ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/548/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In Kapitel B II Siedlungswesen des Regionalplans München sind im Abschnitt 6 für die Flughäfen mit Strahlflugbetrieb Fürstenfeldbruck, Lechfeld, Oberpfaffenhofen und München Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung ausgewiesen. Die Ausweisung von Fluglärmschutzbereichen folgt einer Vorgabe im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Originär ist die Festsetzung von Lärmschutzbereichen mit Schutzzonen im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) geregelt. Ein Lärmschutzbereich ist demnach für militärische Flugplätze sowie für Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugverkehr (nicht für Landeplätze für die Allgemeine Luftfahrt) festzusetzen (§ 4 FluLärmG).

 

Auf dem militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck ist zum 01.10.2003 der militärische Flugbetrieb endgültig eingestellt worden. Die militärflugbedingten Lärmschutzzonen sind damit seitdem funktionslos. Die Entwidmung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck, mit der auch die zivile Mitbenutzungsgenehmigung vom 03.06.1998 erlöschen wird, steht bevor.

 

Gemäß der vom Ministerrat am 09.12.2008 und 07.07.2009 gebilligten Teilfortschreibung „Ziviler Luftverkehr: Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8“ des LEP soll in der Region München die Anlegung neuer Verkehrslandeplätze einschließlich der zivilen Nachfolgenutzung von ehemaligen Militärflugplätzen unterbleiben.

 

Mit Schreiben vom 09.02.2009 hat die Regierung von Oberbayern darüber hinaus ein Raumordnungsverfahren für eine Nachfolgenutzung für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck mit Trabrennbahn, Gemeindesportzentrum und Südumfahrung eingeleitet. In diesem Verfahren hat der Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes in seiner 207. Sitzung am 21.04.2009 gegen die geplante Nachfolgenutzung keine Bedenken geäert, da die Konversion des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck und dessen nichtfliegerische Nachfolgenutzung mit der Beschlusslage im Regionalen Planungsverband München zum Luftverkehr im Einklang steht.

 

Aufgrund des o. g. Sachstandes hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München in derselben Sitzung den beiliegenden Regionalplanentwurf zur Aufhebung der Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck (Anlage 1) für die Durchführung eines Anhörverfahrens gebilligt. Der angefügte Umweltbericht (Anlage 2), als Teil der Begründung, wurde in einem vorgezogenen Scopingverfahren den in ihren Aufgaben betroffenen Behörden gemäß Art. 12 Abs. 3 BayLplG zur Stellungnahme vorgelegt. Hierbei wurden keine Einwendungen vorgetragen.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird die Stadt Garching b. München beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 30.09.2009.

 

Die vollständigen Unterlagen zu diesem Anhörungsverfahrennnen bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die Regionalplanänderung zur Aufhebung der Lärmschutzzonen r den militärischen Flugplatz rstenfeldbruck nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äerung abzusehen.

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen des Anhörungsverfahrens von einer Äerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die Regionalplanänderung zur Aufhebung der Lärmschutzzonen r den militärischen Flugplatz rstenfeldbruck nicht berührt werden.

 

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Anlagen

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