ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/341/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Im Werkausschuss vom 25.06.2009 wurde beschlossen, dass r die Grundstücke, bei denen es die Eigentümer wünschen, mit der München Stadtentwässerung eine Zweckvereinbarung über die Abwasserentsorgung dieser Grundstücke erarbeitet wird und dass eine Bezuschussung der Schmutzwasserleitungen außerhalb der Privatgrundstücke durch die Stadtwerke Garching gewünscht wird.

 

Anwesen Ingolstädter Landstraße 2, 64,66,68,70,72 und 78, Schleißheimerstraße 111, Hohe Brücken Straße 2 und 4:

Von der Verwaltung werden folgende Varianten für die Finanzierung vorgeschlagen:

 

  • Variante 1
    Wie in Garching laut Abwassersatzung üblich, wird der Kanal im öffentlichem Grund von den Stadtwerken Garching finanziert und gebaut, die Eigentümer beteiligen sich mit einem Herstellungsbeitrag von 7,50 € / m² Geschossfläche.
    Grundsätzlich fallen Investitionskosten in Höhe von rund 138.000,- € brutto einschließlich Ingenieurkosten im Öffentlichen Bereich an, davon würden rund 14.000,- € durch Herstellungsbeiträge abgedeckt.
    Es verbleiben 124.000,- € brutto einschließlich Ingenieurkosten, bei den Stadtwerken Garching.
     
  • Variante 2
    r die Ertüchtigung einer Kleinkläranlage fallen im Laufe von 10 Jahren einschließlich Wartung und Ersatzteilen 13.000,- € je Eigentümer an. Für einen Kanalanschluss fallen auf Privatgrund durchschnittlich 8.000,- Investitionskosten je Eigentümer an. Da den Anwohnern bei einem Kanalanschluss geringere Kosten entstehen, sollte die Differenz von 5.000,- € je Flurstück den Stadtwerken Garching als Zuschuss zu den Baukosten für die Kanäle im Öffentlichen Bereich bezahlt werden.
    Von den Investitionskosten in Höhe von rund 138.000,- € im Öffentlichen Bereich würden rund 40.000,- € durch die Anwohner getragen.
    Es verbleiben 98.000 brutto einschließlich Ingenieurkosten, bei den Stadtwerken Garching.
     

Bei beiden Varianten werden die Kanäle im Öffentlichen Grund der Münchner Stadtentsserung (MSE) übertragen, diese sind dann für den Unterhalt zuständig.

 

Anwesen Ingolstädter Landstraße 32, 38, 38 a, 38 b und 50:

r diese Grundstücke sind jeweils nur 1 bis 2 m Kanal im Öffentlichen Grund zu verlegen. Die Anwohner sollten entsprechend der Satzung der MSE den gesamten Kanal auf eigene Kosten verlegen und sind für den Unterhalt zuständig.

 

Anwesen Ingolstädter Landstraße 62, 76, 80 und 82 und Flur Nr. 1694/7

Hier fällt nach Aussage des Eigentümers kein Abwasser an

 

Flur Nr. 1681 und 1682

Sobald die Lage des Biomasseheizwerkes endgültig feststeht, werden die Grundstücke mit in die Vereinbarung mit der MSE aufgenommen. Der Anschluss wird entsprechend der Satzung der MSE vom Eigentümer finanziert. Der Eigentümer ist für den Unterhalt zuständig.

 

Die Bezuschussung der Investitionskosten der Eigentümer durch das WWA wurde nicht becksichtigt, da die Zuschüsse in gleicher Höhe beim Bau einer Kleinkläranlage oder eines Kanalhausanschlusses gewährt werden.

 

 

Sobald die Vereinbarung mit der MSE vorliegt, wird diese dem Werkausschuss vorgelegt. Anwohner die an den Nord-Westsammler der MSE anschließen, zahlen für die Abwasserentsorgung 1,56 €/m³, während in Garching 1,02 €/ m³ verlangt werden.

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Der Werkausschuss beschließt r die Anwesen

Ingolstädter Landstraße 2, 64,66,68,70,72 und 78, Schleißheimerstraße 111,

Hohe Brücken Straße 2 und 4

die Kanäle im Öffentlichen Grund gemäß Variante 2 zu finanzieren.

 

Der Bau dieser Kanäle wird erst umgesetzt, wenn der Werkausschuss die Vereinbarung mit der Münchner Stadtentwässerung gebilligt hat und die schriftliche Erklärung der Anwohner vorliegt, dass an den Nord-Westsammler der MSE angeschlossen werden soll.

 

Die Kanalisation der anderen im Sachvortrag aufgeführten Grundstücke wird nicht durch die Stadtwerke Garching mitfinanziert.

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