BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/409/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau Dreifachsporthalle; Auftragsvergabe Trennvorhänge Sporthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.02.2010
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I. Sachvortrag:
Die Trennvorhänge Sporthalle wurden, nach eu-weiter und nationaler Bekanntgabe, am 17.11.2009 nach VOB/A im Offenen Verfahren ausgeschrieben. Von insgesamt 10 Bewerbern gingen zum Submissionstermin am 17.12.2009, 10 Angebote ein. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 24.02.2010.
Die eingegangenen Angebote wurden entsprechend VOB/A § 23.3 rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Diezinger & Kramer geprüft.
Nach Wertung der Angebote gemäß VOB/A, §25
- erscheinen die angebotenen Preise angemessen und dem derzeitigen Baupreisniveau entsprechend;
- erfüllen die wertbaren Bieter die Anforderungen bezüglich der für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit;
- sind keine Anzeichen von Absprachen offensichtlich oder bekannt.
Nach der formalen und technischen Prüfung hat die Fa. RABE Trenn-& Verdunklungssysteme aus 58319 Schwelm unter Berücksichtigung von Abzügen (Nachlass) mit einer Angebotssumme von 74.042,99 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
In der Kostenberechnung waren für dieses Gewerk 44.339,40 € brutto kalkuliert. Damit werden die Kosten um 29.703 € überschritten. In der Kostenberechnung war keine Schalltrennung oberhalb der Stahlfachwerkbinder vorgesehen. Die Ballfangnetze, ursprünglich im Gewerk Feste Sportgeräte wurden mit den Trennvorhängen ausgeschrieben: Eine Budgetverschiebung aus dem Gewerk Feste Sportgeräte von 15.500 €.
Vergabevorschlag:
Es wird empfohlen den Auftrag für das Gewerk Trennvorhänge Sporthalle dem wirtschaftlichsten Bieter, der Fa. RABE Trenn-& Verdunklungssysteme aus 58319 Schwelm zu einem Angebotspreis von 74.042,99 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 2.56200.94000 in ausreichender Höhe vorhanden.
