben der bestehenden Waldorfschule sind einige verstreut liegende bauliche Anlagen vorhanden. Darüber hinaus existieren zwei, in diesem Bereich begradigte Bachläufe. Der Kernbach verläuft unmittelbar am westlichen Rand des Änderungsbereiches.
Die Bevölkerung sowie die Zahl der Beschäftigten hat in der Gemeinde Ismaning zwischen 1997 und 2007 um rd. 1.460 Personen (ca. 11%) bzw. rd. 3.240 Beschäftigte (36%) zugenommen. Entsprechend ist auch der Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen gewachsen.
Die Waldorfschule hat sich mittlerweile als schulisches Angebot in Ismaning etabliert. Ein Waldorfkindergarten existiert bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet. Nunmehr soll der Waldorfkinderkarten seinen Standort in direkter Nähe zur Waldorfschule erhalten.
Die Sicherung des Standortes für den Waldorfkindergarten dient der Zusammenführung der bisher getrennt liegenden Waldorfeinrichtungen in Ismaning. Durch die Darstellung einer rd. 23 m breiten Grünfläche westlich des Kernbachs ist ein hinreichender Abstand zwischen baulichen Anlagen und dem Gewässer sichergestellt. Die Zufahrt zur Fläche erfolgt über die Dorfstraße, die bereits die Waldorfschule erschließt.
An der südlichen Grenze ist analog zur östlich angrenzenden Sondergebietsfläche eine geplante Schutz- und Leitpflanzung dargestellt, die verdeutlichen soll, dass eine Eingrünung zum Landschaftsraum hin erfolgen soll.
Die vollständigen Unterlagen können bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.
Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 11. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning nicht berührt werden.
Des Weiteren wird beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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261,6 kB
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