ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/482/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Auf dem Grundstück Flur-Nr. 1659, Gemarkung Garching werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 145 eine TÜV-Prüfstation und ein KFZ-Betrieb angesiedelt. Die neuen Bauvorhaben liegen nördlich der Bundesstraße B 471 und sind über zwei neue Zufahrten an die B 471 anzubinden. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf auf der Bundesstraße weiterhin gewährleisten zu können, müssen zwei neue Linksabbiegespuren errichtet werden. Außerdem baut die Stadt entlang der B 471 einen neuen Geh- und Radweg.

 

Diese Vereinbarung regelt die Durchführung der Baumaßnahme, Kostentragung, Baulast und den späteren Unterhalt.

 

Die Stadt erstattet der Straßenbauverwaltung die durch die Umgestaltung der Bundesstraße B 471 verursachten Mehrkosten der Unterhaltung und Erneuerung. Die Ermittlung dieser Erhaltungsmehrkosten erfolgt gemäß den Ablöserichtlinien. Die endgültige Berechnung des Ablösebetrages erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die vorläufige Berechnung ergibt einen Ablösebetrag von ca. 37.200,00 €.

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die Erste Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Vereinbarung in der vorliegenden Fassung mit dem Straßenbauamt München abzuschließen.

 

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