ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/571/2009

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Frau Christine und Herr Franz Grott reichten am 02.10.2009 einen Antrag auf Errichtung eines einstöckigen Vorbaus als Windfang und Gäste-WC auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/28, Gemarkung Garching, Jägerkampweg 42, ein.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 „Am Riemerfeld Nr. 1“ (BL 40/81) vom 21.06.1983. Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze. Ferner sind lt. Festsetzung B 4.2 allseits verglaste Wintergärten i.S.d. Art. 6 Abs. 3 BayBO als Ausnahme zulässig sind.

Der geplante Anbau überschreitet nur geringfügig den nicht voll ausgeschöpften Bauraum um 1,0 m x 2,31 m.

Der Anbau befindet sich innerhalb der Abstandflächen des Hauptgebäudes. Das Vorhaben grenzt an eine öffentliche Verkehrsfläche. Private Grundstücksnachbarn sind durch das Vorhaben nicht unmittelbar betroffen.

 

Die geringfügige Abweichung erscheint städtebaulich vertretbar, zumal im Baugebiet bereits vermehrt Befreiungen hinsichtlich der Größen von Wintergärten erteilt wurden. Darüberhinaus werden durch den beantragten Anbau die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht in Frage gestellt.

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bauantrag sowie den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 85 Am Riemerfeld 1 zu erteilen.

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Anlagen

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