ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - I-AVO/100/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Nachdem eine Realisierung des Bürgerbüros im Westflügel (EG) des Rathauses zurzeit nicht weiterverfolgt wird, hat der Stadtrat in diesem Zusammenhang gebeten, unabhängig davon eine Verbesserung der Eingangssituation im Rathaus zu untersuchen.

 

Dazu hat am 14. September das Architektenbüro Schunck-Ullrich zwei Vorschläge erarbeitet, deren Planskizzen als Anlage beigefügt sind.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wegen der zu erwartenden statischen Probleme keine befriedigenden Lösungen möglich sind, da die gewünschte großgige „Aufwertung“ nicht machbar ist.

 

Variante 1 (Nordseite, jetzige Pforte)

Öffnung der beiden Wände vor der Brandschutztüre mit einer Durchgangsmöglichkeit; problematisch ist jedoch der Pfeiler an der SW-Ecke, der Aufgrund der Statik erhalten bleiben muß. Dadurch wird die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt undr Bürger/innen mit Kinderwägen oder Rollstühlen dürfte der Zu-/Ausgang problematisch werden.

 

Auch der dahinterliegende Wartebereich ist relativ schwer erreichbar. Für das Personal wäre ein derartig gestalteter Arbeitsplatz grenzwertig, da durch die direkte Verbindung mit dem offenen Treppenhaus eine annehmbare Klimatisierung (Heizung, Lüftung) nicht möglich ist.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 85.681,19 €.

 

Variante 2 (Südseite, Eingangsbereich)

Diese Variante ist spiegelbildlich identisch mit der Variante 1. Zwar wäre der Raum etwas breiter, aber ansonsten bietet diese Variante dieselben Nachteile wie Variante 1.

 

Die Gesamtkosten sind mit 101.040,52 € zudem höher.

 

 

 

Bei beiden Varianten können die erforderlichen Abfangmaßnahmen aus Gründen der Statik nur mit immensem Aufwand durchgeführt werden und es muß mit Rissbildungen in der bestehenden Bausubstanz gerechnet werden.

 

Da unter diesen Umständen trotz erheblicher Kosten keine nennenswerte Verbesserung der Eingangssituation erzielt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine baulichen Veränderungen im Bereich des Rathauses vorzunehmen.

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Der Stadtrat nimmt dies so zur Kenntnis.

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