BESCHLUSSVORLAGE - GB II/728/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftshilfe Garching; Nutzungsänderung von : Wohngebäude zu: Kindertagespflegeeinrichtung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1202/13, Gowirichweg 6, Gemarkung Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.09.2010
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I. Sachvortrag:
Die Nachbarschaftshilfe Garching reichte am 10.09.2010 folgenden Bauantrag für das Grundstück Fl. Nr. 1202/13 im Gowirichweg 6 in Garching ein: Nutzungsänderung von: Wohngebäude zu: Großtagespflege (Tagesmütter mit Kindern).
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 153 „Hardtweg/Gowirichweg“, der am 02.02.2010 in Kraft getreten ist.
Im Bebauungsplan unter Ziffer 2.1 ist als Art der baulichen Nutzung allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der § 4 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung legt für ein allgemeines Wohngebiet fest, dass Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig sind. Durch die Nutzungsänderung des Wohnhauses in eine Kindertagespflegeeinrichtung werden die Bestimmungen des Bebauungsplanes und der Baunutzungsverordnung eingehalten.
In der Sitzung am 27.07.2010 hat der Stadtrat der Stadt Garching b. München bereits seine Zustimmung für die Einrichtung einer Großtagespflege in Garching b. München, Gowirichweg 6 gegeben.
Die bisherige Nutzung der Räume entspricht nicht mehr den beigefügten Plänen aus dem Jahr 1970. Folgende Umbauten hat der Mieter vorgenommen:
Erdgeschoss:
Im Abstellraum (1) ist jetzt ein Badezimmer; dieses wird das Badezimmer für die Kinder.
Das Arbeitszimmer (5) wird zum Ess-, Spiel-, Bastelbereich.
Im eingezeichneten Abstellraum (2) ist jetzt ein WC das nun als WC für die Erwachsenen genutzt werden soll.
Im Bad (3) ist jetzt die Küche; dies soll auch so bleiben.
Die bisherige Küche (4) ist mittlerweile ein Teilbereich des Wohnzimmers. Hier entsteht ein Schlaf- und Toberaum.
Obergeschoss:
Das Kinderzimmer (6) wird ein Büro, das Schlafzimmer (7) ein Besprechungsraum.
Für die Nutzung als Großtagespflege sind keine Umbauten erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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420,7 kB
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2
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öffentlich
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935,7 kB
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3
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öffentlich
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958,3 kB
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