BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/560/2009
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 133 "Gewerbepark nördlich des U-Bahnhofes Garching West Zeppelin/Schleißheimerstr.; 1. Änderung"; Nachtrag zur Würdigung der i. R. der Auslegung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe für dasVerfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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17.09.2009
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I. Sachvortrag:
Änderungen aus der Planung:
Der Stadtrat hat bereits in seiner Sitzung am 23.07.2009 die im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 133 „Gewerbepark nördlich des U-Bahnhofes Garching West Zeppelinstr./Schleißheimer.; 1. Änderung“ gewürdigt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Das Staatliche Bauamt Freising betreibt derzeit den 4-streifigen Ausbau der B471 südlich Garching zwischen der Kreuzung Daimler-/Zeppelinstraße und der B11, der sich im Geltungsbereich des im Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 133 findet.
In der derzeitigen Bauphase wird der Kreuzungsast Zeppelinstraße umgebaut. Zusätzlich erfolgt in dieser Phase der Ausbau im Lückenschluss zwischen der Zeppelinstraße und dem Kreisverkehr.
Im Zuge des Ausbaus im Lückenschluss zwischen der Zeppelinstraße und dem Kreisverkehr hat sich nun gezeigt, dass der Ausbau in einem Teilstück nicht so zu verwirklichen ist, wie es ursprünglich vorgesehen war. Dadurch widerspricht der Ausbau dieses Teilabschnittes der Straße (siehe Anhang 1) dem derzeit im Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 133 „Gewerbepark nördlich des U-Bahnhofes Garching West Zeppelinstr./Schleißheimerstr.; 1. Änderung“ (siehe Anhang 2).
Die Verwaltung empfiehlt, die neue Planung entsprechend zu würdigen, die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung im Bereich der Zeppelinstraße entsprechend den neuen Gegebenheiten zu ändern und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut freizugeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die neue Planung entsprechend dem Sachvortrag zu würdigen, die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung im Bereich der Zeppelinstraße entsprechend den neuen Gegebenheiten zu ändern und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut freizugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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