BESCHLUSSVORLAGE - AMTSL/152/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Petition der SPD-Stadtratsfraktion bezüglich des Stadtjournals "Mein Garching"; - Verwendung des Stadtwappens durch die Landkreis-Anzeiger GmbH - Weitergabe von amtlichen Mitteilungen und Pressemitteilungen an "Mein Garching"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2010
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I. Sachvortrag:
Im nicht-öffentlichen Teil der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.07.2008 wurde mehrheitlich beschlossen, den Druck & Verlag Zimmermann in Unterschleißheim mit der Herausgabe eines monatlichen Mitteilungsblattes für die Stadt Garching zu beauftragen.
Die Stadt Garching hatte sich dabei verpflichtet ein mögliches Defizit zu übernehmen. Die Werbeeinnahmen sollten jeweils von den Gesamtkosten (Layout, Druck, Verteilung) abgezogen werden. Die Ausschreibung umfasste die ersten 12 Ausgaben. Nach der 10. Ausgabe sollte Bilanz gezogen werden und das Mitteilungsblatt erneut ausgeschrieben werden.
Das Mitteilungsblatt „Forsches Garching“ war defizitär. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 signalisierte die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates, dass eine Fortführung des Mitteilungsblattes auf Kosten der Stadt nicht gewünscht ist. Die Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit wurden entsprechend gekürzt. Der Vertrag mit Druck & Verlag Zimmermann sollte über die 12. Ausgabe hinaus (August 2009) nicht verlängert werden.
Die Landkreis-Anzeiger GmbH in Unterschleißheim wollte das Projekt aber in Eigenregie in anderer Aufmachung und mit dem neuen Namen „Mein Garching“ fortsetzen. Aus diesem Grund fanden zwischen der Stadtverwaltung und dem Verlag im Juni / Juli 2009 mehrere Gespräche statt, in denen die einzelnen Punkte einer Zusammenarbeit vereinbart wurden.
Aus Sicht der Ersten Bürgermeisterin lag und liegt „Mein Garching“ im Interesse der Stadt Garching, da es ein zeitgemäßes, für alle Bürgerinnen und Bürger kostenloses, unabhängiges und überparteiliches Mitteilungsblatt mit einem amtlichen Teil für die Stadt Garching darstellt.
Der Stadtverwaltung wurden bei den Gesprächen zum Einen die Herausgabe und Verteilung der Zeitung unter den o.g. Voraussetzungen und zum Anderen sechs der jeweils sechzehn Seiten für amtliche Mitteilungen und Neuigkeiten aus dem Rathaus zugesagt.
Aus diesem Grund wurden dem Verlag seitens der Stadt unter anderem folgende Zugeständnisse eingeräumt:
- Verwendung des „Garching“-Logos und des Stadtwappens
- Die Stadtverwaltung „beliefert“ den Herausgeber mit amtlichen Mitteilungen und Neuigkeiten aus dem Rathaus. Dabei gibt es keine Exklusivrechte für „Mein Garching“. Vielmehr sollte „Mein Garching“ ein Bestandteil des bestehenden Presseverteilers sein und jeder Herausgeber entscheiden, welche Mitteilungen / Nachrichten er in sein Medium mit aufnimmt.
In der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2009 wurde das zuständige Gremium über „Mein Garching“ in Kenntnis gesetzt.
Mit Schreiben vom 2. Oktober 2010 wandte sich die SPD-Stadtratsfraktion, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Dietmar Gruchmann, mit einer Petition an den Bayerischen Landtag. Darin sollten u.a. folgende rechtliche Fragen geklärt werden:
- Ist für die Erteilung der Erlaubnis für das Führen und Verwenden von städtischen Hoheitszeichen alleine die Bürgermeisterin verantwortlich?
- Bedarf es für die Auswahl eines amtlichen Mitteilungsblattes für eine Kommune nicht eines Stadtratsbeschlusses?
Nachdem die Stadtverwaltung zwischenzeitlich mehrere Stellungnahmen zu den Fragestellungen abgegeben hatte, wurde mit Schreiben des Landratsamtes München vom 18.05.2010 das Ergebnis der Eingabe übermittelt. Danach hat der Petitionsausschuss des Landtages die Eingabe für erledigt erklärt.
Das Landratsamt hat aufgrund der Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren um Sachstandsbericht bis Ende Juni gebeten.
Die rechtliche Würdigung des Inneministeriums umfasst im Wesentlichen Folgendes:
- Städtische Hoheitszeichen:
Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis für das Führen und Verwenden von städtischen Hoheitszeichen in einem privaten regelmäßig erscheinendem Mitteilungsblatt hätte der Stadtrat der Stadt Garching treffen müssen, zumal diesbezüglich keine Satzungs- oder Geschäftsordnungsregelung bestand. Eine Zuständigkeit der Ersten Bürgermeisterin nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO (laufende Angelegenheiten) scheitert daran, dass auch eine solche Entscheidung jedenfalls in einer kleineren Stadt wie Garching von grundsätzlicher Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere im vorliegenden Fall, wo das Logo der Stadt und das Stadtwappen auch für das Titelblatt eines privaten Mitteilungsblattes verwendet werden, was dem Journal insgesamt, also auch bezüglich des nichtamtlichen Teils, einen offiziellen ,“Anstrich“ gibt.
