ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/575/2013

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Garching Living Center GmbH beantragt eine Tektur des genehmigten Vorhabens “Neubau eines Gebäudes für Einzelhandel und Wohnen auf Zeit mit Tiefgarage - GLC 1“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1183/36, Schleißheimer Str. 30-30c und Einsteinstraße 3, Gem. Garching. Die Tektur bezieht sich auf Änderungen innerhalb des Gebäudes und der Außenanlagen/Stellplätze, bei den Stellplätzen ist  eine Verkleinerung in der Breite von 2,50 m auf 2,30 m geplant. Eine Zusammenfassung der Änderungen mit Plandarstellung des jeweiligen Geschosses liegt als Anlage 2.1, 2.2 bei.

 

Das Grundstück, Fl.Nr. 1183/36, liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 146 „Einzelhandelsbetrieb und Boardinghouse“ in der Fassung vom 24.06.2010. Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet SO 1 - Einzelhandel/Boardinghouse, eine Geschossfläche von max. 11.100 m² sowie eine Grundfläche von 2.800 / 8.400 m² und Wandhöhen von 7,5 / 21 / 24 m fest. Es wird ein Bauraum für das Hauptgebäude mittels Baugrenzen festgesetzt und es gibt südlich und nördlich des Gebäudes festgesetzte Stellplatzbereiche.

 

Da die Änderungen nur die Innenbereiche der jeweiligen Geschosse betreffen, hat die Tekturplanung beim Maß der Nutzung (= GR, GF, Wandhöhen, Baugrenzen) keine Abweichungen zur Genehmigung bzw. vom Bebauungsplan zu verzeichnen.

 

Es müssen 210 Kfz-Stellplätze entsprechend der versch. Nutzungen, für Wohnnutzung 138 Stpl. (275 WE * 0,5 Stpl./WE), für die Hausmeisterwohnung 2 Stpl. und für die Verkaufsflächen 70 Stpl. (2.108 m² VF * 1 Stpl./30 m² VF) nachgewiesen werden. Es sind gemäß der Tektur in der TG 84 Stpl. und oberirdisch 144 Stpl. = 228 Stpl. vorhanden, es besteht somit ein Überhang von 18 Stpl. Von diesem Überhang werden 8 Stpl. für das innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 146 - SO 2 liegende Vorhaben „Neubau eines Backshops mit Cafe“ mittels dinglicher Sicherung benötigt. Die darüber hinaus noch geplanten 10 Stellplätze sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig.

 

Die südlichen, zentralen Stellplätze überschreiten die vom Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Stellplätze (s. Anlage 4). Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Befreiung im Rahmen der notwendigen Zahl der Stellplätze grundsätzlich vorstellbar. Der Antrag für eine Befreiung ist in den Antragunterlagen nicht enthalten, dieser müsste formell noch nachgeliefert werden.

 

Derzeit ist der Abstand zwischen den Stellplätzen und den Sitzbänken (s. Bilder) ca. 6,60 m. Mit der Tektur würde sich dieser auf ca. 4 m verringern, was aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet wird.  Da 10 Stpl. überzählig sind, sollten die zwei nördlichsten Stpl. je Reihe entfallen (in Anlage 4 grün schraffiert, Nr. 9, 10, 20, 21, 32, 33, 44, 45, 56, 57) um einen sicheren Abstand zu den Sitzbänken zu gewährleisten, die Bereiche von Fußgängern und Pkws zu entzerren und mehr Raum zur Umfahrung der Stellplätze zu erzielen. Die Schleppkurven von Pkws und Lkws sind in die Freiflächenplanung aufzunehmen, um den Nachweis der Benutzbarkeit zu liefern.

 

Für das Vorhaben sind gem. Bebauungsplan Nr. 146 und der Garagen-, Fahrrad- und Stellplatzsatzung der Stadt Garching (GaFStS) für die Wohnnutzung 275 FSt. (1 FSt. je WE),  die Hausmeisterwohnung 2 FSt. und für die Läden 32 FSt. (1 FSt. je 40 m² VF, abzügl. 40%) nachzuweisen. Es sind gemäß der Planung in der TG 310 FSt. vorhanden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Tekturantrag grundsätzlich zugestimmt werden. Die Zahl und Anordnung der Stellplätze ist entsprechend dem vorstehenden Vorschlag anzupassen.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der Garching Living Center GmbH auf Tektur der Außenanlagen, der Grundrisse im KG, EG, 5.+6. OG zum Neubau eines Gebäudes für Einzelhandel und Wohnen auf Zeit auf dem Grundstück Schleißheimer Str. 30-30c und Einsteinstr. 3 herzustellen.

 

Die Zahl und Anordnung der Stellplätze ist gemäß der Vorschlag der Verwaltung anzupassen.

 

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Anlagen

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