ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/155/2009-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt ist das geplante Gesellschafterdarlehen der Stadt Garching für die Energie-Wende-Garching GmbH&Co. KG in Höhe von 3 Mio. €, das durch eine Rücklagenentnahme finanziert wird. Das Darlehen soll 2010 von der EWG an die Stadt Garching zurückgezahlt werden.

 

Gemäß Art.68 Abs. 2 Nr. 3 Bay. Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Das ist mit dem geplanten Gesellschafterdarlehen der Fall. Das bisher nicht veranschlagte Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3 Mio. € ist auch erheblich im Sinne des Art.68 Abs. 2 Nr. 2 GO.

 

Der Nachtragshaushalt soll vom Stadtrat in der Sitzung am 29.09.2009 beschlossen werden. Somit kann der Nachtragshaushalt nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch rechtzeitig vor dem Jahresende in Kraft treten.

 

Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2009 wurde zugestellt. Der wesentliche Inhalt ist dem Vorbericht zu entnehmen. Stadtratsbeschlüsse des Jahres 2009, die zu Ansatzänderungen führen, sind berücksichtigt. Außerdem werden einige Ansätze den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben angepasst.

 

Der Nachtragshaushalt ändert nichts an der geplanten Kreditaufnahme.

 

Nach Berücksichtigung sämtlicher Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben erhöht sich jedoch die Rücklagenentnahme um insgesamt 2.871.500 €.

 


N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Garching b. München

r das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende

 

Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; dadurch wird der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes wie folgt verändert:

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben

von bisher              36.839.000 €

vermindert um              230.000

auf nunmehr                                          36.609.000 €

 

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben

von bisher              20.641.000 €

erhöht um              2.685.000 €

auf nunmehr                                          23.326.000 €

 

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 

Garching,

STADT GARCHING B. MÜNCHEN

 

 

Hannelore Gabor

Erste Bürgermeisterin


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Der Stadtrat beschließt den Nachtragshaushalt 2009 mit der Nachtragshaushaltssatzung und Anlagen.

 

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