- Stadtratsbeschluss für die Auswahl eines amtlichen Mitteilungsblattes:
Das zuständige kommunale Organ für die Entscheidung über die Annahme des Angebots des Zimmermann-Verlags hinsichtlich der Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen im Stadtjournal "Mein Garching" wäre der Stadtrat gewesen. Die Erste Bürgermeisterin hätte diese Entscheidung nicht in eigener Zuständigkeit treffen dürfen, da diesbzgl. die Voraussetzungen des Art, 37 Abs. 1 Satz 1 N . 1 GO nicht erfüllt waren.
Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO erledigt der Erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Es handelt sich hierbei um drei eigenständige Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen und deren Erfüllung nicht nur von der Natur der Sache, sondern auch von der Größe und er Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde abhängt. Im Zweifel gilt die nach Art. 29 GO geltende primäre Zuständigkeit des Gemeinderats:
2.1. Zwar sind im vorliegenden Fall keine erheblichen Verpflichtungen zu erwarten, da der Zimmermann-Verlag der Stadt Garching die betreffenden Seiten im Stadtjournal kostenlos zur Verfügung stellt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt zu befürchten sind.
2.2. Jedoch liegt keine laufende Angelegenheit vor:
Laufende Angelegenheiten sind solche welche bei der Verwaltung der Gemeinde alltäglich in mehr oder minder regelmäßiger Wiederkehr anfallen und zur ungestörten und ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind. Es muss sich um in der konkreten Gemeinde häufiger vorkommende, also routinemäßig anfallende Angelegenheiten handeln. Die Entscheidung, ob das Angebot des Zimmermann-Verlags betreffend das Stadtjournal "Mein Garching" angenommen werden soll, war ein Einzelfall. Jedenfalls handelt es sich nicht um eine regelmäßig wiederkehrende Angelegenheit. Eine solche wäre z. B. die monatliche Entscheidung über die konkrete inhaltliche Gestaltung der städtischen Seiten im Stadtjournal.
2.3. Zudem kam der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu:
Jedenfalls bei einer Stadt von der Größe Garchings (derzeit ca. 15.800 Einwohner), ist die Entscheidung, ob die Gemeinde selbst ein Informationsblatt herausgeben soll oder städtische Mitteilungen stattdessen in einem privaten Mitteilungsblatt veröffentlicht werden sollen, von grundsätzlicher Bedeutung. Die Entscheidung über Art und Umfang der Veröffentlichung gemeindlicher Mitteilungen hat erhebliche Auswirkungen auf die Darstellung der jeweiligen Gemeinde nach außen und ist somit von erheblicher kommunalpolitischer Tragweite.
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Sachlage aktuell wie folgt dar:
Zu 1.: Städtische Hoheitszeichen
In der Stadt Garching existiert keine Satzung, die den Gebrauch der städtischen Hoheitszeichen regelt. Daher war es bislang üblich, dass der jeweilige Erste Bürgermeister bzw. die Erste Bürgermeisterin die Vorgänge im Rahmen ihrer Amtsgeschäfte als laufende Angelegenheiten gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO behandelten. Nach Aktenlage wurden sämtliche Entscheidungen seit 1977 – damit zum Beispiel auch die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Garchinger Stadtwappens für die Garchinger Nachrichten – im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch den bzw. die Erste/n Bürgermeister/in getroffen.
Die Verwaltung regt an, die übliche und bewährte Praxis im Grundsatz beizubehalten und auch künftig – u.a. aus Gründen der Entbürokratisierung – auf eine Satzung über den Gebrauch der städtischen Hoheitszeichen zu verzichten. Eine Umfrage in den benachbarten Städten und Gemeinden vergleichbarer Größe ergab, dass dort derartige Satzungen ebenfalls nicht vorhanden sind. Einige Kommunen haben jedoch entsprechende Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) erlassen.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, gerade beim Garchinger Stadtwappen als hochwertigstes der städtischen Hoheitszeichen die bislang sehr restriktive Handhabung beizubehalten. Dazu gehört auch, die Verwendung bei Publikationen und Printmedien durch Dritte, die nicht in städtischem Auftrag erstellt werden, zu versagen und diesbezüglich auch keine Präzedenzfälle zu schaffen, nach denen auch Dritte einen Anspruch für die Verwendung des Stadtwappens ableiten können. Daher wird weiterhin vorgeschlagen, die Verwendung des Stadtwappens nur den „Ortsnachrichten“ und „Mein Garching“ zu gestatten.
