BESCHLUSSVORLAGE - III-K/160/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kinderhaus am Hüterweg; Änderungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
- Beteiligt:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.10.2009
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 27.03.2008 den Grundsatzbeschluss zum Bau eines Kinderhauses getroffen. Geplant war die Errichtung eines Kinderhauses mit 6 Gruppen, wobei vorerst 3 Kindergartengruppen, 2 Hortgruppen und 1 Krippengruppe vorgesehen waren. Die Bedarfsnotwendigkeit der zusätzlichen Kindergarten- und Krippenplätze wurde anerkannt. Als Standort war der Bereich des Kindergartens „Am Mühlbach“ geplant.
Am 21.01.2009 hat sich der Stadtrat entschieden, das Werner-Heisenberg-Gymnasium am jetzigen Standort stufenweise neu zu errichten. Mit dieser Entscheidung muss für das Kinderhaus ein neuer Standort gefunden werden. Mit Beschluss vom 18.02.2009 hat sich der Stadtrat für den Standort am Kreuzeckweg nördlich des Hüterweges entschieden. In der Sitzung am 19.05.2009 wurde die an den neuen Standort angepasste Planung vorgestellt und vom Stadtrat genehmigt.
Die aktuelle Bedarfssituation hat jedoch gezeigt, dass es sinnvoll erscheint, diese Ausrichtung dahingehend zu ändern, dass sowohl für die Krippe, den Kindergarten und den Hort jeweils 2 Gruppen eingeplant werden sollten. Das hat folgende Gründe:
Die Nachfrage bei Kindergartenplätzen zeigt im laufenden Kindergartenjahr, dass nicht alle Eltern einen Platz zeitlich so in Anspruch nehmen, als dies das Einwohnermelderegister aussagt. Somit dürften die vorhandenen Kindergartenplätze (einschließlich des Containers Am Mühlbach 3a) ausreichen, so dass im Kinderhaus anstelle der ursprünglich geplanten 3 Gruppen vorerst 2 Gruppen den Bedarf decken sollten.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Nachfrage nach Krippenplätzen weiter steigt, Wartelisten vorhanden sind und bei den vorhandenen Plätzen (einschließlich Tagesmütter) lediglich eine Bedarfsdeckung von ca. 40 % gegeben ist. Damit erscheint es aus der Sicht der Verwaltung sinnvoll die dritte Kindergartengruppe aufzugeben und dafür eine zweite Kinderkrippengruppe zu schaffen.
Damit würde dann das Kinderhaus bei Inbetriebnahme jeweils 2 Gruppen für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort umfassen. Das hat außerdem den Vorteil, dass sich der Staatszuschuss bei den Investitionen für das Kinderhaus erhöht, da die Schaffung von Krippengruppen gegenüber von Kindergartengruppen höher bezuschusst wird.
Diese Aufteilung muss jedoch nicht dauerhaft festgelegt bleiben. Es ist der Vorteil eines Kinderhauses, dass bei einer Veränderung der Bedarfssituation, darauf reagiert werden kann und kurzfristig einzelne Gruppen in eine andere Nutzung (z.B. von Krippe in Kindergarten) übergeführt werden können.
An der Außengestaltung des Gebäudes und den Freianlagen ändert sich nichts. Lediglich die Innenraumgestaltung muss geringfügig geändert werden. Kostenänderungen sind nicht zu erwarten. Dagegen wird wegen der derzeit besonderen Förderung der Errichtung von Krippenplätzen ein höherer Staatszuschuss erwartet. Wegen der Standortänderung muss ohnehin bei der Regierung von Oberbayern ein neuer Zuwendungsantrag gestellt werden.
