ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/686/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Firma Schriftenmalerei Hochstetter reichte im Auftrag der Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG einen Antrag für die Anbringung von 1 Stück Leuchttransparent mit Brauerei-Logo und 1 Stück Leuchttransparent mit Gaststätten Werbung für das Restaurant „Moti Mahal“ ein. Das Gebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der FlNr. 99/1 in Garching b. München, Schleißheimer Straße 4.

Das Paulaner Logo als rundes Flachtransparent mit der Größe von 650 mm wird eine innenliegende Beleuchtung mit handelsüblichen Leuchtstofflampen haben. Das Gehäuse ist aus Aluminium, die Scheibe aus Acrylglas bombiert. Es wird folgende Farben haben: Gehäuse und blau im Logo Dunkelblau RAL 3015 und Rot RAL 3020, gold und weiß.

Das Flachtransparent mit der Gaststättenwerbung „Moti Mahal“ wird eine Länge von 2700 mm und eine Breite von 600 mm sowie eine Tiefe von 120 mm aufweisen. Die Beleuchtung ist ebenfalls innenliegend mit handelsüblichen Leuchtstofflampen. Das Gehäuse ist aus Aluminium, die Scheibe aus Acrylglas bombiert. Der Rohrahmen ist umlaufend aus Aluminium gold lackiert. Hier werden folgende Farben verwendet: Gehäuse Dunkelblau RAL 3015, Untergrund beige, Text in weinrot.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Nr. 138 U-Bahn/Scherer Haus“.

In diesem Bebauungsplan wurden keinerlei Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen gemacht. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB städtebaulich vertretbar. Die Schilder haben eine moderate Größe und es sollte einem Restaurant die Möglichkeit zur Werbung gegeben werden.

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die erforderliche Befreiung für die Anbringung zweier Leuchttransparente gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

 

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Anlagen

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