ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/105/2023

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadt Garching b. München schließt mit den freien Trägern der Kinderbetreuung Defizitvereinbarungen zur Übernahme der nicht gedeckten Betriebskosten ab, die durch die Vorgabe der Betreuungsgebühren entstehen.

 

Derzeit werden diese für jeden Träger einzeln vertraglich festgehalten und im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

 

Um den Abschluss der Verträge zukünftig zu beschleunigen und zu vereinfachen schlägt die Verwaltung vor, hierzu die angefügte Richtlinie einzuführen.

 

 

Durch diese Richtlinie wird die Übernahme des Betriebskostendefizits einheitlich für alle Träger geregelt. Gleichzeitig sollen die maximalen Übernahmesummen erhöht und dynamisiert werden.

 

Die Stadt Garching b. München hat die Beiträge für die Kinderbetreuung zum 01.01.2024 neu geregelt. Die Rückmeldung einzelner Träger ergab, dass die Erhöhung der Beiträge nicht ausreichen wird, um die entstehenden Defizite aufzufangen. Diese entstehen im Schwerpunkt aus gestiegenen Lohnkosten. Die Verwaltungskosten werden bei 10% der allgemeinen Personalkosten gedeckelt.

 

Daher wird folgende Erhöhung in der Defizitübernahme vorgeschlagen:

Je Kindergartengruppe von  30.000 Euro auf 30.000 Euro,

je Krippengruppe von   20.000 Euro auf 25.000 Euro,

je Hortgruppe von   20.000 Euro auf 25.000 Euro und

je Mittagsbetreuung auf  12.500 Euro (bisher 100.000 Euro bei 90 Kindern)

je Gruppe.

 

Die höhere Übernahme bei den Kindergartengruppen ergibt sich aus den geringeren Einnahmen aus den Gebühren.

 

r bestimmte Einrichtungen bestehen derzeit auf Grund des höheren Aufwands eigene vertragliche Regelungen. Dies betrifft derzeit den Naturkindergarten mit einer Defizitübernahme von 50.000 Euro und die Tagespflege mit einer Defizitübernahme in Höhe von 25.000 Euro. Diese Summen sollen auch so fortgeführt werden.

 

Zusätzlich wird über die Richtlinie im Bereich der Betriebskosten ein Gleichlauf zwischen Einrichtungen in eigenen Gebäuden und Einrichtungen in Gebäuden der Stadt Garching hergestellt.

 

Insgesamt wird vorgeschlagen, die genannten Übernahmen auf die Defizite 2023 anzuwenden, die im Jahr 2024 abgerechnet werden. In den folgenden Jahren soll die Defizitübernahme entsprechend der Inflationsrate angepasst werden.

 

 

r die Durchführung soll weiterhin mit jedem Träger ein separater Vertrag geschlossen werden. Hierzu wird der erste Bürgermeister durch die Richtlinie ermächtigt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinie der Stadt Garching b. München zum Abschluss von Defizitvereinbarungen mit freien Trägern zu beschließen.

 

Die Richtlinie (Anlage 1) und der Mustervertrag (Anlage 2) werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegen der Niederschrift bei.

 

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Anlagen

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