ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/187/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 20.10.2009 der Errichtung eines Kinderhauses mit 6 Gruppen in der geänderten Aufteilung (jeweils 2 Gruppen Krippe, Kindergarten und Hort) zugestimmt. Für den Bereich der Kinderkrippen wurden weitere 12 Plätze (insgesamt 24) für Garching als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 23.03.2010 wurde eine abgeänderte Planung (ohne Keller) beschlossen. Die Kosten für das Kinderhaus würden bei ca. 3.950.000 € brutto liegen.

 

Durch die Vorgaben der Planung, das Kinderhaus multifunktional zu gestalten (d.h. die Räume je nach Bedarf für Krippe, Kindergarten und Hort zu nutzen) sind die Krippenräume „etwas zu groß“ geraten.

 

In Absprache mit dem Kreisjugendamt wird daher vorgeschlagen, im Kinderhaus r den Bereich der Kinderkrippe weitere 12 Plätze (insgesamt dann 36) für Garching als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Diese können problemlos in den geplanten Räumen untergebracht werden. Für die Stadt Garching ist dadurch eine höhere staatliche Förderung möglich, die die Mehrkosten der abgeänderten Planung teilweise kompensiert.

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Der Stadtrat beschließt wir folgt:

r den Bereich der Kinderkrippen im neuen Kinderhaus werden weitere 12 Plätze (insgesamt 36) r Garching als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

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