BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/625/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Schlittenbauer, Irene und Siegfried; Anbau einer Feuer- und Rettungstreppe an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1855/63 im Watzmannring 47 in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.02.2010
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I. Sachvortrag:
Herr und Frau Schlittenbauer reichten erstmalig am 24.06.2009 einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Außentreppe sowie dem Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Watzmannring 47 in Garching ein.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108 „Am Riemerfeld Nr. 3“ vom 17.09.1990.
Beiden Vorhaben wurde in der 22. Sitzung des Stadtrates am 23.07.2009 nicht zugestimmt. Durch den Bau der Außentreppe über drei Geschosse außerhalb des Bauraumes und den Bau der Gaube wären ansonsten für das Bebauungsplangebiet Bezugsfälle entstanden.
Am 14.01.2010 reichten die Eheleute Schlittenbauer erneut eine Bauvoranfrage ein. Es wird nur noch die Befreiung bezüglich des Bauraumes durch den Anbau einer Feuer- und Rettungstreppe an der Nordfassade beantragt. Die neu geplante Treppe reicht jetzt nicht mehr vom Erdgeschoss ins Dachgeschoss, sondern nur noch vom Erdgeschoss in den 1. Stock.
Die Eheleute Schlittenbauer begründen ihr Vorhaben wie folgt:
In dem betroffenen Baugebiet (Watzmannring 44) wurden schon Befreiungen bezüglich der Überschreitung des Bauraumes erteilt.
Der vorliegende (geänderte) Entwurf einer Feuertreppe liegt an der Giebelfassade eines Reihenendhauses, an das weiter eine Garage anschließt. Gestalterische Belange bezüglich einer durchlaufenden, harmonischen Häuserfront werden deshalb nicht gestört. Beide Nachbarn sind mit diesem Bauvorhaben einverstanden.
Der vorliegende Entwurf einer Feuertreppe ist sehr filigran gehalten und ordnet sich als bauliches Element dem ganzen unter.
Wie mit Frau Gabor und Herrn Zettl in der Bürgersprechstunde besprochen, soll die Feuertreppe bis zum ersten Stock erbaut und genehmigt werden.
Auf die große Gaube wird verzichtet.
Die Außentreppe liegt außerhalb des Bauraumes. In dem Bebauungsplangebiet wurden schon Befreiungen bzgl. Bauraumüberschreitungen erteilt. Es handelt sich hierbei um bauliche Anlagen die auf den Bereich im Erdgeschoss beschränkt sind.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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534,4 kB
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2
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184 kB
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3
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231,8 kB
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