BESCHLUSSVORLAGE - III-K/145/2009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stromlieferung - Bevollmächtigung der Ersten Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.09.2009
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 30.06.2009 beschlossen, sich bei der Ausschreibung der Stromlieferungen ab 2010 an der „Einkaufsgemeinschaft Ökostrom“ unter Federführung des Landkreises München zu beteiligen. Die Rahmenvereinbarung mit E.ON Bayern für die Jahre 2006 bis 2009 wurde inzwischen gekündigt und die Kündigung von E.ON bestätigt.
Insgesamt beteiligen sich 13 Partner an der Ausschreibung: Neben dem Landkreis München und der Stadt Garching noch die Gemeinden Gauting, Gräfelfing, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Kirchheim, Krailling, Neubiberg, Neuried, Oberhaching sowie 3 Zweckverbände weiterführender Schulen, darunter der ZV Gymnasium Garching.
In den gemeinsamen Besprechungen wurden folgende Ausschreibungskriterien festgelegt:
Die Stromausschreibung erfolgt für die Jahre 2010 und 2011. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation bereitet die Prognose der künftigen Preisentwicklung erhebliche Schwierigkeiten. Aus diesem Grund scheint eine Festpreisausschreibung momentan die planungssicherste Beschaffungsvariante.
Das Hauptangebot besteht aus 100 % Ökostrom, das Nebenangebot zu 100 % aus konventionellem Strom.
Der Ökostrom soll wie in dem Leitfaden des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesumweltamtes zur Beschaffung von Ökostrom (im Folgenden: BMU-Leitfaden) definiert werden, dabei soll eine CO2-Minderung von mindestens 30 % vorgegeben werden. Die Ermittlung der CO2-Minderungsquote erfolgt nach dem GEMIS-Modell. Zudem soll die Anrechnung der CO2-Minderung gestaffelt werden in Abhängigkeit vom Alter der jeweiligen Anlagen, von denen der gelieferte Strom bezogen wird.
Der Nachweis für die Lieferung von Ökostrom soll von den Bietern durch Ausfüllen der vom BMU-Leitfaden vorgeschlagenen Stammdatenblätter geführt werden.
Zuschlagskriterium für Ökostrom ist neben dem Preis auch eine zusätzliche, über die Mindestquote von 30% hinausgehende CO2-Minderung, wobei ein Preis/Leistungsverhältnis von 79 (Preis) zu 21 (CO2-Minderung) festgelegt wird. Für den konventionellen Strom ist allein der Preis entscheidend.
Ein Zuschlag auf das preisgünstigste Angebot für konventionellen Strom erfolgt nur dann, wenn sämtliche Angebote für Ökostrom mehr als 10% teurer sind als das preisgünstigste Angebot für konventionellen Strom. Für den Vergleich wird allein auf den Preis von Haupt- und Nebenangebot abgestellt.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung des Strombezugs wurde am 21.08.2009 an das Amtsblatt der Europäischen Union versandt. Die Veröffentlichung erfolgte am 26.08.2009.
Nach Abgabe der Angebote müssen diese ausgewertet und über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes entschieden werden. Anschließend werden alle Bieter über das Ergebnis informiert. Nach einer vom Vergaberecht zwingend vorgeschriebenen Mindestfrist von 10 Tagen kann dann der Zuschlag erfolgen.
Die Angebotsfrist, also der Zeitpunkt bis zu dem die Bieter Angebote einreichen können, läuft am 06.10.2009 um 12.00 Uhr ab. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Auswertung durch BBH. Bis zum 15.10.2009 erhält die Stadt Garching die Auswertung der Angebote sowie ein kurzes erläuterndes Anschreiben. Die Bindefrist läuft bis zum 03.11.2009, bis zu diesem Zeitpunkt muss daher zwingend der Zuschlag erteilt worden sein. Damit der Zuschlag rechtzeitig erteilt werden kann, müssen aufgrund der 10-tägigen Vorabinformationsfrist sämtliche Bieter spätestens am 20.10.2009 darüber informiert werden, wer den Zuschlag erhalten soll. Die nächste Stadtratssitzung ist jedoch erst für den 20.10.2009 abends geplant.
Über diesen Zeitraum zwischen Abgabe der Angebote durch die Bieter und dem Zeitpunkt des Zuschlags müssen die Bieter an ihre Angebote gebunden sein (sog. Bindefrist). Je länger die Bindefrist ist, umso höher ist die Gefahr einer Änderung des Einkaufspreises für den Bieter zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem Zuschlag. Dieses Risiko wird durch einen Aufschlag in den angebotenen Preis einkalkuliert. Um ein möglichst günstiges Angebot zu erhalten, ist es daher sinnvoll, die Bindefrist für die Bieter sehr kurz zu halten. Das hat zur Folge, dass der Stadt Garching aufgrund der zwingenden vergaberechtlichen Fristen nur ein Zeitraum von wenigen Tagen bleibt, um über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes zu entscheiden. Sollte in diesem kurzen Zeitraum keine Sitzung des Stadtrats und damit keine Annahmeentscheidung stattfinden können, würde dies dazu führen, dass das Angebot nicht mehr wirksam angenommen werden könnte. Die Stadt Garching hätte dann keinen Stromliefervertrag. Bei einer Ausschreibung gemeinsam mit anderen Körperschaften könnte dies zudem auch dazu führen, dass auch die anderen Körperschaften nicht auf das günstigste Angebot zuschlagen können, wenn eine Vergabe aller Lose gemeinsam an denselben Bieter (Gesamtvergabe) erfolgen soll.
Durch die Bevollmächtigung der Ersten Bürgermeisterin wird dagegen sichergestellt, dass eine Annahmeentscheidung rechtzeitig erfolgen kann.
In den Ausschreibungsunterlagen werden die Zuschlagskriterien für das wirtschaftlichste Angebot bereits verbindlich festgelegt. Aus diesem Grund besteht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes tatsächlich ohnehin keine Wahlmöglichkeit mehr.
