BESCHLUSSVORLAGE - I-UMA/055/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zur Planung und zum Bau der Geothermieheizzentrale in Garching, Fl.Nr. 1904
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.09.2009
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I. Sachvortrag:
1)Beschreibung des Vorhabens
Die Energiewende Garching GmbH & Co. KG hat am 17.07.2009 bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Genehmigung nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 19 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb des Geothermieheizwerkes Garching gestellt.
Es handelt sich um eine Anlage nach Anhang Nr. 1.2 Buchstabe c) Spalte 2 der 4. BImSchV. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens (vgl. § 1 Abs. 2, § 1 a der 9. BImSchV) ist nach Auffassung der Regierung von Oberbayern auf Grundlage einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nicht erforderlich (vgl. § 3 c Abs. 1 Satz 2, Anlage 1 Nr. 1.1.3 Spalte 2, Anlage 2 UVPG). Damit ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) der 4 BImSchV).
Die Anlage soll als Energiezentrale ab Mitte 2010 für die Bereitstellung von Fernwärme für das Versorgungsgebiet Garching dienen. Die Abdeckung der Grundlast im Winterfall sowie die Bereitstellung der wesentlichen Energiemenge zur Warmwasserbereitung oder Prozesswärme im Sommer erfolgt durch die Nutzung der Erdwärme.
Die Gesamtanlage setzt sich aus den Betriebseinheiten Heißwassererzeuger, Absorptionswärmepumpenanlage, Brennstoffversorgungsanlage, Wasseraufbereitungs- anlage, Mittellastwärmetauscheranlage, Heizwassersystem mit Druckhaltung, Geothermiewärmetauscher, Abgasanlage und Netzersatzaggregat zusammen.
Die Geothermieheizzentrale wird im Endausbau über eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von ca. 40 MW verfügen. Diese ergibt sich aus den Feuerungswärmeleistungen von drei mit Heizöl EL befeuerten Heißwassererzeugern (HWE 1 mit 6,55 MW FWL, HWE 2 und 3 mit jeweils 15,21 MW FWL) sowie einer mit Heizöl EL direkt befeuerten Absorptionswärmepumpe (3,4 MW FWL). Eine zweite Absorptionswärmepumpe mit einer Heizleistung von 6,4 MW mit 130 °C Heißwasser soll in Phase 2 durch das Biomasseheizkraftwerk angetrieben werden.
Das Heizwerk wird mit Heizöl EL betrieben. Hierfür werden zwei jeweils 100 m³ fassende doppelwandige Erdlagertanks für Heizöl EL eingebaut. Die Anlieferung des Heizöls wird mit Straßentankfahrzeugen erfolgen.
Die Abgase der mit Heizöl EL befeuerten Heißwassererzeuger und der Wärmepumpe werden über einen vierzügigen, an der Nordseite des Gebäudes zu errichtenden Schornstein in einer Höhe von 24 m abgeleitet. Die Ableitung der Abgase des Notstromdieselaggregats erfolgt über einen an der Südseite angebrachten Schornstein in einer Höhe von mindestens 8,5 m.
Der Dachablauf wird in einen 80 m²-Sickerteich westlich der Anlage eingeleitet. Das auf den befestigten Wegen anfallende Niederschlagswasser wird durch eine Rigole ins Erdreich abgeleitet und dort versickert. Abwasser aus dem Technikraum wird zunächst in ein Abkühlbecken geleitet und nach Abkühlung in das öffentliche Abwassernetz gepumpt. Sanitärabwasser fällt in geringen Mengen an und wird in eine Abwassersammelgrube geleitet und vor dort aus entsorgt.
Der Standort des Grundstückes ist im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Garching als Sonderbaufläche (S) eingetragen. Die Stadt Garching hat mit Schreiben vom 25.06.2009 mitgeteilt, dass der südliche Teil des Grundstücks als Sonderbaufläche für Forschung und Grünfläche (Ortsrandeingrünung) ausgewiesen sei. Es ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geplant, die allerdings bis nächstes Jahr zurückgestellt wurde. Aus diesem Grund betreibt die Stadt Garching ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren, um das Grundstück Fl.-Nr. 1904 als Sondergebiet für Energieerzeugungsanlagen auszuweisen.
