ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III-K/189/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Die derzeit gültige Benutzungs- und Gebührenordnung für die Städtischen Kinderhorte (Gültig ab 01.01.2009) muss überarbeitet werden.

 

Die Hauptänderung betrifft die Abschaffung der Mindestbuchungszeit im Punkt 3.1 der Benutzungs- und Gebührenordnung.

 

Bei der ursprünglichen Benutzungs- und Gebührenordnung wurde davon ausgegangen, dass nur Kinder mit einer längeren glichen Buchungszeit den Hort besuchen, die anderen Kinder die Mittagsbetreuung. Aufgrund der großen Nachfrage lässt sich diese Trennung aber nicht mehr aufrecht erhalten. Im laufenden Schuljahr 2009/2010 haben 48 Kinder eine Betreuung bis 14:00 Uhr im Hort besucht. Die Gründe sind die mangelnden Plätze und die fehlende Ferienzeitbetreuung in der Mittagsbetreuung.

 

Bisher betrug die wöchentliche Mindestbuchungszeit daher 12 Stunden, verteilt auf mindestens 3 Tage/Woche. In der neuen Regelung gilt eine Kernzeit von 11:00 bis 14:00 Uhr. Die Buchungszeit muss sich auf mindestens 3 Tage die Woche verteilen.

 

Die Änderung der Mindestbuchungszeit betrifft die Kinder, die nur über Mittag im Hort betreut werden oder die nur tageweise den Hort besuchen (z.B. 3 Tage à 4 Stunden = 12 Wochenstunden / 5 Wochentage = 2,4 Stunden Buchungszeit). Die Eltern mussten nach der alten Regelung mindestens 3 bis 4 Stunden (also mind. 15 Wochenstunden) buchen. Dadurch sind Luftbuchungen entstanden, da die Buchungszeit nicht mit dem Betreuungsbedarf der Kinder überein gestimmt hat. Dies wurde vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt bei einer Überprüfung moniert.

 

Die Änderung ermöglicht ein flexibleres und bedarfsorientiertes Buchen der Betreuungszeiten. Die Abschaffung der Mindestbuchungszeit ermöglich nun Buchungszeiten von 2 3 Stunden und von 1 bis 2 Stunden.

 

Die Tabelle über das monatliche Entgelt in Punkt 11.1 ist entsprechend zu erweitern:

 

 

Entgelt (in € pro Monat)

Buchungszeit

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

ab 4 Kinder

bis 2 Stunden

48,00

39,00

36,00

30,00

bis 3 Stunden

56,00

46,00

40,00

35,00

bis 4 Stunden

64,00

53,00

46,00

40,00

bis 5 Stunden

72,00

60,00

52,00

45,00

bis 6 Stunden

80,00

67,00

58,00

50,00

bis 7 Stunden

88,00

73,00

64,00

55,00

bis 8 Stunden

96,00

80,00

69,00

60,00

bis 9 Stunden

100,00

83,00

72,00

62,00

über 9 Stunden

104,00

87,00

75,00

65,00

 

Die Monatsentgelte der bisherigen Buchungszeiten bleiben unverändert. Durch die Änderung der Entgelttabelle sind für die Stadt Garching mit minimalen Mindereinnahmen zu rechnen.

 

Zudem sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

a)      Im Punkt 3.4 wird die Buchungsfrist der Ferienzeit von 2 Wochen auf 4 Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn vorverlegt. Dadurch hat das Personal mehr Zeit für die Planung der Ferienzeit, auch wird die Urlaubsplanung des Hortpersonals verbessert.

 

b)      Im Punkt 4.2 wird die Abmeldesperre auf den Monat Juni ausgedehnt, um Kündigungen über die Zeit der Sommerferien auszuschließen.

 

c)      Im Punkt 9.6 ist die Abbestellung des Mittagsessen geregelt. Bisher musste man das Essen am Vortag abbestellen. Nun ist es möglich bis 09:30 Uhr desselben Tages in dem jeweiligen Kinderhort das Mittagessen abzumelden.

 

Der Elternbeirat der Kinderhorte wurde die Möglichkeiten gegeben, bis 11.06.2010 eine Stellungnahme zu den Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung abzugeben. Es erfolgte keine Rückmeldung, daher wird davon ausgegangen, dass keine Einwände gegen die Änderung von Seiten der Elternschaft bestehen.

 

Reduzieren

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Städtischen Kinderhorte zum 01.01.2010.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...