Etwas „lockerer“ wurde bereits in der Vergangenheit mit dem -Logo umgegangen, da in den Augen der Verwaltung nicht so hochwertig wie das Stadtwappen. Dieses findet sich immer wieder auf Plakaten und Publikationen Dritter (z.B. gerade bei den Einrichtungen des Hochschul- und Forschungszentrums), soweit diese seriös erscheinen und einen unmittelbaren Bezug zur Stadt Garching geltend machen können. Präzedenzfälle liegen also schon seit längerem vor. Unabhängig davon darf die „Grauzone“ Internet nicht vergessen werden, wo viele Online-Portale Wappen und Logos ohne Genehmigung auf ihrer Seite einstellen.
Aus Sicht der Verwaltung liegt „Mein Garching“ im Interesse der Stadt Garching (siehe oben) und hat auch den unmittelbaren Bezug zur Stadt. Daher wird vorgeschlagen, der künftigen Verwendung des -Logos für „Mein Garching“ zuzustimmen.
Zu 2.: Stadtratsbeschluss für die Auswahl eines amtlichen Mitteilungsblattes
Anzumerken dazu ist, dass die Stadt Garching gemäß Geschäftsordnung kein Amtsblatt oder amtliches Mitteilungsblatt für die ortsübliche Bekanntmachung nutzt, sondern lediglich die Mitteilungstafeln in der Stadt. Insoweit wurde „Mein Garching“ nicht als amtliches Mitteilungsblatt ausgewählt, sondern vielmehr als Medium, in dem auch amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden, gleiches gilt für die Ortsnachrichten.
Die Stadt hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung – trotz der zugesagten sechs Seiten – und nach knapp einem Jahr bleibt auch festzustellen, dass die Veröffentlichungen nicht immer vollständig sind bzw. aufgrund des zustehenden Platzes auch nicht sein können.
Dennoch muss natürlich in der Sache der Rechtsauffassung dem Staatsministerium des Innern und damit auch der Entscheidung des Innenausschusses des Landtags Rechnung getragen werden, dass hier keine laufende Angelegenheit vorliegt und der Entscheidung aufgrund der großen Außenwirkung auch grundsätzliche Bedeutung zukommt.
Die Landkreis-Anzeiger GmbH hat sich bereits festgelegt, dass sie „Mein Garching“ auch ohne den amtlichen Teil aus der Stadtverwaltung fortführen würde, da es auch sonst genügend aus Garching zu berichten gäbe. Außerdem habe sich die Zeitung mittlerweile in der Stadt etabliert.
Das Interesse der Stadt Garching an der Zeitung und an der Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen wurde in dieser Beschlussvorlage bereits thematisiert:
- Grundsätzlich sollte eine Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung möglichst umfangreich informieren.
- Jeder sollte möglichst einfach an diese Informationen kommen. Neben dem Internet sollten auch die Printmedien entsprechend genutzt werden.
- „Mein Garching“ ist für Garchings Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilungen kostet auch die Stadt Garching kein Geld.
- Eine „Universitätsstadt im Aufschwung“ sollte ihre amtlichen Mitteilungen in einer zeitgemäßen Aufmachung veröffentlichen.
- Die Zeitung ist unabhängig und überparteilich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die amtlichen Mitteilungen der Stadt auch künftig in dem Stadtjournal „Mein Garching“ der Landkreis-Anzeiger GmbH veröffentlicht werden. Dies schließt nicht aus, dass auch andere Verlage amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus veröffentlichen. Dabei ist den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der sauberen und eindeutigen Abtrennung vom nichtamtlichen Teil – Rechnung zu tragen.
- Der Stadtrat beschließt, dass die amtlichen Mitteilungen der Stadt Garching künftig in dem Stadtjournal „Mein Garching“ der Landkreis-Anzeiger GmbH veröffentlicht werden. Dies schließt nicht aus, dass amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus auch in anderen Printmedien veröffentlicht werden, die in Garching verteilt werden. Dabei ist aber den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere der sauberen und eindeutigen Abtrennung vom nichtamtlichen Teil – Rechnung zu tragen. Für die Zusammenarbeit zwischen Stadt Garching und der Landkreis-Anzeiger GmbH wird eine Zweckvereinbarung geschlossen.
- Der Stadtrat beschließt, der Verwendung des Garchinger Stadtwappens nur für das Stadtjournal „Mein Garching“ und die „Ortsnachrichten“ zuzustimmen.
- Der Stadtrat beschließt, der Verwendung des
-Logos für das Stadtjournal „Mein Garching“ durch die Landkreis-Anzeiger GmbH zuzustimmen. Die Erlaubnis soll im Rahmen der Zweckvereinbarung erteilt werden. Sollte der Verleger für das Stadtjournal wechseln bzw. die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis-Anzeiger GmbH bzgl. „Mein Garching“ (Beschluss 1) enden, erlischt diese Erlaubnis.
