ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/407/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 22.03.2007 die Generalsanierung der Grund- und Hauptschule St. Severin beschlossen.

Am 22.09.2009 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, an der Grundschule West Ganztagesklassen einzuführen und dem erweiterten Raumprogramm im Rahmen der Sanierung grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Raumbedarfsuntersuchung sowie die Entwurfsskizzen basierten auf Angaben der Schulrätin Lehner, da zu diesem Zeitpunkt die Schule noch keine neue Rektorin hatte und das künftige Pädagogische Konzept nicht bekannt war.

Zu Beginn des Schuljahres wurde mit der neuen Rektorin Frau Volk ein auf die Grundschule West und den Bestand zugeschnittenes Raumprogramm erarbeitet. Diese beinhaltet eine Mehrung der Brutto Geschossfläche um weiter 400 m².

Daraufhin hat die mit der Planung beauftragte COPLAN AG einen Vorentwurf erstellt.

Nachfolgend die Erläuterungen der Architekten zur Planung:

 

„Die Grundschule St. Severin soll in eine Ganztagsschule umgebaut werden. Dabei ergibt sich ein zusätzlicher Raumbedarf, der in den Bestandsgebäuden BT D und E nicht mehr unterzubringen ist. Im Einzelnen müssen folgende Räume neu erstellt werden:

-          5 Klassenzimmer mit drei Differenzierungsräumen

-          1 Religionszimmer

-          Räume für die Mittagsbetreuung, da die bisherigen Flächen im BT E für zwei zusätzliche Klassenzimmer mit Differenzierungsraum benötigt werden.

-          1 Mehrzweckraum

 

Um den zusätzlichen Raumbedarf realisieren zu können, soll westlich des BT E ein neuer Riegel entstehen (BT F). Der „Kopfbau“ in Flucht des BT E beherbergt im Kellergeschoss die neuen Räume für die Mittagsbetreuung. Durch einen separaten Eingang im Westen können diese erschlossen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Bedarf durch die räumliche Nähe den Kinderhort mit der Mittagsbetreuung zusammenzulegen. Beide Einrichtungen sind konsequent getrennt von der eigentlichen Grundschule.

 

Das Erdgeschoss beherbergt die ersten neuen Klassen- und Differenzierungsräume. Zudem findet sich dort ein Mehrzweckraum, welcher unter dem Gebäudekamm als Glaskubus sitzt und einen guten Ausblick in die Sportanlagen und den neuen Innenhof bietet. Durch die Aufständerung des neuen Riegels wirkt der neu entstandene Innenhof nicht eng und abgeschlossen, er öffnet sich vielmehr in Richtung der Sportanlagen und ermöglicht weiterhin die fußläufige Ost-West-Durchquerung des Schulgrundstücks.

 

Im ersten Obergeschoss finden sich schließlich noch weitere vier Klassenzimmer sowie zwei Differenzierungsräume. Von dort führt eine sogenannte „Himmelsleiter“ in den Innenhof, der als Klassenzimmer im Freien bzw. als Theaterhof gestaltet werden soll. Der Grundschule steht ja bereits mit dem Innenhof BT C eine Pausenfreifläche zur Verfügung.

 

Was die Herstellkosten anbelangt, so veranschlagen wir derzeit für die Umbauten im BT E sowie für das neue BT F folgende Summen in € brutto:

 

KGR 300:        1.500.000,-

KGR 400            500.000,-

KGR 500            120.000,-

Nebenkosten      380.000,-

                        2.500.000,-

 

Die Generalsanierung der Grundschule war in der ursprünglichen Kostenberechnung vom Oktober 2007 mit 3.378.694 € veranschlagt.

Bewilligt sind Fördermittel nach Art. 10 FAG für die Generalsanierung der Grund- und Hauptschule von 1.600.000 € mit 19,58% der  tatsächlichen Herstellkosten für förderfähige Flächen. Für den Ausbau der Ganztagsklassen an der Grundschule West müsste zusätzlich ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Standardisierte Raumprogramme der Regierung von Oberbayern für Ganztagsflächen gibt es nicht. Der Schulische Bedarf wird im Einzelfall auf Grundlage des Pädagogischen Konzepts errechnet. Nach Aussage der Reg. v. Obb. Herr Heberdinger, kann von einem anzuerkennenden Flächenbedarf von voraussichtlich 260 m² ausgegangen werden. Dies wird im Rahmen eines Schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens festgestellt werden. (Nach derzeitigem Kostenrichtwert und der Annahme einer Förderhöhe von 21 % wie bei der Hauptschule wären dies ca. 175.000 €).

 

Weitere 322.000 € sind im Rahmen des Konjunkturpakets II für die energetische Sanierung der Grundschule bewilligt worden.

Diese Arbeiten sind bis 2011 umzusetzen, so dass die Arbeiten im April 2010 beginnen werden. Nach dem Rückumzug der Grundschulklassen aus der Containeranlage und Rückbau dieser, soll der in der vorliegenden Planung vorgesehene Erweiterungsbau 2011 erstellt werden.

 

Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr.13 „St.-Severin-Straße“. Für die vorliegende Planung wären Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl erforderlich. Diese sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.01.2010 dem Stadtrat folgendes empfohlen:

1.      Dem Vorentwurf in der Fassung vom 11.01.2010 für die Schaffung der Ganztagsklassen an der Grundschule West  zu den im Sachvortrag genannten Kosten wird zugestimmt. Mit der Eingabeplanung auf Basis dieses Vorentwurfs besteht Einverständnis.

2.      Den nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

3.      Die zusätzlichen Baukosten sind im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

 

 

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Der Stadtrat fasst folgende Beschluss:

1.      Dem Vorentwurf in der Fassung vom 11.01.2010 für die Schaffung der Ganztagsklassen an der Grundschule West  zu den im Sachvortrag genannten Kosten wird zugestimmt. Mit der Eingabeplanung auf Basis dieses Vorentwurfs besteht Einverständnis.

2.      Den nötigen Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

3.      Die zusätzlichen Baukosten sind im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

 

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