BESCHLUSSVORLAGE - III-K/157/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.10.2009
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 beschlossen, eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,4 Mio. € für die Generalsanierung der Grund- und Hauptschule vorzusehen. Das Landratsamt München hat diese geplante Kreditaufnahme mit Schreiben vom 11.05.2009 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation kann auf die Kreditaufnahme nicht verzichtet werden.
Ursprünglich war geplant, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kommunalkredit – Energetische Gebäudesanierung (Programm Nr. 156) aufzunehmen. Mit diesem Förderprogramm werden energetische Maßnahmen an Schulen, Schulsporthallen und Kindertagesstätten, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind, mitfinanziert. Dabei werden für die erste Zinsbindungsfrist (maximal 10 Jahre) die Zinsen durch den Einsatz von Bundesmitteln reduziert. Ein erstes Darlehen in Höhe von 735.000 € wurde 2008 aufgenommen. Nachdem jedoch für die Energetische Gebäudesanierung der Grundschule Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II in Aussicht gestellt wurden, entfällt heuer diese Möglichkeit.
Stattdessen soll über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) ein „normaler“ Kommunalkredit aufgenommen werden. Für die bayerischen Kommunen und Zweckverbände hat die BayernLabo mit dem „Investkredit Kommunal Bayern“ die Möglichkeit geschaffen, die Zinssätze des "KfW-Investitionskredit Kommunen" um weitere 10 Basispunkte p.a. zu vergünstigen. Der „Investkredit Kommunal Bayern“ wird zinsgünstig von der KfW aus dem Programm „KfW-Investitionskredit Kommunen (Programm Nr. 208)“ refinanziert und von der BayernLabo weiter zinsverbilligt. Bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. EUR kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Grundsätzlich sind Darlehen mit 20 Jahren (davon 3 tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 30 Jahren Laufzeit (davon 5 tilgungsfreie Anlaufjahre) möglich, wobei die Zinsbindungsfrist 10 Jahre beträgt. Aktuell (Stand 12.10.2009) gilt für ein Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindungsfrist ein effektiver Zinssatz von 3,42 %, bei 20 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindungsfrist ein effektiver Zinssatz von 3,33 %. Für das Darlehen kommt allerdings der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.
Die Verwaltung schlägt vor, bei der BayernLabo ein Darlehen mit 20 Jahren Laufzeit aufzunehmen.
