BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/407/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule West, Schaffung einer Ganztagsschule im Zuge der Generalsanierung; Entwurfsgenehmigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.02.2010
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I. Sachvortrag:
Der Ausschuss für
Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 22.03.2007 die Generalsanierung
der Grund- und Hauptschule St. Severin beschlossen.
Am 22.09.2009 hat
der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, an der Grundschule West
Ganztagesklassen einzuführen und dem erweiterten Raumprogramm im Rahmen der
Sanierung grundsätzlich zugestimmt.
Die
Raumbedarfsuntersuchung sowie die Entwurfsskizzen basierten auf Angaben der
Schulrätin Lehner, da zu diesem Zeitpunkt die Schule noch keine neue Rektorin
hatte und das künftige Pädagogische Konzept nicht bekannt war.
Zu Beginn des
Schuljahres wurde mit der neuen Rektorin Frau Volk ein auf die Grundschule West
und den Bestand zugeschnittenes Raumprogramm erarbeitet. Diese beinhaltet eine
Mehrung der Brutto Geschossfläche um weiter 400 m².
Daraufhin hat die
mit der Planung beauftragte COPLAN AG einen Vorentwurf erstellt.
Nachfolgend die
Erläuterungen der Architekten zur Planung:
„Die Grundschule St. Severin soll in eine
Ganztagsschule umgebaut werden. Dabei ergibt sich ein zusätzlicher Raumbedarf,
der in den Bestandsgebäuden BT D und E nicht mehr unterzubringen ist. Im
Einzelnen müssen folgende Räume neu erstellt werden:
-
5 Klassenzimmer mit drei
Differenzierungsräumen
-
1 Religionszimmer
-
Räume für die Mittagsbetreuung, da die
bisherigen Flächen im BT E für zwei zusätzliche Klassenzimmer mit
Differenzierungsraum benötigt werden.
-
1 Mehrzweckraum
Um den zusätzlichen Raumbedarf realisieren zu können,
soll westlich des BT E ein neuer Riegel entstehen (BT F). Der
„Kopfbau“ in Flucht des BT E beherbergt im Kellergeschoss die neuen
Räume für die Mittagsbetreuung. Durch einen separaten Eingang im Westen können
diese erschlossen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Bedarf durch die
räumliche Nähe den Kinderhort mit der Mittagsbetreuung zusammenzulegen. Beide
Einrichtungen sind konsequent getrennt von der eigentlichen Grundschule.
Das Erdgeschoss beherbergt die ersten neuen Klassen- und
Differenzierungsräume. Zudem findet sich dort ein Mehrzweckraum, welcher unter
dem Gebäudekamm als Glaskubus sitzt und einen guten Ausblick in die
Sportanlagen und den neuen Innenhof bietet. Durch die Aufständerung des neuen
Riegels wirkt der neu entstandene Innenhof nicht eng und abgeschlossen, er
öffnet sich vielmehr in Richtung der Sportanlagen und ermöglicht weiterhin die
fußläufige Ost-West-Durchquerung des Schulgrundstücks.
Im ersten Obergeschoss finden sich schließlich noch
weitere vier Klassenzimmer sowie zwei Differenzierungsräume. Von dort führt
eine sogenannte „Himmelsleiter“ in den Innenhof, der als
Klassenzimmer im Freien bzw. als Theaterhof gestaltet werden soll. Der
Grundschule steht ja bereits mit dem Innenhof BT C eine Pausenfreifläche zur
Verfügung.
Was die Herstellkosten anbelangt, so veranschlagen wir
derzeit für die Umbauten im BT E sowie für das neue BT F folgende Summen in
€ brutto:
KGR 300: 1.500.000,-
KGR 400 500.000,-
KGR 500 120.000,-
Nebenkosten 380.000,-
2.500.000,-
Die
Generalsanierung der Grundschule war in der ursprünglichen Kostenberechnung vom
Oktober 2007 mit 3.378.694 € veranschlagt.
Bewilligt sind
Fördermittel nach Art. 10 FAG für die Generalsanierung der Grund- und
Hauptschule von 1.600.000 € mit 19,58% der tatsächlichen Herstellkosten für förderfähige
Flächen. Für den Ausbau der Ganztagsklassen an der Grundschule West müsste
zusätzlich ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Standardisierte Raumprogramme
der Regierung von Oberbayern für Ganztagsflächen gibt es nicht. Der Schulische
Bedarf wird im Einzelfall auf Grundlage des Pädagogischen Konzepts errechnet.
Nach Aussage der Reg. v. Obb. Herr Heberdinger, kann von einem anzuerkennenden
Flächenbedarf von voraussichtlich 260 m² ausgegangen werden. Dies wird im
Rahmen eines Schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellt werden.
(Nach derzeitigem Kostenrichtwert und der Annahme einer Förderhöhe von 21 % wie
bei der Hauptschule wären dies ca. 175.000 €).
Weitere 322.000
€ sind im Rahmen des Konjunkturpakets II für die energetische Sanierung
der Grundschule bewilligt worden.
Diese Arbeiten
sind bis 2011 umzusetzen, so dass die Arbeiten im April 2010 beginnen werden.
Nach dem Rückumzug der Grundschulklassen aus der Containeranlage und Rückbau
dieser, soll der in der vorliegenden Planung vorgesehene Erweiterungsbau 2011
erstellt werden.
Planungsrechtlich
liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr.13
„St.-Severin-Straße“. Für die vorliegende Planung wären Befreiungen
hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie Überschreitung der Grund-
und Geschossflächenzahl erforderlich. Diese sind aus Sicht der Verwaltung
städtebaulich vertretbar.
Der Bau- Planungs-
und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.01.2010 dem Stadtrat folgendes
empfohlen:
1. Dem Vorentwurf in der Fassung vom 11.01.2010 für die
Schaffung der Ganztagsklassen an der Grundschule West zu den im Sachvortrag genannten Kosten wird
zugestimmt. Mit der Eingabeplanung auf Basis dieses Vorentwurfs besteht
Einverständnis.
2. Den nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan wird
zugestimmt.
3. Die zusätzlichen Baukosten sind im Haushalt 2011 bereitzustellen.
Der Stadtrat fasst folgende Beschluss:
1. Dem Vorentwurf in der Fassung vom 11.01.2010 für die
Schaffung der Ganztagsklassen an der Grundschule West zu den im Sachvortrag genannten Kosten wird
zugestimmt. Mit der Eingabeplanung auf Basis dieses Vorentwurfs besteht
Einverständnis.
2. Den nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan wird
zugestimmt.
3. Die zusätzlichen Baukosten sind im Haushalt 2011
bereitzustellen.
