ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/689/2018-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Zweckverband hat sich in seiner Sitzung am 16.07.2018 mit der Interimslösungen einverstanden erklärt, den Schulkindergarten bis zum Neubau der Grundschule Nord in Garching, wo dieser dann angesiedelt werden wird, im Bauteil C des Werner-Heisenberg-Gymnasiums unterzubringen.

 

Nachdem die Schulleitung diesem Projekt sehr positiv entgegensteht, hat sie es ermöglicht, dass nun 3 nebeneinanderliegende Räume mit 205 m² genutzt werden können.

 

Die Umbau der Räume findet derzeit statt und es ist ein Umzug in den Pfingstferien 2019 beabsichtigt.

 

Deshalb bedarf es einer Regelung über den Mietzins, den die Stadt Garching für die Nutzung dieser Räume zu entrichten hat.

 

Die Stadt Garching ist hierzu in Kontakt mit dem Landratsamt getreten und es erfolgte der Vorschlag von Seiten des Landratsamtes, monatlich 10 € pro m² inklusive der Nebenkosten anzusetzen.

 

Die Stadt Garching unterbreitet den Vorschlag, auch die Hausmeisterkosten als Nebenkosten zu sehen und derzeit nicht gesondert abzurechnen, da momentan der Bedarf der Hausmeister durch den Schulkindergarten zeitlich nicht konkret dargestellt werden kann.

Die Hausmeister sollen jedoch über ihre Tätigkeiten für den Schulkindergarten Buch führen.

Nach einem Jahr des Betriebes des Schulkindergartens wird der Zweckverband über die tatsächlich geleisteten Stunden informiert. Gegebenenfalls kann sodann auf Wunsch des Zweckverbandes eine andere Regelung bezüglich der Hausmeister oder eine Anpassung des Mietzinses erfolgen.

 

Für die Reinigungsleistungen wird zwar der ZV den Vertrag mit Reinigungsdienstleister abschließen, dieser wird jedoch zwei separate Rechnungen erstellen, so dass für den Schulkindergarten eine eigene Abrechnung mit der Stadt erfolgen wird.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Zweckverband beschließt, dass die Stadt Garching für die Nutzung der drei Räume mit der Gesamtquadratmeterzahl von 205 m² monatlich einen Mietzins in Höhe von 10 € pro m² an den Zweckverband leistet. Hierin sind die Nebenkosten zu denen auch die Kosten für die Schulhausmeister gehören, enthalten. Dem Zweckverband wird nach Ablauf eines Betriebsjahres des Schulkindergartens eine Aufstellung der tatsächlich geleisteten Stunden der Schulhausmeister vorgelegt.

Die erste Mietzahlung beginnt mit der Inbetriebnahme des Schulkindergartens.

 

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