BESCHLUSSVORLAGE - üro/604/2020-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenfreies Fahren mit MVV Bussen im Stadtgebiet von Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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18.06.2020
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I. Sachvortrag:
Der Antrag, den die Fraktion "Bürger für Garching" gestellt hatte, wurde in der Stadtratssitzung am 28.05.2020 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Andere MVV-Verbundgemeinden, wie beispielsweise Unterföhring oder Wolfratshausen, hatten bereits ähnliche Absichten, um ihren gemeindlichen Ortsbus/Stadtbus entweder einem Personenkreis (Kinder, Jugendliche, Senioren in Wolfratshausen) oder allen Gemeindebürgern (= Gemeinde Unterföhring) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die MVV GmbH hat bei ähnlichen Anträgen stets pauschal mitgeteilt, dass es sich bei der Einführung eines Nulltarifs um eine grundsätzliche Tarifänderung des MVV handele, und somit die Angelegenheit in den Verbundgremien der MVV GmbH beraten und entschieden werden müsse. Derartige Anträge würden aus grundsätzlichen Erwägungen von den Gesellschaftern abgelehnt. In der MVV-Gesellschafterversammlung sind die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern sowie die Verbundlandkreise München, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg und Bad Tölz-Wolfratshausen als Gesellschafter vertreten. Vor dem genannten Hintergrund hat die MVV GmbH den anfragenden Gemeinden stets davon abgeraten, die Idee auf Einführung eines MVV-Nulltarifs innerhalb ihrer Gemeinde weiter zu verfolgen.
Das Landratsamt hat in derartigen Fällen ebenso bestätigt, dass die kostenlose Nutzung einer MVV-Regionalbuslinie eine Tarifänderung darstelle, die in den Verbundgremien beraten und entschieden werden müsse. Gleichlautende Anträge von Kommunen auf ein kostenloses Regionalbusangebot, die es in der Vergangenheit immer wieder gegeben habe, seien ausnahmslos von der MVV-Gesellschafterversammlung aus grundsätzlichen Erwägungen, unabhängig von einer evtl. Bereitschaft einer Kommune, die zu erwartenden Mindereinnahmen zu übernehmen, abgelehnt worden.
Als Lösungsvorschlag hat die MVV GmbH in ihren Stellungnahmen stets angeboten, dass Freifahrten für die Bürger ohne juristische Bedenken und organisatorischen Mehraufwand für Dritte auf eigene Rechnung der Gemeinde jederzeit durchgeführt werden könnten. Die Gemeinde könne dazu den betreffenden Bürgern gegen Vorlage (Aushändigung) der entsprechenden MVV-Fahrkarten die Kosten erstatten, wobei dies in eigener Regie - ohne Einbeziehung des MVV - erfolgen müsse. Dabei könne die Gemeinde Umfang und Zeitraum der Freifahrt selbst frei definieren (z.B. im Rahmen eines Probezeitraumes, dessen Länge die Gemeinde selbst festlegen kann; Erstattung nur von Zeitfahrkarten, nur von Einzelfahrscheinen, aller Tickets, anteilig oder ganz, Festlegung des berechtigten Personenkreises).
Erfahrungen in anderen Gemeinden:
Aufgrund der negativen Auskunft seitens des MVV hat die Stadt Wolfratshausen ab Herbst 2019 ein eigenes Projekt auf die Beine gestellt. Sie hat im Vorfeld dem interessierten Personenkreis (Senioren ab 65 bzw. Schüler und Jugendliche mit Wohnsitz in Wolfratshausen) Einzeltickets bzw. Zonentickets zur Verfügung gestellt. Etwa 350 Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren haben im Jahr 2019 einen Antrag gestellt, alle Antragsteller haben pauschal jeweils 40 Einzeltickets für den Stadtbus erhalten, mit Kosten von ca. 25.000 Euro.
Die Kosten für Kinder und Jugendliche, die Zonentickets erhalten haben, dürften im letzten Schuljahr weit höher gelegen haben, bei ca. 200.000 Euro jährlich. In Bezug auf das ab 1.8.2020 geltende 365 Euro-Jahresticket für Schüler und Auszubildende für alle Busse und Bahnen im gesamten MVV-Verbundgebiet müsse der Wolfratshausener Stadtrat im neuen Schuljahr über die Sinnhaftigkeit einer Fortsetzung der im letzten Jahr eingeführten Regelung entscheiden.
Ob die Freifahrtregelung für den Wolfratshausener Stadtbus für Seniorinnen und Senioren bzw. für Kinder und Jugendliche auch in Zukunft gelten soll, wird in der Stadtratssitzung der Stadt Wolfratshausen am 16.06.2020 entschieden.
In der Gemeinde Unterföhring erfolgt eine Erstattung von Einzelfahrkarten (1,70 Euro je Fahrt) bzw. von Streifenkarten (1,40 je Streifen) des Ortsbusses an alle Gemeindebürger im Nachhinein, möglichst gesammelt. Bei Fahrten mit Streifenkarten nach München (2 Streifen) wird 1 Streifen erstattet, derzeit würden monatlich ca. 10 bis 15 Anträge abgearbeitet.
Während im Haushalt 2020 Mittel in Höhe von 53.000 Euro eingestellt wurden, sind im Zeitraum seit November 2019 bis aktuell nur ca. 1.700 Euro ausgegeben worden. Bis 13.02.2020 waren nur 9 Anträge eingegangen.
Ergebnis:
Für den Fall, dass der Stadtrat einen Nulltarif im Stadtbus der Linie 290 sowie im Bus nach Dirnismaning der Linie 293 für Garchinger Bürgerinnen und Bürger einführen möchte, befürwortet die Verwaltung - in Anbetracht der erheblichen Kosten im Falle der pauschalen Zurverfügungstellung von Einzeltickets (im Voraus) - die im Beschlussantrag formulierte "Erstattungsregelung im Nachhinein".
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss legt fest, dass die MVV-Fahrkarten für die Ortsbuslinie 290 und den Bus der Linie 293 innerhalb der Gemeindegrenzen für alle Bürger und Bürgerinnen wie folgt erstattet werden:
Gegen Vorlage der MVV Streifen- oder Kurzstreckenfahrkarte werden die entstandenen Kosten zurückerstattet. Die Verwaltung wird ein entsprechendes Abrechnungsverfahren sowie die dazugehörigen Formblätter entwerfen und umsetzen. Für die kostenfreie/unentgeltliche Nutzung der Busse der Linien 290 und 293 wird ein Probezeitraum von einem Jahr, beginnend ab 01.09.2020, festgelegt. Dem Stadtrat ist ein entsprechender Erfahrungsbericht vorzulegen. Im Nachtragshaushalt 2020 sind Haushaltsmittel in Höhe von geschätzten Kosten von 5.000 Euro einzustellen, im Haushalt 2021 15.000 Euro.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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606,2 kB
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