ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/594/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 02.04.2019 wurden in der Bürgerversammlungen in Garching mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.

Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.

 

Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2019 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:

 

 

1. Harald Kirchner- Keine Standmiete und Bewachungskosten für Garchinger Vereine auf dem Christkindlmarkt und weiteres:

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Prüfung, ob für die Garchinger Vereine keine Standmiete und Bewachungskosten (derzeit 60,00 €) auf dem Garchinger Christkindlmarkt erhoben werden. Ferner stellt die Stadt Garching durch den Bauhof ein Prüfgerät zur Zertifizierung der benötigten Elektrogeräte und Kabeltrommeln zur Verfügung, damit die Vereine den jährlichen E-Check kostenfrei durchführen können. Die Stadt Garching als Veranstalter stellt außerdem ein evtl. benötigtes Handwaschbecken zur Verfügung, sofern dieses wiederrum vom Landratsamt München gefordert wird.

 

Begründung:

Der Christkindlmarkt in Garching ist ein seit vielen Jahren bestehendes gesellschaftliches und kulturelles Ereignis, das insbesondere durch die Garchinger Vereine geprägt und mit Leben gefüllt wird. Die Vertreter der teilnehmenden Garchinger Vereine erbringen bereits ein hohes ehrenamtliches, zeitintensives Engagement um eine Teilnahme am Christkindlmarkt zu ermöglichen. Es fallen bereits erhebliche Unkosten an durch den Einkauf von Waren, Zubereitung von Speisen und Getränken, Gebühr für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Gesundheitszeugnis, evtl. abzuschließende Haftpflicht und Diebstallversicherung.

Aufgrund der von Jahr zu Jahr steigenden Anforderungen im Bereich Sicherheit und Hygiene und die damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehraufwendungen stellen sich nach meiner Information immer mehr Vereine die Frage, ob sich eine Teilnahme am Garchinger Christkindlmarkt noch lohnt. Wenn wie im letzten Jahr bei denkbar schlechten Wetter nach drei Tagen und insgesamt investierten 30 – 40 Stunden ein Betrag von plus minus Null in der Kasse ist und man froh ist, zumindest die Unkosten gedeckt zu haben, stellt sich für viele Standelbetreiber die Frage, ob sich ein erneutes Engagement im nächsten Jahr lohnt. Wenn aber der Garchinger Christkindlmarkt nur noch von professionellen gewerblichen Betreibern bestimmt wird, geht das Flair unseres Christkindlmarkts verloren. Viele Leute kommen, um sich an ihrem Vereinsstand zu treffen, dort zu feiern und anschließend über den Christkindlmarkt und dem hoffentlich bald wieder stattfindenden Künstlermarkts zu schlendern.

Es muss daher im ureigenen Interesse der Stadt Garching sein den Vereinen unter die Arme zu greifen und für finanzielle Entlastung zu sorgen. Ich bitte Sie daher meinen Antrag anzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anwesenheit der Vereine auf dem Christkindlmarkt soll die Attraktivität des Christkindlmarktes steigern und den Vereinen eine Gelegenheit zu Präsentation und Mitgliedergewinnung bieten. Den einzelnen Vereinen sollen dabei keine Kosten entstehen, die nicht durch die Einnahmen gedeckt

werden können. Eine Standmiete wird für Garchinger Vereine nicht erhoben. Die Nutzungsgebühr für eine Bude beträgt gemäß HFA-Beschluss vom 12.03.15, 40 Euro pro Veranstaltung. Die Kosten für das Auf-/Abbauen einer Bude betragen ca. 160 Euro, welche die Stadt Garching übernimmt.

50 % der Bewachungskosten werden derzeit auf alle Standbetreiber umgelegt. Diese betragen 20 Euro pro Stand (Verein und Dritte).

 

Um die Vereine hier zur entlasten, könnten die Bewachungskosten zu 100 % auf die Stadt umgelegt werden, ebenfalls könnte die Nutzungsgebühr entfallen.

