BESCHLUSSVORLAGE - GB I/712/2020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzgl. Einführung eines Warnsystems für atomare Störfälle und den Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.07.2020
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 20.05.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund der erneuten Störfälle im FRM II im März und April 2020 gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:
„Die Stadt Garching führt ein Warnsystem für atomare Störfälle und den Katastrophenschutz ein. Dazu werden im Stadtgebiet flächendeckend überall gut hörbare Sirenen installiert. […]“
Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 25.06.2020 zuständigkeitshalber in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Bereits im Jahr 2012 beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die notwendigen finanziellen Mittel (ca. 50.000 Euro) für die Installation und Inbetriebnahme mehrerer stationärer Sirenen in Garching bereitzustellen, damit die Bevölkerung im Garchinger Stadtgebiet im Falle einer Katastrophe alarmiert werden kann. Das Landratsamt München hat sich damals gegen die Errichtung von Sirenen ausgesprochen, da eine Alarmierung der Bevölkerung und die Information über Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen ausreichend sind. Auch könne die Bevölkerung mittels Sirenen und Lautsprecherdurchsagen auf Einsatzfahrzeugen unserer örtlichen Feuerwehr gewarnt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Sirenenalarmierung nicht zwingend notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Töne der Sirenen und die damit verbundenen Hinweise nicht kennen. Vielmehr leben wir in einer Zeit, in der fast jede/r Deutsche ein Smartphone besitzt. In der Altersgruppe der 14- bis 69-Jährigen sind es 96,8 Prozent. Bei den über 70-Jährigen beläuft sich der Anteil der Smartphone-Nutzer immerhin noch auf 64,5 Prozent. Daher sollte nicht auf eine stationäre Alarmierung gesetzt, sondern die vorhandenen digitalen Möglichkeiten genutzt werden.
Mit dem Warn- und Informationssystem KATWARN bspw. können im Gefahren- oder Katastrophenfall wichtige Warnungen und Verhaltenshinweise direkt auf die Mobiltelefone gesendet werden. Die technische Plattform stellen die öffentlichen Versicherer, darunter die Versicherungskammer Bayern, als Beitrag zum Gemeinwohl seit 2011 zur Verfügung. Bereits 2014 wurde KATWARN in der Stadt München in Betrieb genommen und hat u. a. beim Fund einer Fliegerbombe am Deutschen Museum oder anlässlich einer Terrorwarnung zur Silvesternacht die Menschen informiert. Im Mai 2016 hat auch der Landkreis München KATWARN eingeführt, sodass die Menschen im Landkreis immer schnell und direkt über Gefahrenlagen informiert werden können. Beispielsweise wurde im Dezember 2019 bei einem Großbrand in Hochbrück folgender KATWARN Alarm ausgelöst: „Großbrand in Garching-Hochbrück, starke Rauchentwicklung, der Rauch zieht aktuell nach oben ab. Daher derzeit keine akute Gefährdung für die Bevölkerung. Die Lage wird laufend durch Messungen überwacht“. Diese ortsbezogene behördliche Warnung haben alle Nutzer erhalten, die das Gebiet in der App ausgewählt oder sich dort aufgehalten („Schutzengelfunktion“) haben. Diese Nachrichten können auch weitergeleitet werden, sodass auch Personen ohne KATWARN informiert sind.
Im Übrigen verzichten bis auf Ottobrunn mittlerweile alle Kommunen im Landkreis auf einen Sirenenalarm und setzen ebenfalls voll und ganz auf die moderne Kommunikationstechnik. Auch für gehörlose Menschen ist diese App eine Erleichterung, da sie Sirenenwarnungen und Radiomeldungen nicht hören können.
Auf Nachfrage beim FRM II, wie aktuell die Bevölkerung über Katastrophenfälle informiert wird, wurde mir Folgendes mitgeteilt:
„Die Kriterien für die Auslösung eines Voralarms oder Katastrophenalarms am Forschungsreaktor FRM II sind im Betriebshandbuch in der „Alarmordnung“ definiert. Für den Fall, dass eines der in der Alarmordnung genannten Kriterien erfüllt ist, alarmiert der betriebliche Einsatzleiter telefonisch die folgenden externen Stellen:
· Landratsamt München (Katastrophenschutzbehörde),
· Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
· Radiologisches Lagezentrum des Bundes (Kopfstelle beim BMU).
Die Meldung erfolgt auf Basis eines definierten Textbausteins und enthält den Klassifizierungsvorschlag „Voralarm“ oder „Katastrophenalarm“. Die endgültige Festlegung und Auslösung der Alarmstufe erfolgt durch die Katastrophenschutzbehörde.
Im Falle eines Voralarms informiert die Katastrophenschutzbehörde die gefährdete Bevölkerung auf dem Forschungsgelände und im Umkreis von 2 km unter anderem über KATWARN. Im Falle eines Katastrophenalarms warnt die Katastrophenschutzbehörde die Bevölkerung im festgelegten gefährdeten Gebiet unter anderem ebenfalls über KATWARN.“
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der digitalen Alternative ggü. einer stationären Sirene, schlägt die Verwaltung vor, sich gegen die Anschaffung einer Sirenenanlage auszusprechen.
