BESCHLUSSVORLAGE - GB I/635/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Sicherheitswacht in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.04.2018
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I. Sachvortrag:
Um die Innere Sicherheit zu bewahren, sind die Mitverantwortung, das Engagement und die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem er Zivilcourage zeigt.
Nachdem immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung zur Errichtung einer Polizeidienststelle in Garching an uns herangetragen werden, dies aber derzeit nicht möglich ist, möchte die Stadt Garching die Errichtung einer Sicherheitswacht beantragen. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- geeignete Einsatzgebiete (z. B. große Wohnsiedlungen, Parks und Anlagen)
- Stadtratsbeschluss zur Einführung einer Sicherheitswacht
- Prüfung durch das zuständige Polizeipräsidium, ob aus polizeilicher Sicht die Erfordernis besteht (Kriminalitätsbelastung, Ordnungsstörungen)
Die Sicherheitswacht in Bayern wurde ursprünglich als Modellprojekt in drei Städten eingeführt – seit 1998 gibt es sie landesweit. Bayern setzt mit der Sicherheitswacht auf das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Gemeinwesen einsetzen und ein friedliches und sicheres Zusammenleben gewährleisten wollen.
Im Zuge der Klausurtagung im Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung im umfangreichen Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“ auch die weitere Aufstockung der Sicherheitswacht auf 1.500 Stellen beschlossen.
Die Sicherheitswacht hat zunächst die gleichen Rechte wie jede Bürgerin und jeder Bürger:
Sie darf einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und hat das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus dürfen Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen. Außerdem können sie einen Platzverweis erteilen. Weitere Aufgaben sind:
- Unterstützung der Polizei und z. B. Mithilfe bei Fahndungen
- Ansprechpartner für schutzbedürftige Personen (Kinder, Senioren etc.)
- Erteilung von Auskünften an hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger
- Präventive Arbeit – Verhinderung von Störungen durch Präsenz
Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Digitalfunkgerät die Polizei. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall. Zur Eigensicherung tragen Angehörige der Sicherheitswacht (werden mit blauen Hemd und Einsatzjacke mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ ausgestattet) ein Reizstoffsprühgerät mit sich.
Nachfolgende Voraussetzungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:
- mindestens 18 Jahre und höchsten 62 Jahre alt
- gesundheitlich für die Anforderungen des Außendienstes geeignet
- abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
- zuverlässig und verantwortungsbereit
- mindestens 5 Stunden monatlich verfügbar
Nach bestandenem Eignungstest werden die Bewerberinnen und Bewerber in 40 Unterrichtseinheiten auf ihre Tätigkeit bei der Sicherheitswacht vorbereitet. Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden der Polizeiinspektion Oberschleißheim zugeteilt. So kann es sein, dass Garchinger Bürgerinnen und Bürger auch in Unterschleißheim oder Oberschleißheim eingesetzt werden. Erfahrene Polizeibeamte entscheiden nach aktueller Sicherheitslage, wo und wann die Sicherheitswacht auf Streife geht. Angehörige der Sicherheitswacht erhalten für ihre Dienste eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 Euro/Stunde.