Die Prüfung von mobilen elektrischen Geräten regeln u. a. die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Da die Prüfung nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden darf, erübrigt sich die Zurverfügungstellung eines Prüfgerätes an Unsachkundige. Die Vereine müssen ihre Geräte unabhängig vom Christkindlmarkt regelmäßig prüfen lassen, da diese sicherlich auch bei anderen Gelegenheiten zum Einsatz kommen.

Die Art des Standes auf dem Christkindlmarkt obliegt den Vereinen - hieraus ergeben sich auch die Auflagen lt. Hygieneschutzrichtlinien bzw. EU-Verordnungen. Die Hygieneausstattung gehört daher genauso zur Gesamtausstattung des Standes wie ein Grill oder eine Fritteuse.

 

 

2. Elke Endriß Bund Naturschutz Ortsgruppe Garching-:

Sperrung des Bürgerparks für jeglichen privaten KfZ-Verkehr und den sofortigen Rückbau der provisorischen Parkplätze

 

Begründung:

Der Bürgerpark ist als Erholungsgebiet geplant, mit für Pflanzen und Insekten neu angesäten Grünflächen. Erholung ist nicht gewährleistet, solange dort jeder reinfahren kann, auf Grünflächen parkt oder wendet und Menschen gefährdet. Bei diversen Veranstaltungen konnten die Fußgänger nicht mal mehr die Fußwege nutzen, weil alles zugeparkt wurde. Außerdem werden sämtliche Randstreifen auch der anliegenden Straßen kaputt gefahren. Insbesondere bei Veranstaltungen muss der Park und auch die umliegenden Feldwege (z.B. Hüterweg, etc.) wirkungsvoll für Kfz gesperrt sein, um Missbrauch auszuschließen. Pkw-Fahrern muss jedoch eine andere Alternative geboten werden, z.B. das Parkhaus unter dem Rathaus und ein entsprechender Shuttle Service. Außerdem sollte in der Ankündigung von Veranstaltungen darauf hingewiesen werden, dass es keine Parkplätze vor Ort gibt.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung erstellt derzeit - auch auf Antrag der CSU-Fraktion hin - ein Gesamtkonzept für die künftige Verkehrssituation im Bürgerpark. Es werden mehrere Varianten geprüft und anschließend dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

3. Bund Naturschutz Ortsgruppe Garching- Elke Endriß

 

Die Stadt Garching möge sich stark machen, dass ein zweispuriger Ausbau der 471 mit Ertüchtigung der Kreuzung sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Busspur als ausreichend erachtet wird.

 

Begründung

Durch den ständig wachsenden Verkehr steht es immer wieder im Raume, dass die B471 vierspurig für den Kfz-Verkehr ausgebaut werden soll. Dies gilt es zu verhindern, da:

- Größere Straßen mit mehr Spuren mehr Verkehr fördern

- Der Individualverkehr noch mehr gefördert würde

- Der Bus auch weiterhin im Stau stände

- Es für Fahrradfahrer noch unattraktiver wird am Autoverkehr vorbeizufahren

- Auch wir Garchinger etwas gegen den Flächenfraß tun müssen.

In vielen Studien wurde bereits nachgewiesen, dass durch Straßen mehr Verkehr statt weniger Stau entsteht. Garching ist bereits jetzt extrem durch den Autobahnverkehr und die B471, wie sie jetzt besteht, belastet. Sollte die B471 ausgebaut werden, steht zu befürchten, dass noch mehr Kfz diese als Ausweichroute nutzen und den gleichen Stau produzieren, wie wir ihn jetzt schon haben, mit negativen Folgen für uns Garchinger und unsere Umwelt. Der öffentliche Nahverkehr sollte den ganzen Münchener Norden besser vernetzen und auch der Radverkehr sollte gestärkt werden, insbesondere da Pedelecs/E-Bikes immer häufiger genutzt werden. Außerdem könnte der Bus eine separate Spur auf der B471 bekommen, damit er eine Alternative zum Auto darstellt. Auch an sinnvollen Verbindungen für Radfahrer sollte hierbei gedacht

werden.

