ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0020/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt verschiedene Nutzungsänderungen, sowie die Errichtung eines Löschwassertanks und einer Außentreppe in der Schleißheimer Str. 88,90, Fl.Nr. 1787.

 

Bei einer privaten Brandschutzbegehung sind Unterschiede zwischen den bisher genehmigten und nun vorhandenen Nutzung in den Gebäuden festgestellt worden. Auch wurde im diesen Zuge festgestellt, dass beim südöstlichen Gebäude (Schleißheimer Str. 88) ein zweiter Rettungsweg fehlt, sowie für das Gesamtgelände ein Löschwassertank benötigt wird. Der vorliegende Antrag soll die Brandschutzprobleme auf dem Grundstück beseitigen. Beantragt werden nun die Nutzungsänderung von Lager/Kantine in Büroräume, der Neubau einer Stahlaußentreppe als Fluchtweg, sowie der Einbau eines Löschwassertanks mit 65 m³ Fassungsvermögen. Die Außentreppe soll im Innenhof des südöstlichen Gebäudes errichtet werden und bis zum Obergeschoss geführt werden. Der Löschwassertank soll im nordöstlichen Grundstücksbereich in den Boden eingebaut werden. Hierdurch entfallen 7 KFZ-Stellplätze, ein Teil des Grünstreifens an der Grenze, sowie zwei Bäume. Der Tank selbst darf nicht überfahren werden, zur Andienung sollen um den Tank herum Rasengittersteine gesetzt werden. Die 7 wegfallenden KFZ-Stellplätze, sowie die 6 durch die Nutzungsänderung notwendigen KFZ-Stellplätze können durch einen bestehenden Stellplatzüberhang aufgefangen werden. Es sollen 10 neue Bäume und bisherige Kiesflächen um die Gebäude in Rasenflächen umgewandelt werden. Der Grünflächenanteil sinkt dennoch von 22,27 % auf 22,08 %. Die GRZ steigt von 0,76 auf 0,764, die GFZ bleibt unverändert. Ein Schallschutznachweis wurde nicht vorgelegt.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 119 Teil D „Änderung der Bebauungspläne, Gewerbegebiet HB“. Dieser setzt eine GRZ mit Nebenanlagen, Stellplätzen und Zufahrten von max. 0,75, einen Grünflächenanteil auf dem Baugrundstück mit 25 %, sowie 4 m breite Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenzen fest. Zudem wird festgesetzt, dass jeder Bauantrag im Geltungsbereich ein Schallschutzgutachten enthalten muss.

Bzgl. der Grünstreifen, des Grünflächenanteils und der GRZ gibt der Bebauungsplan die Möglichkeit eine Ausnahme zu erteilen, wenn wesentliche Teile des Bestandes bzw. der Bestandsnutzung erhalten bleiben und diese die Einhaltung der Festsetzungen ganz oder teilweise unmöglich machen bzw. die Einhaltung eine ungewollte Härte bedeuten würde. Eine Ausnahme kann, anders als eine Befreiung, nur aus städtebaulichen Gründen versagt werden.

 

Es werden Befreiungen wegen des fehlenden Schallschutzgutachten, sowie wegen des Eingriffs in den Grünstreifen an der Grenze benötigt. Zudem werden Ausnahmen wegen der Überschreitung der GRZ und wegen der Unterschreitung des Grünflächenanteils beantragt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen wegen des Schallschutzgutachten und wegen des Eingriffs in den Grünstreifen erteilt werden, da nur weitere Büronutzungen in das Gebäude einziehen, welche nicht Lärmintensiv sind. Zudem wird der Tank mit dem geringstmöglichen Eingriff in den Grünstreifen eingebaut, so dass große Teile des Grünstreifens erhalten bleiben können.

 

Die Voraussetzungen für die Ausnahmen wegen der Überschreitung der GRZ und Unterschreitung des Grünflächenanteils sind aus Verwaltungssicht gegeben, da die Einhaltung der Festsetzung zu weiteren Entsiegelungen des Grundstücks und damit zu einer ungewollten Härte führen würde. Zudem handelt es sich um geringfügige Über-/Unterschreitungen die städtebaulich nicht ins Gewicht fallen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 Das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderungen, sowie zur Errichtung eines Löschwassertanks und einer Außentreppe in der Schleißheimer Str. 88,90, Fl.Nr. 1787 wird erteilt. Das Einvernehmen zu den Befreiungen wegen des fehlenden Schallschutzgutachten und des Eingriffs in den Grünstreifen wird erteilt. Das Einvernehmen zu den Ausnahmen wegen der Überschreitung der GRZ und Unterschreitung des Grünflächenanteils wird erteilt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...