ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BV/692/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Stadt Garching möchte die Stockbahn einzäunen. Die Länge des Stabzaunes soll ca. 200 lfm. betragen, die Höhe 2430 mm. Es handelt sich um einen Gitterzaun. Im Westen und im Osten der Anlage ist jeweils eine Tür mit einer Breite von 1000 mm geplant. Im Westen der Anlage soll es außerdem ein zweiflügliges Tor mit einer Höhe von 2400 mm und einer Breite von 4000 mm geben.

Die Zaunanlage ist dringend erforderlich, da es immer wieder zu Vandalismus auf der Anlage kommt. Die Beseitigung der Schäden ist jedes Mal zeit- und kostenintensiv.

 

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als „Sport- und Erholungsgelände Garchinger See“ ausgewiesen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Im vorliegenden Fall sieht die Verwaltung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt das erforderliche gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung der Zaunanlage zu erteilen.

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Anlagen

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