ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/555/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aschheim hat in der öffentlichen Sitzung am 03.08.2009 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der St 2082, westlich der Autobahnanschlussstelle Kirchheim/Aschheim-Süd und nördlich der Eichendorffstraße aufzustellen.

 

Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) beteiligt. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet am 02.10.2009.

 

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt für die Flächen südwestlich des Autobahnanschlusses Kirchheim/Aschheim Süd der BAB 99 größere zusammenhängende Gewerbe- und Sondergebietsflächen dar, welche die Gemeinde Aschheim derzeit schrittweise entwickelt.

 

Nachdem die Bauleitplanung für das Postfrachtzentrum, das Sondergebiet für ein Möbelhaus und die Straßenführung für die Ostumgehung (Parallele zur BAB 99) abgeschlossen wurde, sollte der Bereich der noch ungeplanten Gewerbefläche südlich der St 2082 und nördlich der Eichendorffstraße einem Bebauungsplanverfahren unterzogen werden.

 

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Gemeinde Aschheim das bestehende und geplante Gewerbegebiet im Südosten der Gemeinde, durch ein Sondergebiet für einen Baumarkt und ein Gartencenter zu erweitern bzw. zu vervollständigen.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 27.221 m², davon entfallen ca. 26.752 m² auf das Nettobauland und ca. 496 m² auf Erschließungsflächen bzw. öffentliches Straßenbegleitgrün.

 

Das Planungsgebiet entwickelt sich zwar bezüglich der Sondergebietsnutzung nicht aus dem Flächennutzungsplan, jedoch ist die grundsätzliche Entwicklung einer gewerblichen Nutzung an dieser Stelle bereits in der übergeordneten Planung für möglich erachtet worden.

 

Die vollständigen Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können bei Bedarf gerne im Rathaus der Stadt Garching, Zimmer 1.10 Bauleitplanung, eingesehen werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung werden die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch den Bebauungsplan „Sondergebiet Gartencenter, Baumarkt Aschheim Südost“ der Gemeinde Aschheim nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von einer Äerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von einer Äerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch den Bebauungsplan „Sondergebiet Gartencenter, Baumarkt Aschheim Südost“ der Gemeinde Aschheim nicht berührt werden.

 

Des Weiteren wird beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen am Bauleitplanentwurf ergeben.

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Anlagen

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