BESCHLUSSVORLAGE - III-K/193/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit weiterer Krippenplätze in der Krippe "Die Hippos"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.07.2010
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I. Sachvortrag:
Mit Beschluss vom 13.09.2007 hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung weitere 15 (insgesamt 27) Plätze in der Kinderkrippe „Hippos“ am MPI als bedarfsnotwendig anerkannt. Die damals geplante Umbau- und Erweiterungsmaßnahme ist umgesetzt. Die Stadt Garching beteiligte sich an den Investitionskosten mit 161.100 € (Stadtratsbeschluss vom 22.01.2009) und erhielt eine staatliche Förderung aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes von 148.000 €. Derzeit sind 26 der insgesamt 54 Plätze mit Garchinger Kindern belegt.
Die Kindertagesstätte „Hippos“ (Betriebskindertagesstätte des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik) wurde zum 01.07.2010 von der Wichtelakademie als Träger übernommen. Da der Bedarf an Krippenplätzen noch nicht gedeckt ist, plant der neue Betreiber erneute Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den Sommerferien, um weitere 18 Plätze zu schaffen. Die neu zu schaffenden 18 Krippenplätzen sollen vorrangig den Kindern aus Garching zur Verfügung stehen. Für diese 18 Plätze wurde auch die Bedarfsanerkennung bei der Stadt Garching beantragt.
Für das nächste Kindergartenjahr sind bisher 22 Plätze von Garchinger Kindern belegt, wobei die noch freien Plätze ab September noch sukzessive vergeben werden. Auch die aktuellen Wartelisten der Wichtelakademie zeigen, dass etwa die Hälfte der Kinder aus Garching kommt.
Bisher wurden immer die Hälfte der geplanten Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MPI und ESO vorrangiges Belegungsrecht hatten und dadurch nicht die gesamten Plätze an Garchinger Kinder vergeben werden.
Der von der Wichtelakademie vorgelegten Kostenplan betragen die zuwendungsfähigen Baukosten 303.318,61 €. Gemäß Art 27 Abs. 3 BayKiBiG hat der Träger der Krippe ein Drittel der Kosten für den Erweiterungsbau aufzubringen. Bei Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger oder sonstiger Träger haben die Kommunen, welche Plätze als bedarfsnotwenig anerkannt haben, nach Art 27 Abs. 3 BayKiBiG einen Baukostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln zu leisten. Es müssen somit zunächst weitere Plätze in der geplanten Krippe als bedarfsnotwenig anerkannt werden.
Für den Ausbau der Krippenplätze gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen nach dem Sonderförderprogramm für Investitionskosten „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ in Höhe von min. 60 %, max. 80 % der zuwendungsfähigen Baukosten in Abhängigkeit von der Finanzkraft der Gemeinde, für die Stadt Garching somit 60 %.
Bei einer Anerkennung von 18 Krippenplätzen als bedarfsnotwendig entstehen folgende Kosten für die Stadt Garching:
Gesamtkosten |
| 303.318,61 € |
2/3 Gesamtkosten (Förderanteil) |
| 202.212,41 € |
./. Krippenförderung | 60 % | 112.327,44 € |
./. Ausstattungskosten: 18 Plätze | a`1250,00 € | 22.500,00 € |
Eigenanteil Stadt Garching |
| 67.384,96 € |
Bei einer Anerkennung von 9 Krippenplätzen verringern sich die Kosten um die Hälfte:
Gesamtkosten |
| 151.659,31 € |
2/3 Gesamtkosten (Förderanteil) |
| 101.106,20 € |
./. Krippenförderung | 60 % | 56.163,72 € |
./. Ausstattungskosten : 9 Plätze | a`1250,00 € | 11.250,00 € |
Eigenanteil Stadt Garching |
| 33.692,48 € |
Die Kindertagesstätte befindet sich in zwei Gästehäuser A1 und A2, die in den Jahren 2006 und 2008 umgebaut wurden. Für den Umbau des Gästehaus A2 hat die Stadt Garching 2006 keine staatlichen Zuweisungen erhalten. Für dem Umbau des Gästehaus A1 im Jahr 2008 hat die Stadt Garching , wie anfangs geschildert, eine Zuweisung in Höhe von 148.000,00 € erhalten. Der erneute Umbau dieses Gebäudes greift in den bereits geförderten Bestand ein, so dass die Zweckbindung von 25 Jahren nicht eingehalten wird. Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern ist zwar das neue Umbauvorhaben förderfähig, aber der Zuweisungsbescheid vom 21.11.2008 würde anteilig zurückgefordert werden.
Die neuen Krippenplätze verteilen sich gleichmäßig auf die beiden Gästehäuser. Auch die Baukosten verteilen sich in etwa gleichen Teilen auf die beiden Gebäude. Eine genaue Kostenschätzung getrennt nach Gebäuden wird von der Wichtelakademie noch vorgelegt.
Bei einer Bedarfsanerkennung von 9 Krippenplätze erfolgt der Antrag auf Zuweisung für Maßnahmen nach dem Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ nur für den Umbau des Gebäudes A2, damit umgeht man die Problematik mit der Zweckbindung für die bisher gezahlte Förderung des Gebäudes A1.
Das Angebot an Betreuungsplätzen im Bereich der unter dreijährigen Kindern deckt die Nachfrage bisher noch nicht. Eine Entspannung ist wohl erst mit Fertigstellung des Kinderhauses zu rechnen. Die neuen Krippenplätze bei der Wichtelakademie würden voraussichtlich schon ab September/Oktober 2010 zur Verfügung stehen.
