ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/722/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Gemeinde Ismaning führt derzeit ein Bebauungsplanverfahren zur Innenentwicklung durch. Die Stadt Garching ist im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten worden.

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 133 Am Föhringer Hang- südwestlich der Böhmerwaldsiedlung ist es, die Baulücke zwischen dem bestehenden ehemaligen Forsthaus und der nördlich angrenzenden Einfamilienhausbebauung mit einem zusätzlichen Geude zu versehen. Die Gemeinde knüpft das Vorhaben an verschiedene städtebauliche Rahmenbedingungen an, wie den Erhalt der topographischen Gegebenheiten, den Erhalt des Baumbestandes und einen ausreichenden Nachweis von Stellptzen.

 

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 21.01.2010 die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

 

Im Bebauungsplangebiet sollen insgesamt 2 Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten entstehen.

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Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass die Stadt Garching keine Einwände zum Bebauungsplanverfahren Nr. 133 vorbringt.

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