ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/155/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt ist das geplante Gesellschafterdarlehen der Stadt Garching für die Energie-Wende-Garching GmbH&Co. KG in Höhe von 3 Mio. €, das durch eine Rücklagenentnahme finanziert wird. Das Darlehen soll 2010 von der EWG an die Stadt Garching zurückgezahlt werden.

 

Gemäß Art.68 Abs. 2 Nr. 3 Bay. Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Das ist mit dem geplanten Gesellschafterdarlehen der Fall. Das bisher nicht veranschlagte Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3 Mio. € ist auch erheblich im Sinne des Art.68 Abs. 2 Nr. 2 GO.

 

Der Nachtragshaushalt soll vom Stadtrat in der Sitzung am 29.09.2009 beschlossen werden. Somit kann der Nachtragshaushalt nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch rechtzeitig vor dem Jahresende in Kraft treten.

 

Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2009 wurde zugestellt. Der wesentliche Inhalt ist dem Vorbericht zu entnehmen. Außerdem werden einige Ansätze den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben angepasst.

 

Der Nachtragshaushalt ändert nichts an der geplanten Kreditaufnahme.

 

Nach Berücksichtigung sämtlicher Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben erhöht sich jedoch die Rücklagenentnahme um insgesamt 2.871.500 €.

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2009 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen zur weiteren Beratung in den Fraktionen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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