ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/172/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Herr Hütter hat in der Stadtratssitzung am 27.01.2010 den Antrag gestellt, die Stadt Garching b. München sollte einen Spendenbetrag den Erdbebenopfern in Haiti zukommen lassen. Diese humanitäre Aktion hätte im Landkreis München und bayernweit eine Vorbildfunktion als Kommune und als Universitätsstadt. Zudem sollten auch die Stadträte einen Spendenbetrag dazulegen.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass gemäß Art. 61 Bay. Gemeindeordnung die Einnahmen der Gemeinde primär zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Art. 57 und 58 Bay. Gemeindeordnung zu verwenden hat.

 

Spenden für Katastrophenopfer gehören nicht zu diesen Aufgaben. Katastrophenhilfe gehört zu den Aufgaben des Bundes. Nur in Ausnahmefällen wurden bisher die Kommunen gebeten, ihren Beitrag zu leisten. So zuletzt bei der Flutkatastrophe am 26.12.2004 im Indischen Ozean. Zur Frage der Zulässigkeit finanzieller und geldwerter Leistungen der Kommunen im Rahmen der Flutopferhilfe hatte der damalige bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein erklärt, dass es rechtlich für vertretbar gehalten wird, wenn Kommunen außerhalb von Partnerschaften oder Patenschaften kommunale Finanzmittel im vertretbaren Umfang einsetzen und damit zur Linderung der großen Notlage beitragen.

 

Im Rahmen der Sitzung der Kommunen der Nordallianz am 17.1.2005 war besprochen worden, gemeinsam eine langfristige Partnerschaft für ein bestimmtes noch zu benennendes Projekt ins Auge zu fassen. Die Stadt Garching b. München spendete 2005 15.000 €r ein Projekt des Lions-Clubs / Lions Hilfswerk Bayern-Süd zum Wiederaufbau eines Dorfes in Sri Lanka für ca. 50 Familien. 2007 spendete die Stadt Garching weitere 10.000 €r dieses Projekt.

 

In diesem Jahr erfolgte, auch bedingt durch die Wirtschaftskrise und die daraus resultierende Finanzmisere der Kommunen kein Spendenaufruf. Es wird vielmehr auf private Spenden gesetzt.

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Schreiben vom 04.02.2010 aus steuerliche Abzugsmöglichkeiten zur Unterstützung der Opfer der Erdbebenkatastrophe in Haiti hingewiesen, die aber auf die Stadt als steuerbefreite Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht zutreffen.

 

Derzeit gibt es wegen der noch unübersichtlichen Situation noch wenige konkrete Projekte zum Wiederaufbau in Haiti. So will das Kindermissionswerk seine Gehörlosenschule wieder aufbauen, der Lions-Club ein Krankenhaus in Port-au-Prince. Die meisten bekannten Hilfsorganisationen haben dagegen noch keine konkreten Projekte.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die Stadt Garching b. München nicht mit Haushaltsmitteln an der Spendenaktion beteiligt.

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Der Stadtrat lehnt den Antrag ab und beschließt keine Spende aus Haushaltsmitteln für die Erdbebenopfer in Haiti.

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