BESCHLUSSVORLAGE - III-K/196/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Nachbarschaftshilfe Garching bezüglich einer Großtagespflege in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.07.2010
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I. Sachvortrag:
Seit 1995 ist die Kindertagespflege in Garching eine vorwiegend für Kinder unter drei Jahren akzeptierte Betreuungsform. Momentan werden ca. 55 Kinder von 16 Tagesmüttern (Tagespflegepersonen = TPP) betreut. Die Kindertagespflege wird seit 2005 durch unsere Kinderkrippe „Nachbarskinder“ ergänzt. Hier werden seit der Vergrößerung 20 Kinder betreut.
Zu den Sprechstunden für die Kleinkindbetreuung kommen öfters Familien die unbedingt eine Betreuung benötigen, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Viele junge Familien sind nach Garching gezogen, haben Eigentum erworben und sind unbedingt auf die Einnahmen der Ehefrau angewiesen.
Auf Grund des momentanen Engpasses bei der Kleinkindbetreuung wurde von Seiten der Nachbarschaftshilfe überlegt, wie man möglichst schnell Abhilfe schaffen könnte.
Stand 20.07.2010:
Kinderkrippe Nachbarskinder:bei 41 Anmeldungen zum Sep 2010 konnten zwölf Plätze vergeben werden. Bis Dez 2010 können noch weitere drei nachrücken. Auf Grund des Alters der Kinder werden in dem Krippenjahr 2010-2011 voraussichtlich keine weiteren Plätze frei.
Kindertagespflege:bis einschließlich Feb 2011 vierzehn Anmeldungen
Die Situation wird sich bestimmt entspannen, wenn das Kinderhaus fertig gestellt ist. Aber bis dahin ist die Lage sehr angespannt.
Eine im BayKiBiG verankerte gesetzliche Möglichkeit wäre die so genannte Großtagespflege.
Rahmenbedingungen:
Durch die Aufnahme in das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde für die Kindertagespflege eine verbindliche rechtliche Grundlage geschaffen. Hierdurch gelangte die Tagespflege in der Familie aus der Grauzone und gewann deutlich an Qualität.
Die Großtagespflege stellt eine Erweiterung dieses Angebots dar und wird ebenfalls über das BayKiBiG geregelt.
Eine Kombination aus dem Besuch der Kindertagesgruppe und der Tagespflege in Familien ist bei bedarf ebenfalls möglich.
Die Großtagespflege, mit ihrem institutionsähnlichen Charakter, stellt eine wertvolle neue Betreuungsform mit klaren und kontrollierbaren Qualitätsstandards dar.
Es dürfen maximal zehn gleichzeitig anwesende Tageskinder in einer altersgemischten konstanten Kindergruppe, mit maximal drei Kindern unter einem Jahr, betreut werden.
Bei unseren Tagesmüttern werden hauptsächlich Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Kindergarteneintritt betreut. Ganz selten benötigen Eltern eine Betreuung vor dem ersten Geburtstag. Mit drei Jahren gehen die meisten Kinder bereits in den Kindergarten
Zwei Tagesbetreuungspersonen mit Qualifikation (mindestens 100 Std.) sind notwendig bei einer Betreuung von acht Kindern. Für die Betreuung ab dem neunten Kind sind eine Betreuungsperson mit Qualifikation und eine pädagogische Fachkraft vorgeschrieben.
Die Kindertagespflege findet in angemieteten Räumlichkeiten oder in nicht privat genutztem Eigentum der Tagesbetreuungspersonen statt.
Räumlichkeiten:
Am Gowirichweg 6a befindet sich ein Siedlungshäuschen im Besitz der Stadt Garching. Gemäß Bebauungsplan ist der Abriss des Gebäudes und der Verkauf der neuaufgeteilten Grundstücke geplant. Das ist derzeit noch nicht möglich, da das Nachbargrundstück noch bewohnt wird (lebenslanges Wohnrecht nach Ablauf des Erbbaurechts) und beide Gebäude zusammenhängen.
Das Baugebiet ist gem. §4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Allgemeine Wohngebiete dienen zwar vorwiegend dem Wohnen, aber zulässig sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Im Erdgeschoß des Hauses sind zwei große Räume mit Parkettboden, eine Küche, ein Bad und eine Toilette sowie zwei Fluchtwege vorhanden. Die Räume sind in guter Verfassung.