Daher fordern wir, die Gründung eines Arbeitskreises, der nach sinnvollen Alternativen sucht, wie der Verkehr reduziert werden kann, statt ihn noch mehr zu fördern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

"Die Stadt Garching bzw. die Nordallianzgemeinden tragen dem Antrag bereits dahingehend Rechnung, als im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan mit Schreiben vom 29.04.2016 Stellung genommen hat.

Bezug genommen wird auf eine Stellungnahme von Verkehrsgutachter Prof. Kurzak vom 27.04.2016. Darin wird deutlich gemacht, dass leistungssteigernde Maßnahmen im Bereich der Knotenpunkte erforderlich sind, aber kein genereller 4-streifiger Ausbau, insbesondere das Teilstück zwischen Garching ST 2350 und Ismaning.

Aktuell werden durch das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, die Planungsleistungen für den Abschnitt zwischen ST 2350 und Ismaning ausgeschrieben.

Dies wurde auch von Herrn Rinderer, Staatliches Bauamt, im Rahmen der Bürgerversammlung erläutert.

Die Stadt Garching steht mit der Nachbargemeinde Ismaning und dem Staatlichen Bauamt im Austausch, um eine einvernehmliche, flächensparende Ausbauvariante zu erreichen. Im Rahmen dieser Gespräche wurde auch von Seiten der Stadt Garching die Prüfung einer eigenen Busspur gefordert.

Die Stadt Garching wird weiterhin den Kontakt mit den o.g. Beteiligten suchen, um planbegleitend eine gute Lösung für Garching zu erreichen."

4. Herr Fischer

Einrichtung eines Zebrastreifens über die Freisinger Landstraße vom Lidlparkplatz hinüber zum Friedhof

 

Stellungnahme der Verwaltung:

An dieser Stelle befindet sich bereits eine Querungshilfe. Dennoch kann die Verwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberweges prüfen.

 

 

5. Lebendiges Garching- Doreen Pietzsch, Ingrid Stanglmeier und Brigitte Betzner

Zertifizierung der Stadt Garching als Fairtrade-Town

 

Begründung:

Siehe Anlage 1

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung ist der faire Handel ein erstrebenswertes Ziel und die Kommune sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Eignung der Stadt zu überprüfen und die Akteure auf Teilnahmebereitschaft zu befragen und bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Grundsatzbeschluß vorzulegen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt die Anträge unter Nr. 1 und Nr. 4 aus der Bürgerversammlung 2019 insoweit an, als dass die Verwaltung beauftragt wird, zu überprüfen, ob

 

- bezüglich des Antrags unter Nr. 1, die Bewachungskosten und die Nutzungsgebühr für die Vereine auf dem Christkindlmarkt entfallen können.

 

- bezüglich des Antrags unter Nr. 4 die Voraussetzungen für die Errichtung eines Fußgängerüberweges gegeben sind.

 

Die Anträge zu 1 und 4 werden in den Haupt- und Finanzauschuß verwiesen.

 

Ebenfalls nimmt der Stadtrat den Antrag unter Nr. 5 insoweit an, als dass die Verwaltung beauftragt wird zu überprüfen, ob die Voraussetzungen in der Stadt Garching eine Fairtrade Stadt zu werden erfüllt werden können. Soweit das Projekt realisierbar ist, soll dem Stadtrat ein Grundsatzbeschluss über den Antrag auf Teilnahme vorgelegt werden.

 

Der Antrag zu 2 wird abgelehnt, da dieser bereits Gegenstand der Überprüfung des Antrags der

CSU –Fraktion ist. Die Begründung wird bei den Erwägungen der Stadt jedoch mit einbezogen.

 

Der Antrag zu Nr. 3 wird ebenfalls abgelehnt, da er bereits dem Vorgehen der Verwaltung entspricht.

 

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Anlagen

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