ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - I-AVO/098/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Seit dem Schuljahr 2006/2007 läuft an Bayerns Grundschulen das Modellprojekt „Gebundene Ganztagesgrundschule“, an dem bisher 40 Grundschulen teilnehmen. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 hat die Staatsregierung beschlossen, im Zuge eines Gesamtkonzeptes weitere gebundene Ganztagsgrundschulen ohne Beschränkung auf einen Modellversuch einzurichten. Für das laufende Schuljahr wurden bis zu 100 neue Ganztageszüge an staatlichen Grundschulen eingerichtet.

 

Eine gebundene Ganztagesschule liegt vor, wenn ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist. Dabei müssen Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und der Unterricht in einer Ganztagesklasse erteilt werden.

 

Zur Absicherung des zusätzlichen Unterrichts- und Betreuungsbedarfes erhalten gebundene Ganztagesschule eine staatliche Zuweisung von 12 Lehrerwochenstunden und einen Geldbetrag von 6.000,00 €r die Beschäftigung externer Kräfte (z. B. Sozialpädagogen, Erzieher, Honorarkräfte usw.) je Ganztagesklasse und Schuljahr. Die externen Kräfte können im Rahmen von Kooperationen mit freien Trägern oder Kommunen beschäftigt werden. Die Entscheidung über den Kooperationspartner und Auswahl des Personals trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger.

 

Der Betrag in Höhe von 6.000,00 € / Klasse / Jahr seitens des Staates relativiert sich jedoch, wenn im Gegenzug der Sachaufwandsträger verpflichtet wird, eine pauschale Beteiligung von 5.000,00 € je Ganztagesklasse und Schuljahr an die Regierung zu entrichten. Zudem hat er den zusätzlich anfallenden Sachaufwand zu übernehmen.

 

Der Aufbau eines gebundenen Ganztageszuges an der Grundschule erstreckt sich über vier Schuljahre, so dass in jedem Schuljahr eine zusätzliche gebundene Ganztagesklasse eingerichtet wird. Voraussetzungr die Genehmigung ist außerdem, dass die Wahlfreiheit zwischen Ganztages- und Halbtagesschule gewährleistet ist. Daher kann die Einführung der Ganztagesgrundschule nur an mindestens zweizügigen Schulen genehmigt werden.

 

Entscheidendes Kriterium für die Genehmigung ist die Qualität des dem Antrag beigefügten pädagogischen Ganztagskonzeptes, das von Schulleitung und Kollegium individuell ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Schüler/innen vor Ort zu erarbeiten ist.

 

Die neue Rektorin, Frau Susanne Volk, hat sich bereit erklärt an der Grundschule West zu gegebener Zeit Ganztagesklassen einzuführen. Die Schulleitung ist davon überzeugt, dass die Unterbringung in einer Ganztagesklasse für viele Kinder eine sehr gute Form der Betreuung am Nachmittag darstellt vor allem für Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder Probleme mit der deutschen Sprache haben.

 

Um Ganztagesklassen erfolgreich einzuführen müssen aus der Sicht der Schulleitung folgende Voraussetzungen gegeben sein:

 

- Die Bereitschaft des Kollegiums, das Ganztageskonzept mitzutragen und in Ganztagsklassen zu unterrichten.

 

- Das Raumkonzept muss für die Einführung von Ganztagsklassen geeignet sein.

 

- Die Einführung erfolgt erst, wenn die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen abgeschlossen sind und damit das erweiterte Raumangebot vorhanden ist. Das kann frühestens zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 der Fall sein.

 

 

r den zusätzlichen Raumbedarf liegt bereits ein entsprechendes Raumprogramm vor, das über die bisher beschlossene Sanierungsmaßnahme hinausgeht. Aus der Sicht der Verwaltung ist jedoch sinnvoll den zusätzlichen Raumbedarf für die Ganztagsklassen an der Grundschule West bereits jetzt zu schaffen und im Rahman der laufenden Sanierung zu realisieren. Es wäre nicht wirtschaftlich, die Sanierung im Bestand jetzt abzuschließen und im Anschluss daran eine weitere Baustelle möglicherweise im gerade sanierten Schulhaus zu eröffnen.

 

Die Untersuchung hat ebenfalls gezeigt, dass der zusätzliche Raumbedarf im Bestand nicht umgesetzt werden kann. Dies ist nur im Westen des Grundstückes in Form eines Anbaues möglich. Der Anbau ist aber so konzipiert, dass bei Bedarf ein weiterer Klassentrakt hinzu gebaut werden kann.

 

In der Genehmigungsplanung und Kostenberechnung für die Sanierung der Grundschule ist die Erweiterung für die Ganztagesschule nicht vorgesehen.

 

Eine erste Grobkostenschätzung anhand der Kubatur für die zusätzlichen Umbauten erbrachte überschlägige Mehrkosten von 1.230.000,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor einer Einführung von Ganztagesklassen an der Grundschule West grundsätzlich zuzustimmen.

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt wie folgt:

 

1.

Der Einführung von Ganztagesklassen an der Grundschule West sowie dem erweiterten Raumprogramm im Rahmen der Sanierung wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.

Die weitere Abwicklung wird den zuständigen Stadtgremien zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

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