Bei einer Begehung mit Frau Lachner vom Kreisjugendamt und mit Herrn Jakesch von der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass die Räumlichkeiten mit einigen Veränderungen für die Großtagespflege geeignet wären. Die Umbaukosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 15.000 €. Unter anderem muss das Treppenhaus abgesichert werden, da momentan das Treppengeländer fehlt. Im oberen Stockwerk befinden sich auch zwei Räume. Die Tagesbetreuungspersonen müssen sich innerhalb der Räumlichkeiten einen festen Arbeitsplatz mit Telefonanschluss einrichten. Hierfür könnte einer der Räume genutzt werden. Die Umbaukosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 15.000 €.
Außenanlagen:
Es ist ein großer eingezäunter Garten vorhanden, der mit kleinen Veränderungen kindgerecht umgestaltet werden könnte.
Die Nähe zum Gelände am Garchinger See ist bei kleinen Ausflügen von großem Vorteil.
Personal:
Es müssen geeignete Personen gefunden werden, die bereit sind auf selbständiger Basis (wie jede andere TPP auch) hier tätig zu werden.
Die NBH bevorzugt die Variante mit einer pädagogischen Fachkraft als Leitung der Gruppe.
Die zweite Person müsste mindestens die 100-stündige Qualifizierung als Tagespflegeperson absolviert haben. Zusätzlich müsste mindestens eine Person als Vertretung vorhanden sein. Um überhaupt Personal zu finden müsste die Großtagespflege mindestens zwei bis 3 Jahre laufen. Für eine mögliche Förderung mindestens 5 Jahre.
Außerdem sollten die Kinder, nach einer langsamen sensiblen Eingewöhnung, unbedingt die Möglichkeit haben die Betreuungszeit bis zum Kindergarten hier mit den gleichen Betreuungspersonen verbringen zu können.
Finanzierung:
Für die Großtagespflege stehen die gleichen kommunalen und staatlichen Zuschüsse (laut BayKiBiG) zur Verfügung, die für Tagespflegepersonen (TPPen) bezahlt werden, die zu Hause tätig sind. Der kommunale Zuschuss wird derzeit auf ca. 20.000 € geschätzt. Der genaue Betrag hängt von den Buchungszeiten ab.
Wie bereits erwähnt, arbeiten die TPPen selbständig. Sie würden das gleiche Betreuungsgeld erhalten wie die, die zu Hause Kinder betreuen. Allerdings müssten sie eine Miete bezahlen, um die Betreuungspauschale steuerlich absetzen zu können. Auf der anderen Seite hätten sie keine Auslagen wegen Essen, Verschleiß an der eigenen Wohnung etc.
Da es sehr aufwendig ist für 12-13 Personen (inkl. TPP) zu kochen, wird vorgeschlagen, für die Großtagespflege das gleiche Essen zu bestellen, das die Krippe bezieht. Das würde bedeuten, dass die Eltern hierfür 2,50 € pro Tag zusätzlich zur Gebühr bezahlen müssten. Damit die Großtagespflege für die Eltern nicht teurer wird als die Krippe, wäre es sinnvoll die gleiche Gebühr, wie bei der Krippe zu berechnen. Sonst könnte aus finanziellen Gründen hier noch eine zusätzliche Konkurrenzsituation entstehen.
Die Räumlichkeiten müssten von der Stadt Garching hergerichtet werden. Danach würden als Vorschlag 500,- € monatlich als Miete an die Stadt gezahlt werden. Um die Großtagespflege für die TPP (selbständig tätig) rentabel zu gestalten, sollten möglichst nur Kinder mit längeren Betreuungszeiten aufgenommen werden.
Die Verwaltung prüft, ob es möglich aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 eine Förderung zu erhalten.
Der Stadtrat beschließt, der Anfrage der Nachbarschaftshilfe Garching e.V. bezüglich der Einrichtung einer Großtagespflege in Garching, Gowirichweg 6a, für mindestens 5 Jahre grundsätzlich zuzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen und eine mögliche staatliche Förderung der Umbaumaßnahmen zu prüfen.