Die Energie-Wende Garching GmbH & Co. KG hat am 21.08.2009 auch einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a BImSchG gestellt, welcher die Ausführung folgender Leistungen umfasst:
•Erstellung einer Baustraße
•Baustelleneinrichtung
•Erdarbeiten (Humus und Erdabtrag)
•Erdarbeiten (Aushub für Steifen- und Einzelfundamente)
•Erstellung der Einzel- und Streifenfundamente
•Arbeitsraumhinterfüllungen
•Grundleitungen innerhalb des Gebäudes
•Evtl. Erstellung der Bodenplatte im zweigeschossigen Gebäudeteil
•Montage Stahlbeton-Fertigteilstützen
Als Baubeginn ist seitens der EWG die 40. KW 2009 geplant. Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Beginns ist u.a., dass im Hinblick auf das Gesamtvorhaben mit einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechnet werden kann. Die EWG hat sich ferner verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und - wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird - den früheren Zustand wieder herzustellen.
Mit dem Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes des Geothermieheizwerkes Garching nach BImSchG wird auch Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis auf Versickerung von Niederschlagswasser (vgl. unter Nr. 18 des eingehefteten Genehmigungsantrages mit Datum vom 17.07.2009) gestellt. Infolge des immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Regierung von Oberbayern gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 3 BayWG auch für die Erteilung der wasserrrechtlichen Erlaubnis zuständig.
Die Stadt Garching wurde nun von der Regierung von Oberbayern gebeten, bis spätestens 30.10.2009 zum oben beschriebenen Vorhaben Stellung zu nehmen. In Bezug auf die beantragte Zulassung des vorzeitigen Beginns wird seitens der Regierung gebeten, bis zum 13.10.2009 mitzuteilen, ob aus der jeweiligen fachlichen Sicht im Hinblick auf das Gesamtvorhaben mit einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechnet werden kann und welche Maßgaben konkret für die im Rahmen der Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragten Maßnahmen gefordert werden.
Der Stadt Garching wird insbesondere darum gebeten, sich als Standortkommune und Trägerin der Planungshoheit zu dem Vorhaben zu äußern und insbesondere den Stand des Änderungsverfahrens zum derzeitigen Flächennutzungsplan, das die Stadt Garching bezüglich des beantragten Vorhabens betreibt, mitzuteilen. Ferner wird um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten.
2)Stellungnahme der Stadt Garching
Im Gesellschaftsvertrag der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. KG, bedarf es nach § 9 Abs. 2 Nr. 27 für die Konzeption, Planung und jede wesentliche Änderung des Geothermieheizwerkes, des Biomasseheizwerkes und des Biomasseheizkraftwerkes der Zustimmung durch sämtliche Gesellschafter. Als Drittel-Gesellschafter der EWG wurde deshalb dem Stadtrat der Stadt Garching bereits am 18.02.2009 die Konzeption und Planung der Geothermieheizzentrale vorgestellt. Der Konzeption und der Gestaltungsvariante 2 der Geothermieheizzentrale wurde daraufhin mehrheitlich zugestimmt.
Das Dach der Geothermieheizzentrale besitzt eine südwärts gerichtete Neigung von ca. 5°. Durch die Konzeption des Daches steht somit eine Dachfläche mit ca. 800 m² zur Verfügung, die mit Photovoltaikmodulen bestückt werden soll. Dieses Vorhaben, das die Stadt Garching im Zuge ihres Klimaschutzkonzeptes umsetzen will, muss im Zuge des Baus der Heizzentrale berücksichtigt werden.
Bauplanungsrechtlich lässt sich zum Standort der Geothermieheizzentrale aus Sicht der Stadt Garching folgendes aussagen:
Ursprünglich lag der geplante Standort der Geothermieheizzentrale im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1904. Der Standort lag hier nach dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan im Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“. In der in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanneuaufstellung wurde der Gebietscharakter in Standort für „Geothermieanlage“ geändert. Nun hat sich der Standort der Heizzentrale dahingehend geändert, dass er innerhalb des Grundstücks Fl.Nr. 1904 nach Südosten auf dem Grundstück verschoben wurde, um die Erschließung des Objekts zu optimieren. Derzeit wird das Grundstück noch landwirtschaftlich genutzt.
Da absehbar ist, dass das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, ist jetzt im Zuge dieser konkreten Planung ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren notwendig, So soll der von der Planung betroffene Bereich aus dem Verfahren zur Neuaufstellung ausgekoppelt werden und als eigenständiges Flächennutzungsplanänderungsverfahren weitergeführt werden. Diese Flächennutzungsplanänderung wird dem Stadtrat am 29.09.2009 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Stadt zum geplanten Bau der Geothermieheizzentrale kann damit erteilt werden.
Der Stadtrat der Stadt Garching beschließt, dem Vorhaben der Energiewende Garching (EWG) zuzustimmen und das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bau einer Photovoltaikanlage im Zuge des Garchinger Klimaschutzkonzeptes auf dem Dach des Gebäudes muss im Zuge des Baus der Geothermieheizzentrale berücksichtigt und eingeplant werden.
